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Zuständige Sachbearbeiterin
Constanze Meier
Büro: T.10.13
Tel.: 0202-439-2041
cmeier{at}uni-wuppertal.de
Sprechstunde:
werden noch bekannt gegeben
Bitte halten Sie sich an die angegebenen Sprechstundenzeiten!
Die Sprechstunden der Mitarbeiter*innen fallen aufgrund der verschärften Corona-Lage und der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung von Sozialkontakten bis auf Weiteres aus. Selbstverständlich sind wir vor Ort und stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail weiterhin zur Verfügung. Sobald sich die Lage verändert, werden wir Sie informieren.
Leistungsbescheinigungen, Thesen, Hausarbeiten, Anträge u. Ä. können per Post zugesandt werden.
FAQ Link zur aktuellen Lage (ZPA Homepage)
wichtige Informationen
Sprechzeiten des Prüfungsausschussvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Löwer:
Telefonsprechstunde dienstags, 15:15-16:00 Uhr
0202/439-2041
Aktuelles
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WUSEL oder StudiLöwe?
In welchem System wird Ihr Studienkonto gepflegt? Worüber erfolgt die Online-Anmeldung zu Prüfungen? [mehr] -
Änderung Ihrer Anschrift
Liebe Studierende, die Änderung Ihrer Anschrift u.Ä. erfolgt über StudiLöwe: [mehr] -
WUSEL- oder StudiLöwe-Fehlermeldungen
was ist zu tun? [mehr]
Bachelor of Science Maschinenbau
Herzlich Willkommen
auf den Webseiten zum Studiengang Bachlor of Science (B. Sc.) Maschinenbau
PO 2010 - Bachelor Maschinenbau
Die Prüfungsordnung 2010 für den Bachelor Studiengang läuft zum 30.09.2021 aus!
Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungsordnung 2010 aufgenommen haben, können ihre Modulprüfungen (inkl. Abgabe der Thesis und Kolloquium) bis zum 30.09.2021 ablegen, es sei denn, dass sie die Anwendung der neuen Prüfungsordnung 2017 beim Prüfungsausschuss beantragen. Der Antrag auf Anwendung der neuen Prüfungsordnung ist unwiderruflich. Hier finden Sie die Äquivalenzliste.
Prüfungsanmeldzeitraum WS 2020/2021
Der Prüfungsanmeldezeitraum findet vom 01.12. - 22.12.2020 statt. Zuvor muss zur Freischaltung bis zum 30.11.2020 eine Akte angelegt werden (Antrag u.a. siehe weiter unten).
Endgültiger Prüfungsplan (Aufgrund von Corona können sich noch kurzfristige Änderungen ergeben.)
Bei gegebener Zeit werden Sie von den Prüfern Informationen zu der Form, dem Ort, der Uhrzeit und dem Ablauf der Prüfung informiert. Bitte sehen Sie von Anfragen beim Prüfungsamt diesbezüglich ab!
(Bitte beachten Sie die am 05.02.2021 rot markierten Änderungen.
aktualisiert, 04.01.2021, Verlegung "Chemie"-Prüfung, beide POs;
aktualisiert, 14.01.2021, Verlegung "Werkstoffkunde 1" und "Werkstoffkunde 2")
Beachten Sie, dass Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen andere Anmeldezeiten haben können.
Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO) werden über den jeweiligen Prüfer/Lehrstuhl angemeldet!
Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!
Absolventenfeier Maschinenbau
Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen
Für Studienbewerber: Die Dauer des Grundpraktikums beträgt insgesamt 6 Arbeitswochen und sollte von Studienbewerberinnen und -bewerber bzw. Studierende des Bachelorstudienganes Maschinenbau in der Regel vor Studienbeginn in Industriebetrieben abgeleistet werden.
Nach Aufnahme des Studiums ist ein Ingenieurpraktikum abzuleisten, welches jedoch Bestandteil des Studiums und damit in der Prüfungsordnung geregelt ist.
Derzeit gibt es für den Studiengang folgende Prüfungsordnungen:
Änderung der Prüfungsordnung vom 22.07.2019 (Zugangsvoraussetzungen)
Zweite Änderung der Prüfungsordnung vom 21.11.2019
Wichtiger Hinweis: Die Prüfungsordnung 2017 einschließlich der Änderungen 2019 findet auf alle Studierenden Anwendung, die für den Bachelorstudiengang Maschinenbau ab dem Wintersemester 2017/18 erstmalig an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben sind.
Studierende, die ihr Studium nach der PO 2010 aufgenommen haben, können ihre Modulprüfungen bis zum 30.09.2021 ablegen, es sei denn, dass sie die Anwendung dieser neuen Prüfungsordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Der Antrag auf Anwendung der neuen Prüfungsordnung ist unwiderruflich.
Unter der PO-Version erhalten sie weitere Informationen und Formulare.
Ab sofort werden weder zur An- noch zur Abmeldung in WUSEL und StudiLöwe i/TAN-Nummern benötigt! (14.09.2018)
Hinweis für Studierende nach der PO 2017 inkl. Änd. 2019: Bevor Sie sich zu den Prüfungen anmelden können, ist es erforderlich, eine Prüfungsakte im Prüfungsamt anlegen zu lassen. Dazu wird der Antrag sowie eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulreife (oder Original und einfache Kopie, allerdings nur sofern eine persönliche Sprechstunde stattfindet) benötigt. Erst danach erfolgt die Freischaltung im System.
Bei StudiLöwe melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort an.
Wich
tig!
Jede Prüfungsleistung (Ausnahme Technisches Englisch) muss über WUSELbzw. StudiLöwe bis zu dem oben genannten Termin angemeldet werden.
Nach § 13 Abs. 5 PO 2010 sind Wiederholungsprüfungen nach einer nicht bestandenen Klausur oder einem Fehlversuch nach unentschuldigtem Versäumen innerhalb der nächsten zwei auf den fehlgeschlagenen Prüfungsversuch folgenden Prüfungstermine abzulegen. Diese Prüfungsanmeldungen müssen von Ihnen vorgenommen werden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung.
Bis spätestens Ende des 2. Semesters muss das 6-wöchige Industriepraktikum nachgewiesen werden. Sollten Sie sich in einer Pflichtwiederholung befinden und das Praktikum liegt noch nicht vor, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden auf eine Ausnahmegenehmigung um weitere Fehlversuche zu vermeiden.
Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen abmelden. Die Abmeldung erfolgt über WUSEL bzw. StudiLöwe.
Abmeldung wegen Krankheit - Attest
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet ein ärztl. Attest - benutzen Sie bitte ausschließlich das Formular der Hochschule (keine AU des Arztes) - innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsamt einzureichen.
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s.o.) nicht erscheinen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5,0).
Infos für BAföG EmpfängerInnen