Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Digitale Abgabe von Abschlussarbeiten ab dem 05.10.2026 möglich
Näheres dazu finden Sie unter "Rund um die Thesis".
Die digitale Abgabe erfolgt über diesen Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Einreichung von Ärztlichen Attesten
Die Einreichung von Attesten ist nur noch digital über die entsprechende Upload-Funktion möglich. Näheres dazu finden Sie unter "Attest/Verhalten im Krankheitsfall".
Einreichung von Unterlagen per E-Mail
Durch die Einführung der E-Studierendenakte ist es künftig nicht mehr erforderlich, dass Studierende, Dozierende, Prüfende u. a. die einzureichenden Unterlagen ausdrucken, unterschreiben, stempeln und auf dem (Haus-)Postwege an uns senden.
Diese Regelung gilt insbesondere für
• Formulare von Prüfungsan-/abmeldungen
• Leistungsbescheinigungen
• Listen mit erbrachten Leistungen (UBLs oder MAPs)
• Noten von Hausarbeiten
• Gutachten
• Atteste / Rücktritte
• Anträge auf Anrechnung und deren Begutachtung
• Anträge auf Nachteilsausgleich und deren Begutachtung
• Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten oder Thesen und deren Begutachtung
• Anträge auf Anerkennung des Auslandsaufenthaltes
Die Unterlagen können von allen Personen mit der gescannten / digitalen Unterschrift oder Signatur versehen und per E-Mail (über den Uni-Account) an die jeweiligen Funktions-E-Mail-Adressen der zuständigen ZPA-Teams übersendet werden. Ein Stempel ist auf den Formularen nicht mehr erforderlich – auch wenn die Vorlagen noch darauf hinweisen. Im Fall von neu eingestellten Personen, deren Unterschrift noch nicht im ZPA bekannt ist, behalten wir uns vor, die Unterschrift verifizieren zu lassen, z.B. vom zuständigen Sekretariat, der zuständigen Professur oder dem Vorsitz des (Fach-)Prüfungsausschusses.
Wir bitten Sie, in Zukunft auf den Versand der Originale per Hauspost zu verzichten. Vielen Dank!
Auslaufender Studiengang!
Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science an der Bergischen Universität Wuppertal vom 29.05.2017 (Amtl. Mittlg. 33/17), zuletzt geändert am 19.04.2023 (Amtl. Mittlg. 10/23), aufgenommen haben, können ihre Prüfungen einschließlich des Moduls "Masterarbeit" bis zum 31.03.2026 ablegen.
Außer, es wird die Anwendung der neuen Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Arbeit, Umwelt und Gesundheit mit dem Abschluss Master of Science beim Prüfungsausschuss beantragen.
Weiteres unter ,,Wechsel der Prüfungsordnung".
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Für das Bewerbungsverfahren zum Studiengang Master Psychologie, ist das Zentrale Prüfungsamt nicht zuständig! Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
Modulabschlussprüfungen können in ihrer Wiederholbarkeit eingeschränkt sein. Welche das sind und wie oft sie wiederholt werden können, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung bzw. dem Modulhandbuch.
Die Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Modulabschlussprüfungen erfolgt zwingend über StudiLöwe spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Bei uneingeschränkt wiederholbaren Modulabschlussprüfungen ist eine Anmeldung teilweise ebenfalls über StudiLöwe möglich. Sollte Sie dort keine Möglichkeit zur Anmeldung finden, klären Sie bitte mit dem*r zuständigen Prüfer*in ab, wie und ob eine Anmeldung erfolgen soll.
Wird bei mündlichen Modulabschlussprüfungen ein individueller Termin vergeben, bei dem eine Anmeldung über StudiLöwe nicht angeboten wird, ist auf dem Anmeldeformular der Prüfungstag von dem*r Prüfer*in bzw. vom zuständigen Sekretariat einzutragen.
Für eine eingeschränkt wiederholbare Hausarbeit nutzen Sie bitte dieses Formular. Das Anmeldeformular wird von Ihnen ohne Prüfungsdatum ausgefüllt und unterschrieben. Über die Zulassung zur Hausarbeit werden Sie schriftlich informiert. Die Hausarbeit ist in einfacher, gedruckter Ausfertigung fristgerecht im ZPA einzureichen (postalisch, Postfach Nr. 17 auf Ebene T.10 oder während der Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center am Haupteingang, Campus Grifflenberg). Von hier wird sie zur Bewertung an den*die Prüfer*in weitergeleitet. Der Eingang der Hausarbeit im ZPA wird nicht bestätigt.
Für eine uneingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten ist ggf. eine Anmeldung über StudiLöwe möglich. Diese Hausarbeiten reichen Sie bitte fristgerecht direkt bei dem*r Prüfer*in ein, nicht beim ZPA.
Projektarbeiten
Die Anmeldung zur Projektarbeit erfolgt in gleicher Weise wie die zu einer Hausarbeit. Die Bearbeitungszeit wird individuell festgelegt und das unbenotete Ergebnis wird bescheinigt und vom Prüfungsamt in das Studienkonto übertragen.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung erfolgt
- bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe
bzw.
- bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten zwingend schriftlich mit dem folgenden Formular: Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung. Bitte reichen Sie dieses bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA ein.
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Abmeldung wegen Krankheit s. h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen des*r Prüfer*in und das Prüfungsdatum.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
- Über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vornamen, Matrikelnummer, Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum, Prüfer*in.
- Unverzüglich, d. h. spätestens am Tag der Prüfung, ein ärztliches Attest einzuholen. Es wird ausschließlich das aktuelle Attest-Formular akzeptiert, das Sie hier downloaden können: Ärztliches Attest. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Abmeldung von einer Prüfung ist aus prüfungsrechtlichen Gründen nicht ausreichend.
- über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich (d. h. innerhalb von drei Werktagen) im ZPA das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o. g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung.
Anleitung Attest-Upload
Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.
Sollten am Tag des Uploads wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der BUW vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt und innerhalb der drei Werktage via Sceenshot/Foto per E-Mail bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung nach. Auf dem Screenshot/Foto müssen die Fehlermeldung sowie Datum und Uhrzeit ersichtlich sein.
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein eigenes Attest uploaden und die PDF-Datei entsprechend je Prüfung umbenennen.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Im MSc Psychologie ist ein Berufspraktikum vorgesehen. Das Modul schließt mit einem (unbenoteten) Praktikumsbericht ab. Zuständig für das Berufsbezogene Praktikum im MSc Psychologie ist Herr Dr. Christian Vorstius
Anmeldung
Sie erfolgt über den Antrag zur Anfertigung der Masterarbeit. Dieser wird ausgefüllt und unterschrieben im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung eingereicht. Thema und Zweitprüfer*in der Abschlussarbeit werden durch den Prüfungsausschuss bestimmt. Sie können hierzu jedoch entsprechende Vorschläge auf dem Antrag angeben.
Zulassung und die Abgabefrist
Das Thema, die Namen der beiden Prüfer*innen und der letztmögliche Abgabetermin (Bearbeitungszeit sechs Monate) werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Dieser Zulassung liegen die Hinweise zur Anfertigung der Masterarbeit und die Eidesstattliche Versicherung (Eigenständigkeitserklärung), die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Bitte beachten Sie die Handreichung zur Nutzung von KI.
Externe Zweitgutachter*in: Masterarbeiten mit der Beteiligung (Begutachtung und u. U. Ko-Betreuung) von Personen, die nicht dem Institut für Psychologie an der Bergischen Universität (IfPsy) angehören, sind möglich. Grundsätzlich muss jedoch der*die Betreuer*in der Arbeit, bei der*dem die Arbeit angemeldet wird, Mitglied des IfPsy sein. „Externe“ Beteiligte an anderen Instituten oder Fakultäten der BUW oder anderen Universitäten können als Gutachter*in im Einzelfall bestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
• Abgeschlossene Habilitation (oder habilitationsäquivalente Leistungen) der*des externen Beteiligten im Fach Psychologie
• Bereitschaftserklärung der*des externen Beteiligten zur Begutachtung
• Einverständniserklärung der*des Betreuer*in im IfPsy
Für die Bereitschaft- beziehungsweise Einverständniserklärung sind lediglich kurze formlose E-Mails an die Sachbearbeitung im ZPA ausreichend.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein formloser begründeter Antrag erforderlich. Bei Krankheit ist mit dem Antrag ein ärztliches Attest einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die Arbeit an der Thesis nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Dieser Antrag ist rechtzeitig im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeitung einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Änderung des Themas
Das Thema der Masterarbeit ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Themas kann nur durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden, wenn vor Abgabe der Masterarbeit von Ihnen ein formloser begründeter Antrag gestellt wird, der von dem*r Erstgutachter*in befürwortet wird. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Digitaler Thesis-Upload
Wurden Sie vor dem 05.10.2026 zur Thesis zugelassen und Ihr Abgabetermin liegt nach diesem Datum, können Sie Ihre fertige Thesis digital einreichen. Sie müssen keine gedruckten und gebundenen Exemplare mehr im ZPA einreichen.
ACHTUNG: Wurden Sie vor dem 05.10.2026 zugelassen und Ihr letztmöglicher Abgabetermin liegt vor diesem Datum, können Sie die Upload-Funktion leider nicht nutzen. Bitte reichen Sie die fertige Thesis weiterhin in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive der elektronischen Fassung sowie der bei empirischen Arbeiten verwendeten Daten auf CD- oder DVD-ROM) bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
Die digitale Abgabe erfolgt über diesen Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Wichtiges zu beachten:
- Über den Thesis-Upload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesen) eingereicht werden.
- Eine Übersendung per E-Mail an Ihre Gutachter*innen oder das ZPA ist nicht zulässig. Bitte nutzen Sie ausschließlich den Thesis-Upload.
- Der digitale Thesis-Upload ist nur aus dem Uni-Netz heraus möglich. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die dafür nötige VPN-Verbindung.
- Zulässiges Dateiformat für die Thesis ist .pdf. Die Datei darf eine Größe von 50 MB nicht überschreiten.
- Ein etwaiger Anhang (z. B. empirische Daten) darf bis zu 200 MB groß sein.
- Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss der Upload bis zu diesem Datum um 23:59:59 Uhr vollständig abgeschlossen sein. Beginnen Sie also rechtzeitig mit dem Upload und planen ausreichend Zeit ein.
- Verspätet hochgeladene Thesen können nicht berücksichtigt werden und gelten als nicht abgegeben.
- Die Thesis kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich.
- Die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung muss in der hochgeladenen Datei enthalten sein. Sie kann nicht nachträglich eingereicht werden.
- Achten Sie auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit der hochzuladenden .pdf-Datei.
Wenden Sie sich an das ZPA, wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt-für-Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam4[at]uni-wuppertal.de. Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).
Bewertung
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.
Die PO 2023 MSc Psychologie Arbeit, Umwelt und Gesundheit ist die derzeit aktuellste Prüfungsordnung.
Sofern Sie in die neue PO wechseln möchten, sind folgende Schritte erforderlich:
- Lassen Sie zunächst alle nach alter PO erbrachten Studienleistungen in Ihr Studienkonto eintragen. Reichen Sie die Leistungsbescheinigungen dazu bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
- Stellen Sie dann den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung sowie einen Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen.
- Reichen Sie beide Anträge bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
- Nach erfolgreicher Anerkennung werden die Leistungen aus der alten PO in Ihrem Studienkonto in die neue PO eingetragen. In Ihrem Kontoauszug haben Sie dann einen Überblick der Leistungen.
Die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records und Diploma Supplement) werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen vorliegen.
Wichtig: Für die Zeugnisunterlagen werden aus StudiLöwe Ihre persönlichen Daten übernommen, wie Sie sich eingeschrieben haben! Diese Eintragungen sollten mit Ihrem Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde übereinstimmen. Sollten Sie sich während der Erstellung der Abschlussdokumente exmatrikulieren lassen, aktualisieren Sie vorher Ihre Adresse in StudiLöwe, da die Unterlagen per Einschreiben an die hier hinterlegte Anschrift verschickt werden.
Die Ausstellung der Dokumente dauert ca. 6-8 Wochen ab dem Verbuchungsdatum der letzten Leistung (nicht Datum der Erbringung!).
Ist z. B. die Thesis die letzte Leistung, erfolgt die Begutachtung und Bewertung von beiden Gutachter*innen für gewöhnlich innerhalb von zwölf Wochen nach Abgabe der Thesis im ZPA. Erst nach dieser Bewertungszeit beginnt die Bearbeitungsdauer für die Erstellung der Abschlussdokumente.
In Zeiten, in denen sehr viele Studierende ihr Studium abschließen (d. h. im Februar/März sowie August/September), kann sich die Bearbeitungszeit der Abschlussdokumente u. U. verlängern. Bitte sehen Sie in diesen Zeiten von Anfragen bezüglich der Fertigstellung der Abschlussdokumente ab.
Antrag auf Aufnahmen von Zusatzmodule oder der Fachstudiendauer
Auf Antrag werden in das Zeugnis bzw. als Anlage zum Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden und die bis zum Abschluss der Masterprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen. Der Antrag ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung einzureichen.
Aushändigung der Unterlagen
Die Abschlussdokumente werden per Einschreiben an die von Ihnen in Ihrem Studienkonto hinterlegte Adresse verschickt.