25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Fach-Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.
Im Rahmen der Anerkennung ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. Sofern Sie in diesem Teilstudiengang mehr als 20 LP zur Anerkennung bringen wollen, wenden Sie sich bitte an den Servicebereich der School of Education, Frau Lamsfuß.