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Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik
Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können auf Antrag angerechnet werden.
Der Antrag auf Anrechnung ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.
Für das vollständige und korrekte Ausfüllen des Antragsformulars sind folgende Angaben unerlässlich:
- Name und Matrikelnummer
- Anschrift und Telefonnummer
- Studienbeginn an der BU Wuppertal
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen dem Antragsformular beizufügen:
- Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten eine Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt.
- Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht.
- Ggf. Bescheinigung des Internationalen Studierendensekretariats zur Anrechnung von im Ausland erbrachter Studienleistungen (Ansprechpartner).
Sämtliche Unterlagen sind im Prüfungsamt zwingend einzureichen zwecks Prüfung durch den Prüfungsausschuss.
Den Antrag zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier.
Es wird empfohlen, im Vorfeld bereits selbst einen Abgleich vorzunehmen, welche Leistungen ggf. anrechenbar sind. Hierzu finden Sie neben der Prüfungsordnung auch die Angaben im Modulhandbuch, aus denen die notwendigen Informationen hervorgehen. Nähere Informationen finden Sie hier.