Die aktuellen Sprechzeiten sind:
Mo, Di, Do von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
Aktuelle Informationen zur Klausurphase WS 2022/23:
Ab heute, den 29.11.2022 können Sie sich für die Klausuren, Teil Bauing, anmelden.
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Siehe hierzu die Annex-Prüfungsordnung der FK Architektur und Bauingenieurwesen zur Bewältigung der ....Coronavirus...in Studium, Lehre und Prüfungen vom 01.10.2022
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über WUSEL erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Bei eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen über WUSEL oder Prüfungsamt Bauingenieurwesen. Bei nur am Lehrstuhl angemeldeten Prüfungen setzen Sie sich sofort mit den Prüfer*innen in Verbindung.
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
1. In Ihrem Studiengang haben Sie zwei verschiedene Anmeldefristen zu beachten.
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Für Klausuren in Wirtschaftswissenschaft gibt es immer einen begrenzten Anmeldezeitraum, siehe Info hier
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Für die Klausuren in Verkehrsingenieurwesen sind alle Prüfungen spätestens 14 Tage vorher anzumelden.
Die Anmeldungen sind über WUSEL online oder persönlich im Prüfungsamt vorzunehmen.
Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie Wusel nochmals die Seite "Angemeldete Prüfungen" öffnen.
Bei Problemen wenden Sie sich rechtzeitig, auch per Email (siehe rechts), an das Prüfungsamt.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sollten Sie mich, über Ihren Uni-Email-Account, darüber informieren und unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (auch über per E-Mail möglich) einreichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest (Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht anerkannt)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Ich informiere Sie darüber über Email.
Die Voraussetzung zum Beginn mit der Masterthesis sind mindestens 60 LP, siehe §15, Satz 1.
Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Monate, siehe §15, Satz 5.
Im Ausnahmefall ist eine Verlängerung von bis zu 4 Wochen auf Antrag möglich, siehe §15, Satz 5. Antrag auf Verlängerung
Die Masterthesis ist in dreifacher gebundener Form im Prüfungsamt abzugeben und einer elektronischen Fassung (CD oder USB-Stick), siehe §15, Satz 7
Die Bewertung erfolgt spätestens 8 Wochen nach der Abgabe.
Es gibt ein Abschlusskolloquium; siehe §15, Satz 10
Thesis und Abschlusskolloquium 20 LP
Bei Nichtbestehen der Masterthesis gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit, §15, Satz 9
Ihre Abschlussdokumente werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung erstellt. Ein separater Antrag ist nicht nötig.