Anglistik / Amerikanistik im Kombinatorischen Bachelor of Arts
Wechsel der Prüfungsordnung im Teilstudiengang Anglistik/Amerikanistik (Ein Wechsel in eine andere als die neueste Prüfungsordnung ist nicht möglich)
Für den Prüfungsordnungswechsel müssen folgende Unterlagen im Zentralen Prüfungsamt eingereicht werden:
1. ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung *
2. ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen incl. Kontoauszug oder Transcript of Records im Original, gestempelt und unterschrieben von der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in im Zentralen Prüfungsamt.
Bitte reichen Sie vor dem geplanten Prüfungsordnungswechsel alle noch nicht in Ihrem Studienkonto (Wusel) verbuchten Leistungsbescheinigungen zur Verbuchung ein. Sobald alle Leistungen verbucht sind kann die/der für Ihren Teilstudiengang zuständige/r Sachbearbeiter/in (siehe Kasten rechts) einen aktuellen Kontoauszug Ihrer erbrachten Leistungen ausdrucken und diesen unterschreiben und stempeln. Den Kontoauszug können Sie während der Sprechzeiten bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in abholen.
Der Kontoauszug ist Grundlage für den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, den Sie ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit dem Originalkontoauszug und dem Antrag auf Prüfungsordnungswechsel bei Ihrer Sachbearbeiterin einreichen.
Der Prüfungsordnungswechsel in Wusel kann umgehend vollzogen werden, die Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen nimmt einige Zeit in Anspruch. Sobald Sie in Wusel in die neue PO umgeschrieben wurden, werden Sie keine Leistungen mehr in Ihrem Studienkonto sehen können. Die Leistungen werden nach Bearbeitung des Antrages auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen in die neue PO umgebucht. Sie sind dann wieder sichtbar. Nach abgeschlossener Umbuchung , werden Sie per E-Mail (an Matrikelnummer@uni-wuppertal. de) informiert.
Eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfungen, müssen, wenn ein nicht bestandener Prüfungsversuch vorliegt, nach der alten Prüfungsordnung abgeschlossen werden. Das bedeutet, Leistungen aus einem nicht abgeschlossenen Modul, dessen eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfung nach der alten PO abgeschlossen werden muss, werden erst nach erfolgreichem Abschluss des Moduls in die neue PO umgebucht.
Wie wird der Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen richtig ausgefüllt?
Der Antrag besteht aus zwei Seiten. Seite 1 können Sie sich beliebig oft ausdrucken. Seite 2 bitte nur einmal ausdrucken. Füllen Sie für alle Seiten den Kopf sorgfältig aus. Wichtig ist die Angabe des Profils (Fachwissenschaften, Gym/Ge/BK, HRGe oder Grundschule).
In die Tabelle (nur die linken drei Spalten ausfüllen) übertragen Sie die Leistungen, die Sie gemäß Ihrem Kontoauszug erworben haben. Bei abgeschlossenen Modulen reicht die Angabe des Moduls in Spalte 1, der Gesamtleistungspunkt Anzahl in Spalte 2 und der Modulabschlussnote in Spalte 3.
Bei nicht abgeschlossenen Modulen, tragen Sie bitte alle erworbenen Teilleistungen einzeln mit Angabe der erworbenen Leistungspunkte und ggf. Note, ein.