Anrechnung von Studienleistungen / Einstufung in ein höheres Fachsemester
Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule erworben wurden, und sonstige Kenntnisse und Qualifikationen können Ihnen aufgrund von vorgelegten Nachweisen ggf. angerechnet werden.
Für die Anrechnung ist der Prüfungsausschuss des (Teil-)studienganges zuständig, in dem Sie sich die Leistungen anrechnen lassen möchten.
Die Anrechnung kann dazu führen, dass Sie in eine höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Entscheidung fällt ebenfalls der Prüfungsausschuss.
Bitte infomieren Sie sich auf den Seiten des (Teil-)Studienganges, in dem Sie Anrechnungen und / oder Einstufungen vornehmen lassen möchten, über das Verfahren.