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Erstes Staatsexamen Lebensmittelchemie

Abmeldung wegen Krankheit - Attest

Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet,

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt zu informieren.
    Dazu rufen Sie entweder bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) an oder schreiben ihr eine E-Mail. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

    und (!!!)

  2. ein ärztliches Attest einzureichen (ebenfalls unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Werktagen).
    Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärzliches Attest

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