Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Amerikanische und Britische Flagge in zwei Puzzleteilen

MA Anglistik / Amerikanistik PO 2014

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung 

  • kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über Wusel erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)

oder

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Anmeldung eingeschränkt wiederholbare Prüfung

Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen

Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Für die Anrechnung der Leistungen sind folgende Schritte erforderlich:

Nach erfolgreicher Anrechnung pflegt das ZPA die anerkannte Leistung in Ihr Studienkonto ein, Sie können Ihr Studienkonto über WUSEL einsehen.

Bei Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist immer nur für die neueste Prüfungsordnung möglich. Zunächst müssen Sie sich einen Vorschlag für die Einstufung in ein höheres Fachsemester von dem jeweiligen Fachvertreter (im Fach Anglistik/ Amerikanistik ist dies zzt. Herr Prof. Breul) ausstellen lassen.

Das o. g. unterschriebene Formular reichen Sie dann bei der zuständigen Sachbearbeiterin des Zentralen Prüfungsamtes (s. rechter Kasten) ein und bitten um einen Einstufungsbescheid, den Sie unmittelbar in der Sprechstunde erhalten. Den Einstufungsbescheid reichen Sie dann unverzüglich im Studierendensekretariat ein.

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Voraussetzung für die Anmeldung
zur Master-Thesis ist der Nachweis von mindestens 60 LP und

bei der Ausrichtung Sprachwissenschaft das Hauptseminar LING 2a)

bei der Ausrichtung Literaturwissenschaft das Hauptseminar LIT 2a)

Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis. Reichen Sie diesen Antrag bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in (siehe rechter Kasten) ein. 

Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer*Ihrem Erstgutachter*in das Thema der Abschlussarbeit.

 

Die Zulassung und die Abgabefrist
wird Ihnen schriftlich i.A. der*des Fach-Prüfungsausschussvorsitzenden vom Zentralen Prüfungsamt mitgeteilt. Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen. 

Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Bachelor-Thesis und die Eigenständigkeitserklärung bei, die Sie in die Arbeit einbinden müssen.

 

Formate
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl. Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrer*Ihrem Betreuer*in.

 

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu vier Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in einzureichen. Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Änderung des Titels der Thesis:

Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen. 

Eine Änderung des Titels kann nur durch den*die Vorsitzende*n des Fach-Prüfungsausschusses vor Abgabe der Thesis genehmigt werden. Die*der Erstgutachter*in muss dazu die Änderung des Titels der*dem zuständige*n Sachbearbeiter*in mitteilen (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung der*des Vorsitzenden geht Ihnen schriftlich zu. 

 

Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) und der unterschriebenen Eigenständigkeitserklärung bei der*dem zuständigen Sachbearbeiter*in.
Die CD/DVD muss beschriftet sein und in der hinteren Klappe des Einbandes innen angebracht werden, die Druckereien haben entsprechende Hilfsmittel dafür.

Hinweis zur Einreichung von Unterlagen

 

Abschlusskolloquium

Spätestens 8 Wochen nach der Abgabe der Master-Thesis wird das Abschlusskolloquium abgehalten.

Wiederholung der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit und das dazugehörige Abschlusskolloquium kann einmal wiederholt werden.

Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*nnen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über WUSEL einsehen können.

Bei einem Prüfungsordnungswechsel reichen Sie bitte neben dem Antrag auf Fortführung des Studiums gemäß geänderter bzw. neuer Prüfungsordnung auch die Anerkennung Ihrer Leistungen (sh. Anrechnung von Prüfungsleistungen) ein.

 

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Transcript of Records
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.

Versand der Dokumente:
Ihre Dokumente werden Ihnen in der Regel per Post mit Einschreiben und Rückschein zugeschickt. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass die im Studienkonto hinterlegte Adresse aktuell ist.

Weitere Infos über #UniWuppertal: