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Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung

Unser Ziel ist es, gleichwertige Studienmöglichkeiten zu schaffen, sodass das universitäre Leben auch Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung offen steht.

Um dies zu ermöglichen können Studierende einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei länger andauernder oder ständiger Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung stellen.


Alle Informationen zu diesem Thema (Ansprechpartner, Beratungsangebote und natürlich das Antragsformular) finden Sie auf den Seiten der Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung.

Nachteilsausgleich für Studierende aufgrund Schwangerschaft

Aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Muttschaftsrechts vom 23.05.2017 findet das Mutterschutzgesetz (MuSchG) unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 01.01.2018 auch auf Studentinnen während ihrer Ausbildung an der Universität Anwendung.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Familienbüros unter:

https://www.familienbuero.uni-wuppertal.de/de/vereinbarkeit/studieren-mit-kind/mutterschutz/

Studierende können aufgrund Schwangerschaft nachteilsausgleichende Maßnahmen im Prüfungswesen beantragen. Ansprechpartner ist der jeweilige Prüfungsausschuss bzw. die zuständige Sachbearbeitung des Zentralen Prüfungsamtes.

Weitere Infos über #UniWuppertal: