25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Bitte beachten Sie: Am 08.05.2023 wurde eine weitere Änderung der PO 2021 im MSc Wirtschaftsing. Informationstechnik & Digitalisierung veröffentlicht. Die Änderung ist rechts unter "Prüfungsordnung" verlinkt.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Informationen zum Ablauf der Bewerbung zum Master of Science Wirtschaftsingenieurwesen finden Sie hier.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Master werden in § 1 der Prüfungsordnung (siehe Downloadbereich) aufgeführt.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von Prüfungen wieder abmelden.
Die Abmeldung erfolgt ab dem Wintersemester 2022/23 online über StudiLöwe.
Bitte informieren Sie außerdem den/die jeweiligen Dozenten.
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Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Die Anmeldung zu Prüfungen muss innerhalb des Anmeldezeitraums über StudiLöwe erfolgen.
Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen werden können.
Der Anmeldezeitraum für Prüfungen der Fakultät 6 wird hier auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht. Nach dem Anmeldezeitraum werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Anmeldezeiträume der wirtschaftswissenschaftlichen und mathematischen Prüfungen von denen der Fakultät 6 unterscheiden können. Es legt die Fakultät die Anmeldezeiträume fest, von der die Prüfung angeboten wird.
Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie rechtzeitig alle Leistungsnachweise, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann; auch nicht über das Prüfungsamt!
Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie das Programm schließen und wieder öffnen. Speichern Sie sich immer die Bestätigung ab, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis haben.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.
Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können auf Antrag angerechnet werden.
Der Antrag auf Anrechnung ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.
Für das vollständige und korrekte Ausfüllen des Antragsformulars sind folgende Angaben unerlässlich:
Darüber hinaus sind folgende Unterlagen dem Antragsformular beizufügen:
Sämtliche Unterlagen sind im Prüfungsamt zwingend einzureichen zwecks Prüfung durch den Prüfungsausschuss.
Den Antrag zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier.
Es wird empfohlen, im Vorfeld bereits selbst einen Abgleich vorzunehmen, welche Leistungen ggf. anrechenbar sind. Hierzu finden Sie neben der Prüfungsordnung auch die Angaben im Modulhandbuch, aus denen die notwendigen Informationen hervorgehen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
In der Regel benötigen Sie für einen Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses wird von der Heimatuniversität ausgestellt und unterschrieben.
Das Transcript of Records ist eng mit dem Learning Agreement (LA) verknüpft, welches ein offizielles Dokument ist. In dem Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen festlegt, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erreichen wollen und die auf Ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal angerechnet werden können, sobald Sie zurückgekehrt sind.
Das Learning Agreement, und jede Änderung (siehe Seite 2 des LA), muss von Ihrer Heimatuniversität unterzeichnet und genehmigt werden.
Nähere Informationen der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik zum Thema "Auslandsstudium" finden Sie hier.
Nähere Informationen zum Thema "outgoing" erhalten Sie unter folgendem Link.
Hochschul- und Studiengangwechsler werden auf Antrag in ein höheres Fachsemester eingestuft.
Bitte beantragen Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester schriftlich. Der Antrag muss den Studiengang und Abschluss nennen, in den Sie eingestuft werden möchten. Bitte geben Sie im Antrag Ihren vollständigen bisherigen Studienverlauf an, also alle vorher studierten Studiengänge mit den angestrebten oder erreichten Abschlüssen und benennen Sie die Hochschulen.
Dem Antrag fügen Sie bitte für alle bisher studierten Studiengänge eine aktuelle und vollständige Leistungsübersicht bei. In dieser Leistungsübersicht müssen auch alle nicht bestandenen und noch offenen Prüfungen aufgeführt werden. Aus der Leistungsübersicht muss ferner eindeutig hervorgehen, ob Sie noch einen Prüfungsanspruch besitzen ("Unbedenklichkeitsbescheinigung"). Diese Bescheinigung muss im Original mit Siegel/Stempel Ihres Prüfungsamtes oder als beglaubigte Kopie hiervon vorgelegt werden, ein Ausdruck aus einem Prüfungsselbstverwaltungssystem ist nicht ausreichend.
Für Studiengangwechsler innerhalb der BUW genügt ein aktueller Kontoauszug.
Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen Einstufungsbescheid, den Sie zur Einschreibung dem Studierendensekretariat vorlegen müssen. Ohne einen solchen Bescheid ist keine Einschreibung in ein höheres Fachsemester möglich. Bitte beachten Sie die Fristen des Studierendensekretariats zur Bewerbung und Einschreibung und planen ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrages durch den Prüfungsausschuss ein.
Bitte senden Sie den Antrag an:
Bergische Universität Wuppertal
Zentrales Prüfungsamt
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Medientechnik
Rainer-Gruenter-Straße 21
42119 Wuppertal
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen erfolgt erst nach einer Immatrikulation. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Anrechnung von Prüfungsleistungen" .
Benötigen Sie einen unterschriebenen und gestempelten Kontoauszug für das BAföG-Amt, senden Sie bitte eine E-Mail an Ihre Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.
Bitte geben Sie in der Mail neben Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studiengangs auch Ihre aktuelle Anschrift an, falls Sie eine Zusendung per Post wünschen.
Alternativ können Sie natürlich auch einen Sprechstundentermin zur Abholung des Kontoauszugs per Mail oder Telefon vereinbaren.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des Hochschulsozialwerkes.
Thesenanmeldung
Die Voraussetzungen für das Anmelden einer Abschlussarbeit finden Sie in § 15 Absatz 1 Ihrer Prüfungsordnung (siehe Downloadbereich rechts).
Merkblatt für die Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten der FK6.
Die Anmeldung erfolgt über die Lehrstühle.
Strukturierung von Abschlussarbeiten
Die Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik empfiehlt bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten den Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten umzusetzen. Eine entsprechende LaTeX-Vorlage steht ebenfalls als Download zur Verfügung.
Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Sollten Sie die Abschlussarbeit aus triftigen Gründen nicht fristgerecht beenden können, füllen Sie bitte rechtzeitig den entsprechenden Antrag aus und lassen ihn von Ihrem betreuenden Professor befürworten.
Anschließend reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Prüfungsamt ein. Im Falle einer Verlängerung wegen Krankheit reichen Sie bitte auch ein Attest ein.
Drucken der Abschlussarbeit
Abschlussarbeiten können z. B. im OCON-Online-Shop primydo.de bestellt werden.
Hinweise zur Abgabe
Folgende Abschlussdokumente
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle für den Abschluss erforderlichen Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses beim Prüfungsamt ein, sobald Sie die letzte Prüfungsleistung absolviert haben.
Studierende können weitere als die vorgeschriebenen Module absolvieren.
Als Zusatzleistungen gelten Module des MSc Wirtschaftsing. Informationstechnik und Digitalisierung, die zusätzlich erfolgreich abge-
schlossen werden. Zusatzleistungen werden auf Antrag auf dem Abschlusszeugnis dokumentiert. Die Leistungspunkte und Benotungen von Zusatzleistungen werden bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen. (vgl. § 17 der Prüfungsordnung)