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Zuständige Sachbearbeiterin
Astrid Bremkamp
Büro: FME.01.10
Campus Freudenberg
Tel.: 0202-439-1958
Fax: 0202-439-1725
bremkamp{at}uni-wuppertal.de
Die Sprechstunden der Mitarbeiter*innen fallen aufgrund der verschärften Corona-Lage und der von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Vermeidung von Sozialkontakten bis auf Weiteres aus. Selbstverständlich sind wir vor Ort und stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail weiterhin zur Verfügung. Sobald sich die Lage verändert, werden wir Sie informieren.
Leistungsbescheinigungen, Thesen, Hausarbeiten, Anträge u. Ä. können per Post zugesandt werden. Eine persönliche Abgabe ist möglich: Werktags von 07:00 bis 16:00 Uhr an der Poststelle auf dem Hauptcampus Grifflenberg (Gebäude N, Ebene 08); außerhalb dieser Zeiten beim Pförtner am Haupteingang oder Einwurf in den Holzbriefkasten im Flur vor dem Prüfungsamt (Campus Freudenberg, Gebäude FME, Ebene 1).
Allgemeine Informationen für Studiengänge der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik finden Sie hier.
weitere Informationen
Aktuelles
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WUSEL oder StudiLöwe?
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Änderung Ihrer Anschrift
Liebe Studierende, die Änderung Ihrer Anschrift u.Ä. erfolgt über StudiLöwe: [mehr] -
WUSEL- oder StudiLöwe-Fehlermeldungen
was ist zu tun? [mehr]
Teilstudiengang Elektrotechnik im Studiengang Kombinatorischer Bachelor of Arts
Prüfungsordnung vom 17.09.2007
(keine Einschreibung mehr möglich)
Prüfungsordnung vom 24.03.2015
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik
Anmeldung einer Abschlussarbeit (BA-Thesis)
Hinweise zur Anfertigung einer BA-Thesis
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung
Allgemeine Studiengangsinformationen
Sie wissen nicht, nach welcher PO Sie eingeschrieben sind? Ihr Kontoauszug (über WUSEL einsehbar) verrät es Ihnen.
Wichtiger Hinweis
Sobald in einem (Teil-)Studiengang eine neue Prüfungsordnung in Kraft tritt, kann es aus technischen Gründen dazu kommen, dass in WUSEL noch die alte PO angezeigt wird, obwohl Sie nach der neuen Prüfungsordnung studieren müssen. Daher machen wir darauf aufmerksam, dass nur die Prüfungsordnung selbst und die darin enthaltenen Übergangsbestimmungen rechtsgültig sind!