Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Bild der englischen Flagge

BEdSoPäd Englisch PO 2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung 

  • kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über WUSEL erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)

oder

____________________

Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

____________________

Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

____________________

Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Es gibt in den vielen Modulen eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfungen (MAP). Für diese Modulabschlussprüfungen haben Sie maximal 3 Versuche. Ob die Module in Ihrer Prüfungsordnung eingeschränkt oder unbeschränkt wiederholbar sind, entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch zu Ihrer Prüfungsordnung.

Die Anmeldung
zu einer eingeschränkt wiederholbaren MAP erfolgt

  • bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) oder elektronischen Prüfungen online über Ihr Studiengangsportal. (Das Formular ist bei Online-Anmeldung nicht erforderlich! Für den Fall, dass Ihr Portal nicht funktioniert, können Sie das Formular aus dem Downloadbereich nutzen.)
  • bei integrierten, mündlichen oder fachpraktischen Prüfungen oder Präsentationen mit Kolloquium über das entsprechende Formular, dass Sie im Downloadbereich finden.
     
  • bei schriftlichen Hausarbeiten über das entsprechende Formular, dass Sie im Downloadbereich finden.
    Das Formular ist im Idealfall bereits im unteren Bereich von d. Prüfer*in ausgefüllt, alternativ holt das ZPA die nötigen Informationen per E-Mail ein.

4- bzw. 6-Wochen-Frist einhalten!
Das Anmeldeformular für integrierte Prüfungen reichen Sie spätestens sechs Wochen, das Anmeldeformular für mündliche, fachpraktische, (ggf. schriftliche oder elektronische) Prüfungen spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin ausgefüllt bei der zuständigen Sachbearbeitung (s. rechter Kasten) ein.
Für schriftliche Hausarbeiten gibt es keine Anmeldefrist. Das Formular sollte jedoch ca. 3 Wochen vor dem mit d. Prüfer*in vereinbarten Abgabetermin der Hausarbeit bei der Sachbearbeitung eingegangen sein.

Alle Informationen zur Anmeldung uneingeschränkt wiederholbarer Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.

Für Studierende, die bereits im BEd an der BUW eingeschrieben sind:
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung, in einem anderen Studiengang oder während des Auslandssemesters erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Die Anrechnung nimmt der Fachprüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei der zuständigen Sachbearbeitung (s. rechter Kasten) im Zentrale Prüfungsamt ein.

Anrechnungen werden in Ihrem Studienkonto verbucht. Im Fall der Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Für Studiengangswechsler und Studieninteressierte anderer Universitäten - vor der Einschreibung in den BEd:
Im Rahmen der Anerkennung von Leistungen anderer Universitäten ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich. Sofern Sie in diesem Teilstudiengang mehr als 18 LP zur Anerkennung bringen wollen, wenden Sie sich bitte an den Servicebereich der School of Education.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

In der Regel benötigen Sie für einen Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses wird von der Heimatuniversität ausgestellt und unterschrieben.

Das Transcript of Records ist eng mit dem Learning Agreement verknüpft, welches ein offizielles Dokument ist. In dem Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen festlegt, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erreichen wollen und die auf Ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal angerechnet werden können, sobald Sie zurückgekehrt sind.

Das Learning Agreement, und jede Änderung, muss von Ihrer Heimatuniversität unterzeichnet und genehmigt werden.

Nähere Informationen zum Thema "Outgoings" erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.uni-wuppertal.de/de/internationales/auslandsmobilitaet/

Studieninteressierte, die von ein einer anderen Hochschule an die Bergische Universität Wuppertal wechseln möchten, wenden sich bitte an das ISL, Frau Lamsfuß (E-Mail: isl(at)uni-wuppertal.de). Auch bei Fragen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester.

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt gleichzeitig mit der Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität oder vergleichbare Leistungen erworben haben. Weitere Informationen finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".

Studierende, die in einen Erweiterungsstudiengang des Studiengangs Bachelor of Education - Sonderpädagogische Förderung eingeschrieben wurden, studieren nach der aktuellsten Prüfungsordnung, die für den jeweiligen eigenständigen Teilstudiengang gültig ist. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten.

Am 20.06.2016 ist die Prüfungsordnung zur Erweiterung des Studienganges Bachelor of Education - Sonderpädagogische Förderung um einen weiteren Teilstudiengang (Erweiterungsstudium) in Kraft getreten.

Zulassung
Die Zulassung (nicht die Anmeldung!!) zu eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten erfolgt über WUSEL.

Sie können in WUSEL unter der Funktion „ Prüfungsverwaltung“ ->„Info über angemeldete Prüfungen“ ggf. den Titel und das Abgabedatum (= Prüfungstermin) erkennen, sobald Sie zugelassen sind.

Die Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten muss weiterhin mit dem entsprechenden Formular erfolgen, das Sie unter den Downloads im entsprechenden Teilstudiengang des Bachelors finden.

Abgabe
Geben Sie die Hausarbeit in einfacher Ausfertigung (inkl. CD zur Plagiatsprüfung und der Erklärung, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben) spätestens zum in WUSEL genannten Prüfungstermin im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung (s. Kasten rechts) während ihrer Sprechstunde ab.

Oder:
Der Einwurf im entsprechenden Postfach auf T.10 ist für die fristgerechte Abgabe vollkommen ausreichend (z.B. nach der Sprechstunde oder nach Dienstschluss). Das Postfach wird täglich mehrfach geleert und der Inhalt mit einem entsprechenden Eingangsstempel versehen - auch bei Abwesenheit der Sachbearbeitung gibt es eine Vertretung, die sich darum kümmert.

Oder:
Sie können die Arbeit (z.B. nach 21 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen) auch in einem Briefumschlag an der Pforte am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeitung hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass man Ihren Briefumschlag an der Pforte mit einem Eingangsstempel versieht. Der Umschlag wird dann per Hauspost an die zuständige Sachbearbeiterin gesandt.

Für den Nachweis der Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung (früher Formblatt 5) beim BAföG-Amt muss durch Sie seit dem 01.10.2011 kein Formblatt 5 mehr ausgefüllt werden. Sie benötigen stattdessen ein vom Zentralen Prüfungsamt gestempeltes Studienkontoauszug, das Sie im BAföG-Amt abgeben. Diesen Studienkontoauszug können Sie sich im Studierenden-Service-Center (SSC) am Haupteingang des Campus Grifflenberg (G.08.16) am Service-Desk des ZPA zu den Öffnungszeiten (Mo-Do 9-15 Uhr und Fr 9-13 Uhr) abholen. Bringen Sie eine Personalausweis mit.

Weitere Informationen, z.B. zum für das 5. Fachsemester üblichen Studienvolumen, finden Sie auf den Seiten der Servicestelle Lehrerbildung in der School of Education


Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW oder der Zentralen Studienberatung

Die Bachelorthesis
wird im Teilstudiengang Sonderpädagogik geschrieben oder in einem der Teilstudiengänge 2 oder 3, sofern die Fachspezifischen Bestimmungen dies vorsehen.

Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorthesis
Zur Bachelorthesis können Sie sich anmelden, wenn Sie den Nachweis von 25 Leistungspunkten in dem Teilstudiengang in dem die Abschlussarbeit verfasst werden soll, erbracht haben (d.h. die LP müssen in Ihrem Studienkonto verbucht sein). Voraussetzung ist ferner, dass Sie für diesen Studiengang immatrikuliert sind.

 

Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den
Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Bachelorthesis
Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeitung (s. rechter Kasten) ein.

Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihre*r Erstgutachter*in den Titel der Thesis.

Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Folgende Informationen werden Ihnen übermittelt: die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der späteste Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate).

Sie erhalten zusätzlich
die Hinweise zur Anfertigung der Bachelorthesis und
die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen.

Formate:
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl. Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihre*r Betreuer*in.

 

Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu drei Monate verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeitung einzureichen. Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.

Eine Änderung des Titels (einschließlich eines Untertitels) kann nur durch d. Vorsitz des Prüfungsausschusses beschlossen werden. Die Erstgutachterin/ der Erstgutachter muss dazu die Änderung vor Abgabe der Thesis der zuständigen Sachbearbeiterin bekannt geben (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung d. Vorsitzenden wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden, keine Ring- bzw. Spiralbindung) inkl. je einer CD/DVD, die die elektronische Fassung der Bachelor-Thesis und ggf. die bei einer empirischen Arbeit verwendeten Daten beinhaltet, bei der zuständigen Sachbearbeitung.

Die CD/DVD muss beschriftet sein und in der hinteren Klappe des Einbandes innen angebracht werden. Die Druckereien haben entsprechende Hilfsmittel dafür.

Falls die zuständige Sachbearbeitung nicht im Hause sein sollte, reichen Sie die Thesis


Oder:
Sie können die Arbeit (z.B. nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen) auch in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Pförtner Ihren Briefumschlag mit einem Eingangsstempel versieht. Der Pförtner sendet den Umschlag dann per Hauspost an die zuständige Sachbearbeiterin.

Sollte der*die Erstgutachter*in eine Überarbeitung der Bachelorthesis für erforderlich halten, so teilt Ihnen der Fach-Prüfungsausschusses schriftlich den Termin der Abgabe der überarbeiteten Thesis mit. Die Überarbeitungsfrist beträgt 4 Wochen.



Wiederholung der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden.

 

Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über WUSEL einsehen können.

 

Ausstellung:

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Transcript of Records und
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden. Ein Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses ist nicht erforderlich, es sein denn Sie möchten die Aufnahme von Zusatzmodulen und der Fachstudiendauer beantragen (s.u).

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.

 

Antrag auf Aufnahme von Zusatzmodulen oder der Fachstudiendauer
Auf Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden, und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen.

Antrag als Download:


Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, dass Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt und per Einschreiben an Ihre Anschrift gesandt wurden.

Weitere Infos über #UniWuppertal: