Bescheinigung von Leistungen
Die erbrachten Leistungen werden mithilfe der u.g. Leistungsbescheinigungen bestätigt. Reichen Sie das vorausgefüllte Formular bei der Leistungserbringung oder danach bei der Dozentin / dem Dozenten / der Prüferin / dem Prüfer ein.
Die unterschriebene und gestempelte Leistungsbescheinigungen müssen Sie dann (im Original) bei der zuständigen Sachbearbeiterin im ZPA (s. rechter Kasten) abgeben (ein Einwurf in das Postfach auf T.10 reicht dazu aus).
Leistungsbescheinigung ZMA 1 bis 4