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Zuständige Sachbearbeiterin:
Den Namen der jeweils zuständigen Sachbearbeiterin finden Sie auf den Seiten der einzelnen Teilstudiengänge.
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WUSEL oder StudiLöwe?
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Anrechnung von Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Für die Anrechnung der Leistungen sind folgende Schritte erforderlich:
- Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus.
- Reichen Sie diesen Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei der Sachbearbeiterin ein, die für den Teilstudiengang zuständig ist, in dem die Anrechnung erfolgen soll.
Nach erfolgreicher Anrechnung pflegt das ZPA die anerkannte Leistung in Ihr Studienkonto ein, Sie können Ihr Studienkonto über WUSEL einsehen.
Bei Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
zuletzt bearbeitet am: 11.06.2019