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Zuständige Sachbearbeiterin
Dipl.-Ök. Christiane Herzog
Sachbearbeiterin DV-Organisation
Büro: T.10.13
Tel.: 0202-439-5070
herzog{at}uni-wuppertal.de
Sprechstunde:
Mo, Di + Do 10.00-11.30 Uhr, in der Vorlesungszeit zusätzlich: Do 14.00-15.00 Uhr
Bitte halten Sie sich an die angegebenen Sprechstundenzeiten!
Die Sprechstunden der Mitarbeiter*innen fallen aufgrund der verschärften Corona-Lage und der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung von Sozialkontakten bis auf Weiteres aus. Selbstverständlich sind wir vor Ort und stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail weiterhin zur Verfügung. Sobald sich die Lage verändert, werden wir Sie informieren.
Leistungsbescheinigungen, Thesen, Hausarbeiten, Anträge u. Ä. können per Post zugesandt werden.
FAQ Link zur aktuellen Lage (ZPA Homepage)
wichtige Informationen
Sprechzeiten des Prüfungsausschussvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Löwer:
Telefonsprechstunde dienstags 15:15-16:00 Uhr
0202/439-2041
Aktuelles
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WUSEL oder StudiLöwe?
In welchem System wird Ihr Studienkonto gepflegt? Worüber erfolgt die Online-Anmeldung zu Prüfungen? [mehr] -
Änderung Ihrer Anschrift
Liebe Studierende, die Änderung Ihrer Anschrift u.Ä. erfolgt über StudiLöwe: [mehr] -
WUSEL-Fehlermeldungen
was ist zu tun? [mehr]
Dualer Bachelor of Science (B. Sc.) Maschinenbau
Herzlich Willkommen
auf den Webseiten zum Dualen Studiengang Bachelor of Science Maschinenbau
Prüfungsanmeldzeitraum WS 2020/2021
Der Prüfungsanmeldezeitraum findet vom 01.12. - 22.12.2020 statt. Zuvor muss zur Freischaltung bis zum 30.11.2020 eine Akte angelegt werden (Antrag u.a. siehe weiter unten).
(aktualisiert, 04.01.2021, Verlegung "Chemie"-Prüfung, beide POs;
aktualisiert, 14.01.2021, Verlegung "Werksoffkunde 1" und "Werkstoffkunde 2")
Beachten Sie, dass Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen andere Anmeldezeiten haben können.
Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO) werden über den jeweiligen Prüfer/Lehrstuhl angemeldet!
Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!
Absolventenfeier Maschinenbau
Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise
Derzeit gibt es für den Studiengang folgende Prüfungsordnungen:
- PO 2008 - 30.09.2013 ausgelaufen
- PO 2009 - 30.09.2013 ausgelaufen
- PO 2010 - läuft zum 30.09.2021 aus
- PO 2017 inkl Änderung von 2020
Unter der PO-Version erhalten sie weitere Informationen und Formulare.
Modulhandbuch PO 2017 inkl. Änderung von 2020
Wichtiger Hinweis: Die Prüfungsordnung 2017 findet auf alle Studierenden Anwendung, die für den Dualen Bachelorstudiengang Maschinenbau ab dem Wintersemester 2017/18 erstmalig an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben sind. Studierende, die ihr Studium nach der PO 2010 aufgenommen haben, können ihre Modulprüfungen bis zum 30.09.2021 ablegen, es sei denn, dass sie die Anwendung dieser neuen Prüfungsordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Der Antrag auf Anwendung der neuen Prüfungsordnung ist unwiderruflich.
Ab sofort werden weder zur An- noch zur Abmeldung in WUSEL und StudiLöwe i/TAN-Nummern benötigt! (14.09.2018)
Weitere Allgemeine Informationen:
Hinweis für Studierende nach der PO 2017 inkl. Änderung von 2020: Bevor Sie sich zu den Prüfungen anmelden können, ist es erforderlich, eine Prüfungsakte im Prüfungsamt anlegen zu lassen. Dazu wird der Antrag einschl. Erklärung zur Zulassung sowie eine beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulreife (oder Original und einfache Kopie) benötigt. Erst danach erfolgt die Freischaltung im System.
Bei HISinOne melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort an.
Wich
tig!
Jede Prüfungsleistung (Ausnahme Technisches Englisch) muss über WUSEL bzw. StudiLöwe bis zu dem oben genannten Termin angemeldet werden.
Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen abmelden. Die Abmeldung erfolgt über WUSEL bzw. StudiLöwe.
Abmeldung wegen Krankheit - Attest
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet ein ärztl. Attest - benutzen Sie bitte ausschließlich das Formular der Hochschule (keine AU des Arztes) - innerhalb von 3 Werktagen im Prüfungsamt einzureichen.
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s.o.) nicht erscheinen, so gilt die Prüfunsgleistung als "nicht ausreichend" (5,0).