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Formeln auf einem Schreibblock

BSc Mathematik PO 2011

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Studierende, die ihr Studium nach Prüfungsordnung 2006/2011, zuletzt geändert am 11.11.2013 aufgenommen haben, können ihre Modulprüfungen noch bis zum 30.09.2023 ablegen.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung abmelden.

Die Abmeldung kann bei schriftlichen Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über WUSEL erfolgen.

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Die Anmeldung zu den uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erfolgt, wenn dies von Ihre*r*m Prüfer*in so bekanntgegeben wurde, online über WUSEL bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin. Anmeldeformulare für uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen können vom Zentralen Prüfungsamt nicht entgegen genommen werden.

Zu allen anderen uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen melden Sie sich bitte direkt bei dem/der Prüfer*in an.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt oder direkt beim Prüfungsausschussvorsitzenden ein.

Über die erfolgte Anrechnung oder Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Sollten Sie am Tag einer Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
Falls der/die Prüfer*in ein ärztliches Attest fordert, können Sie das folgende Formular nutzen:

Ärztliches Attest

Zur Einstufung in ein höheres Fachsemester nutzen Sie bitte das folgende Formular:

Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester

Voraussetzungen zur Zulassung

Der Nachweis von mindestens 120 Leistungspunkten des Bachelor-Studiums, darunter den Erwerb der LP in den Modulen G.Ana1, G.Ana2, G.LinAlg1, G.LinAlg2 und G.Inf sind zu erbringen. Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist im Zentralen Prüfungsamt einzureichen.

Abgabe der Thesis

Die Thesis ist in dreifacher Ausfertigung inklusive jeweils einem Datenträger fristgerecht im Zentralen Prüfungsamt einzureichen.

Sie können die Arbeit zu den Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers G.08.16, oder nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen auch in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der/des zuständigen Sachbearbeiter*in hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Pförtner Ihren Briefumschlag mit einem Eingangsstempel versieht. Der Pförtner sendet den Umschlag dann per Hauspost an den/die zuständige Sachbearbeiter*in.

Bestandteil der Abschlussarbeit ist außerdem ein Kolloquium. Den Termin vereinbaren Sie mit Ihrem*r Erstprüfer*in.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu vier Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Im Fall von Krankheit ist ein ärztliches Attest beizufügen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Änderung des Titels der Thesis:

Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen. 

Eine Änderung des Titels kann nur durch den/die Erstprüfer*in vor Abgabe der Thesis genehmigt werden. Bitte nutzen Sie für die Bestätigung zur  Änderung des Titels das Formular: Antrag auf Änderung des Titels der Bachelor-Thesis

Wiederholung der Abschlussarbeit

Bei Nichtbestehen kann die Thesis auf Antrag nach Ausgabe eines neuen Themas einmal wiederholt werden.

Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über WUSEL einsehen können.

Um in die neue Prüfungsordnung zu wechseln, stellen Sie bitte einen Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung. Die bereits erbrachten Module werden nur auf Antrag anerkannt. (Siehe Anerkennung von Prüfungsleistungen)

Nach Erbringen aller Prüfungsleistungen werden die Abschlussdokumente in der Regel innerhalb von ca. vier Wochen erstellt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Wenn Sie zusätzliche Leistungen im Rahmen der Prüfungsordnung erbracht haben, können diese auf Antrag auf dem Zeugnis aufgeführt werden. Hierzu benutzen Sie bitte das folgende Formular: Antrag auf Erweiterung des Zeugnisses um Zusatzmodule oder Fachstudiendauer

Weitere Infos über #UniWuppertal: