Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Alle Klausuren im Studiengang MSc Chemie sind uneingeschränkt wiederholbar, Ausnahmen gibt es nur im Offenen Wahlpflichtbereich.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung im Offenen Wahlpflichtbereich abmelden.
Die Abmeldung kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur) oder elektronischen Prüfung online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch folgendes Formular nutzen)
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Die Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen im Offenen Wahlpflichtbereich erfolgt, so lange die Studienkonten noch nicht freigegeben sind, ausschließlich über ein Anmeldeformular.
Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Ihr Ansprechpartner für die Anrechnung von Prüfungsleistungen ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentrale Prüfungsamt ein.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt gleichzeitig mit der Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität oder vergleichbare Leistungen erworben haben.
Wenden Sie sich hierzu bitte mit einem Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen an den Prüfungsausschussvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Scherkenbeck.
Sie benötigen einen Studienkontoauszug als Nachweis für das BAföG?
Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Transcript of Records, das Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin bzw. bei dem zuständigen Sachbearbeiter während der Sprechstunden im ZPA ausstellen lassen können.
Sollten Sie zwar Studienleistungen erbracht haben, diese aber nicht in Ihrem Studienkontoauszug sehen können, kann das unterschiedliche Ursachen haben:
- Die Leistungen sind von Ihnen zwar erbracht worden, sind aber von der Fakultät, vom Prüfer/von der Prüferin oder von Ihnen noch nicht an das ZPA weitergeleitet worden. Im Normalfall werden alle im ZPA eingehenden Prüfungsleistungen zeitnah von den Sachbearbeiter/innen im ZPA in das Studienkonto eingepflegt (in Urlaubs- und Krankheitszeiten kann es zu Verzögerungen kommen). Bei Unklarheiten würde eine Rückfrage durch die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter an Sie erfolgen.
- Die Leistungen sind zwar erbracht, liegen auch alle im ZPA vor, können aber nicht verbucht werden, weil die für Sie geltende Prüfungsordnung noch nicht EDV-technisch abgebildet ist. In diesen Fällen kann Ihre zuständige Sachbearbeiterin /Ihr zuständiger Sachbearbeiter Ihnen einen Studienkontoauszug händisch erstellen oder bescheinigen, dass die bis zum 4. Fachsemester geforderten Leistungspunkte erbracht wurden.
Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund erbrachte Prüfungsleistungen nach einer gewissen dem ZPA einzuräumenden Arbeitszeit noch nicht in Ihrem Studienkonto einzusehen sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor der Wahrung irgendwelcher Fristen zur Einreichung des Transcript of Records, Ihre/n Sachbearbeiter/in im ZPA, die/der Ihnen bei der Aufklärung der Angelegenheit behilflich ist.
Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter/-innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Voraussetzungen für die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit sind:
Der Nachweis der abgeschlossenen Module Struktur und Reaktivität (MChP1), Technische Chemie und Makromoleküle (MChP2), Dynamik, Spektroskopie und Berechnung von Molekülstrukturen (MChP3), Vertiefungspraktikum Synthesechemie (MChS16) oder Vertiefungspraktikum Molekulare Umweltchemie (MChS26) und zwei der vier Module aus dem Wahlpflichtbereich.
Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis. Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) ein.
Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu drei Monaten verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Im Fall von Krankheit ist ein ärztliches Attest beizufügen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden) und einer elektronischen Fassung zur Plagiatskontrolle bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Zusätzlich ist das Formular "Bestätigung des endgültigen Titels der Abschlussarbeit" mit einzureichen, wenn Sie einen vorläufigen Titel angemeldet hatten.
Sie können die Arbeit zu den Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers G.08.16, oder nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen auch in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Pförtner Ihren Briefumschlag mit einem Eingangsstempel versieht. Der Pförtner sendet den Umschlag dann per Hauspost an die zuständige Sachbearbeiterin.
Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden GutachterInnen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über StudiLöwe einsehen können.
Wenn Sie die Prüfungsordnung wechseln müssen, weil Ihre alte Prüfungsordnung ausläuft oder Sie in eine aktuellere Prüfungsordnung wechseln möchten, nutzen Sie zum Wechsel bitte das folgende Formular.
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung
Ausstellung:
- Zeugnis
- Urkunde
- Transkript of Records und
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.