Suche
Zuständiger Sachbearbeiter
Marcel Stefani
Büro: T.10.13
Tel.: 0202-439-5093
stefani{at}uni-wuppertal.de
Sie erreichen Ihre Sachbearbeiter*innen per Telefon und E-Mail. Eine persönliche Vorsprache und Beratung in Präsenz ist nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail oder über den Service Desk ZPA des Studierenden-Service-Centers) ab dem 25.04.2022 wieder möglich.
Die Regelungen zum Einreichen von Unterlagen finden Sie hier.
Achtung:
Das Büro ist an folgenden Tagen geschlossen:
18.07.2022 bis 05.08.2022; 26.09.2022; 31.10.2022; 18.11.2022; 02.12.2022, 23.12.2022 bis 06.01.2023 Die Namen der zuständigen Ansprechpartner*innen bei Abwesenheit entnehmen Sie bitte der Liste.
Aktuelles
-
Achtung:
Aufgrund der aktuellen Lage an der BUW sind die Mitarbeiter*innen des ZPA derzeit nicht per E-Mail... [mehr] -
Komb. Bachelor PO 2021
Wichtige Informationen zur PO 2021 [mehr] -
WUSEL oder StudiLöwe?
In welchem System wird Ihr Studienkonto gepflegt? Worüber erfolgt die Online-Anmeldung zu Prüfungen? [mehr] -
Änderung Ihrer Anschrift
Liebe Studierende, die Änderung Ihrer Anschrift u.Ä. erfolgt über StudiLöwe: [mehr] -
WUSEL- oder StudiLöwe-Fehlermeldungen
was ist zu tun? [mehr]
Abmeldung von Prüfungen / Atteste / allg. Infos zu Rücktritten
Abmeldung von der Prüfung ohne Angabe von Gründen
Abmeldung wegen Krankheit
Abmeldung aus anderen Gründen
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei Klausur online über WUSEL erfolgen
oder
- muss bei mündlichen Prüfunge schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei dem zuständigen Sachbearbeiter
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung (s. rechter Kasten) einreichen:
Abmeldung wegen Krankheit - Attest
Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet,
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt zu informieren.
Dazu rufen Sie entweder bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) an oder schreiben ihr eine E-Mail. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
und - ein ärztliches Attest einzureichen (ebenfalls unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Werktagen).
Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).