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Ein Bagger auf einer Baustelle

BSc Bauingenieurwesen PO 2011

Die aktuellen Sprechzeiten sind:

Mo, Di, Do   von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do  von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten

Telefon: 0202 439 4111

Email: rembold@uni-wuppertal.de

Aktuelle Informationen zur Klausurphase SS 2023:

Klausurplan

22.05.2023: Sie können sich nun online für Ihre gewünschten Prüfungen anmelden.

                    Die Pflichtanmeldungen werden in Kürze automatisch gebucht.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden (§8, Satz 1).

Die Abmeldung 

  • kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur) oder elektronischen Prüfung online über WUSEL erfolgen (im Notfall können Sie mir auch eine Email senden über Ihren Uni-Email-Account)

oder

  • muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Hier gilt die fristgerechte Abmeldung beim Prüfer.

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Verschiebung einer Pflichtanmeldung: Eine Pflichtanmeldung können Sie einmalig um ein Semester verschieben. Hierzu reichen Sie einen formlosen Antrag ein, mit der Begründung, dass Sie die Vorlesung nochmals besuchen möchten. Der Antrag muss späestens bis zum Vorlesungsende eingereicht werden.

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Abmeldung wegen Krankheit: siehe Attest/Verhalten im Krankheitsfall

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist das Prüfungsamt Bauingenieurwesen unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.---------

Und event. ein entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss einzureichen.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Beginn der Anmeldephase zu den Modulprüfungen und Klausuren ist ab Bekanntmachung der Prüfungstermine durch Aushang und Homepage.                          

Bitte beachten Sie die An- und Abmeldungsformalitäten zu Prüfungen. Bei Nichtbeachten verlieren Sie möglicherweise einen Prüfungsversuch!

1. Anmeldung zur Prüfung

Bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin (§4 Abs. 3) muss die Anmeldung zur Prüfung online in WUSEL vorgenommen werden. (Sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Bauingenieurwesen.) Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie in der Rubrik "Angemeldete Prüfungen" nachsehen.

Für viele Module haben Sie Vorleistungen zu erbringen. Hier können Sie sich erst für die Modulprüfung anmelden, wenn Sie die Vorleistung erbracht haben und diese an das Prüfungsamt gemeldet wurde. Sobald auf Ihrem Studienkonto über WUSEL die Vorleistung (VL) mit "BE" zu eingetragen ist können Sie sich für die Klausur anmelden.

Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie diese rechtzeitig, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann, auch nicht über das Prüfungsamt!

Sie können sich zu Prüfungen auch im Prüfungsamt anmelden.

Nach der Anmeldefrist werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!

Prüfungen im 1. Versuch, die eingeschränkt wiederholbar sind, können bis zu 7 Tagen vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.

2. Pflichtanmeldung (§9 Abs. 6)

Haben Sie eine eingeschränkt wiederholbare Prüfung nicht bestanden, so werden Sie automatisch im nächsten Semester pflichtangemeldet (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = automatische Pflichtanmeldung im kommenden Sommersemester).

Sie haben insgesamt 3 Versuche. Sollten Sie auch den 3. Versuch nicht bestehen, ist die Fortführung des Studiums nicht mehr möglich.

3. Voraussetzung zur Anmeldung zu den konstruktiven Klausuren Statik, Massivbau und Stahlbau

  • 3.3 Statik: VL Statik, Mathe 1+2, Mechanik 1+2  o d e r  eine noch ausstehende Prüfung wird im gleichen Prüfungszeitraum geschrieben
  • 3.5.1/3.6.1 Massivbau: Mathe 1+2, Mechanik 1+2 und VL Statik und VL Baukonstruktion
  • 3.5.2 Grundlagen des Stahlbaus: Mathe 1+2, Mechanik 1+2 und VL Baukonstruktion

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sollten Sie mich, über Ihren Uni-Email-Account, darüber informieren und unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (auch über E-Mail möglich) einreichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest    (Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht anerkannt)

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Ich informiere Sie darüber über Email.

Zu eurem Studium gehört ein 8-wöchiges Baustellenpraktikum (§11)

Näheres zur Erbringung des Praktikums ist in einem vom Prüfungsausschuss verabschiedeten Merkblatt geregelt.

Das Praktikum kann vor dem Bachelorstudium oder studienbegleitend abgeleistet werden.

Die Bescheinigung über das erbrachte Baustellenpraktikum ist im Prüfungsamt einzureichen.

1. Anmeldung, § 15

Haben Sie 130 Leistungspunkte erbracht und das Baustellenpraktikum, können Sie mit dem "Antrag auf Ausgabe einer Aufgabenstellung für eine Bachelorthesis" (erhältlich im Prüfungsamt) zum gewünschten Prüfer gehen und ein Thema beantragen.

Der Prüfer reicht das Thema im Prüfungsamt ein und hier findet dann die Ausgabe statt.

2. Bearbeitungszeit, §15 Abs. 4

Beginn der Bearbeitungszeit ist der Tag der Ausgabe des Themas. Der Abgabetermin wird im Prüfungsamt protokolliert und im Studienkonto eingetragen.

Die Bearbeitungszeit  der Abschluss-Thesis beträgt 4 Monate.

3. Verlängerung der Bearbeitungszeit, §15, Abs. 4

Gemäß der Prüfungsordnung kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt werden. Der Antrag ist an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten. Eine Verlängerung aus inhaltlichen Gründen muss zusätzlich vorab vom Prüfer befürwortet werden. Der Antrag auf Verlängerung ist mindestens 14 Tage vor Ende der Abgabefrist zu stellen. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall ist ein ausführliches ärztliches Attest einzureichen.

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit

4. Abgabe, § 15, Abs. 8

Die Abgabe der Thesen erfolgt in dreifacher Ausfertigung gebunden und mind. einmal in einer digitalen Form. Die Abgabe erfolgt im Prüfungsamt.

Die Bewertung ist spätestens nach 8 Wochen dem/der Studiernden mitzuteilen.

Übergangsregelung beim Wechsel in die neue Prüfungsordnung

Studieren Sie in der PO 2011 haben Sie die Möglichkeit in die neue Prüfungsordnung zu wechseln.

Einen Wechsel können Sie gleitend vornehmen während der Vorlesungszeit. Zu Beginn der Klausurphase und während der Klausurphase können Sie nicht wechseln.

Sie können Ihr Studium noch bis zum 30.09.2023 nach Ihrer PO (PO 2011) ablegen. Danach werden Sie in die neue PO (PO 2019  mit Änderung vom 11.10.2021) überführt.

Anerkennung der erbrachten Module nach Wechsel in die PO 2021

Bei einem Wechsel werden bei identischen Modulen die Fehlversuche gelöscht, und Sie beginnen wieder im 1. Versuch.

Antrag auf Wechsel in die aktuelle Prüfungsordnung

Ausstellung:

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Kontoauszug (Notenspiegel)
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 2 Wochen.

Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer{at}uni-wuppertal.de oder Ihre private e-Mail-Adresse) darüber informiert, dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen können.

Weitere Infos über #UniWuppertal: