1. Abmeldung von Prüfungen
Die Anmeldung zu einer Prüfung im 1. Versuch kann bis zu 7 Tagen vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden. (über Wusel oder Prüfungsamt).
1.1 Nichterscheinen aufgrund von Krankheit
Kandidaten, die zu einer Prüfung nicht erscheinen und von der Prüfung zurücktreten möchten, müssen:
- ein tagesaktuelles Attest
- unverzüglich, d. h. innerhalb drei Werktagen im Prüfungsamt einreichen (Attestvorlage).
Wird der Rücktritt vom Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt, setzt dieser einen neuen Prüfungstermin fest. Im Falle einer Klausur wird dies der entsprechende Klausurtermin des unmittelbar darauf folgenden Semesters sein. Eine erneute Anmeldung ist nicht erforderlich, vielmehr geschieht dies im Zusammenhang mit dem genehmigten Rücktritt automatisch. Eine Abmeldung von diesem Termin ist nicht möglich! Bzw. unter folgenden Bedingungen