25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
Die aktuellen Sprechzeiten sind:
Mo, Di, Do von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
Aktuelle Informationen zur Klausurphase SS 2023:
Z. Zt. keine Informationen
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
oder
____________________
____________________
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
1. In Ihrem Studiengang haben Sie zwei verschiedene Anmeldefristen zu beachten.
Für Klausuren in Wirtschaftswissenschaft gibt es immer einen begrenzten Anmeldezeitraum, siehe Info hier
Für die Klausuren in Verkehrsingenieurwesen sind alle Prüfungen spätestens 14 Tage vorher anzumelden.
Die Anmeldungen sind über WUSEL online oder persönlich im Prüfungsamt vorzunehmen.
Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie Wusel nochmals die Seite "Angemeldete Prüfungen" öffnen.
Bei Problemen wenden Sie sich rechtzeitig, auch per Email (siehe rechts), an das Prüfungsamt.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sollten Sie mich, über Ihren Uni-Email-Account, darüber informieren und unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (auch über per E-Mail möglich) einreichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest (Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht anerkannt)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Ich informiere Sie darüber über Email.
Die Voraussetzung zum Beginn mit der Masterthesis sind mindestens 60 LP, siehe §15, Satz 1.
Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Monate, siehe §15, Satz 5.
Im Ausnahmefall ist eine Verlängerung von bis zu 4 Wochen auf Antrag möglich, siehe §15, Satz 5. Antrag auf Verlängerung
Die Masterthesis ist in dreifacher gebundener Form im Prüfungsamt abzugeben und einer elektronischen Fassung (CD oder USB-Stick), siehe §15, Satz 7
Die Bewertung erfolgt spätestens 8 Wochen nach der Abgabe.
Es gibt ein Abschlusskolloquium; siehe §15, Satz 10
Thesis und Abschlusskolloquium 20 LP
Bei Nichtbestehen der Masterthesis gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit, §15, Satz 9
Die Prüfungsordnung läuft zum 30.09.2023 aus.
Ihre Abschlussdokumente werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung erstellt. Ein separater Antrag ist nicht nötig.