Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Eine Grafik mit Zahnrädern, Roboterarm und Hand

BSc Maschinenbau PO 2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Nachweis des Industriepraktikums

Bitte beachten Sie das Auslaufen der coronabedingt verlängerten Nachweisfrist des Industriepraktikums (Grundpraktikum) zum 31.03.2023 für die folgenden Einschreibesemester:

  • WiSe 19/20
  • SoSe 20
  • WS 20/21
  • SoSe 21
  • WS 21/22
  • SoSe 22 (reguläre Nachweisfrist)

Es gilt das Eingangsdatum des Nachweises im Praktikumsamt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt "Informationen zu Praktika".

Prüfungszeitraum WiSe 22-23

Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss bis zum 21.11.2022 einmalig eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen".

Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 22-23 findet vom 25.11.2022 bis zum 16.12.2022 statt.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen".

Den vorläufigen Prüfungsplan für das WiSe 22-23 finden Sie im Downloadbereich rechts.

Beschluss des Prüfungsausschusses 10.2022

Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom 11.10.2022 hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten. 

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der PO 2017 inkl. der Änderungen von 2019 und 2022 (s. Downloadbereich).

Die Online-Anmeldung zur Immatrikulation des Studierendensekretariats finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Nach erfolgter Einschreibung muss im Prüfungsamt einmalig eine Prüfungsakte angelegt werden. Das Anlegen muss vor dem Anmeldezeitraum des Semesters geschehen. Die Frist für die Aktenanlage sowie weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles" und "Anmeldung zu Prüfungen".

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur), mündlichen Prüfung oder elektronischen Prüfung online über StudiLöwe erfolgen.

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Abmeldung wegen Krankheit s. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Prüfungsanmeldezeitraum  WiSe 22-23

Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 22-23 findet vom 25.11.2022 bis zum 16.12.2022 statt.

Bitte beachten Sie:

  • Für das Wintersemester 22-23 besteht keine coronabedingte Freiversuchsregelung mehr! (vgl. Corona-Epidemie-Hochschulverordnung, gültig ab 29.03.2022)
  • Für das Wintersemester 22-23 gelten die regulären Rücktrittsfristen (s. Abmeldung von Prüfungen).
  • Für Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen können andere Anmeldezeiten gelten.
  • Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über StudiLöwe angemeldet.
  • Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über die/den jeweiligen Prüfenden/Lehrstuhl angemeldet.
  • Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss bis zum 21.11.2022 einmalig eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden. Hierfür reichen Sie bitte den Antrag fristgerecht ein. Verspätete Abgaben können nicht berücksichtig werden.
  • Eine verspätete oder nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag auf Anrechnung vollständig ausgefüllt (u.a. die linke und rechte Spalte der Tabelle) ein.
Wurden die Leistungen außerhalb des Fachbereiches Maschinenbau und nicht an der BUW ebracht, müssen ein vom zuständigen Prüfungsamt original unterschriebener Kontoauszug sowie die dazugehörigen Auszüge des zugehörigen Modulhandbuches dem Antrag beigefügt werden.

Die Anrechnung nimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses vor. Im Fall einer Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., (Teil-)Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls und Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird die Krankmeldung und der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Form einer Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben. Informationen hierzu finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".

 

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Hier finden Sie das Praktikumsamt Maschinenbau.

Industriepraktikum gem. § 9 der PO 2017

Die Dauer des Grundpraktikums bzw. Industriepraktikums beträgt insgesamt 6 Arbeitswochen und sollte von Studienbewerberinnen und -bewerber bzw. Studierende des Bachelorstudienganes Maschinenbau in der Regel vor Studienbeginn in Industriebetrieben abgeleistet werden.
Der Nachweis muss bis spätestens zum Ende des 2. Semesters erfolgen!

Für Studierende die seit dem WS 19/20, SoSe 20, WS 20/21 oder dem SoSe 21 eingeschrieben sind, hat der Prüfungsausschuss coronabedingt eine Verlängerung der Nachweisfrist des Industriepraktikums gem. § 9 der PO 2017 bis zum 30.09.2022 gewährt. Gemäß Beschluss des Fakultätsrats vom 24.11.2022 wird die Annex-Prüfungsordnung für das Wintersemester 22,23 mit Rückwirkung zum 01.10.2022 angenommen. In diesem Zuge wird die Nachweisfrist für das Grundpraktikum für die genannten Einschreibesemester sowie das WS 21,22 erneut um 1 Semester verlängert. Eine Prüfungsanmeldung über Studi-Löwe ist somit für die Prüfungsperiode WiSe 22-23 auch für Studierende möglich, die seit dem WS 19/20, SoSe 20, WS 20/21, SoSe 21 oder dem WS 21/22 eingeschrieben sind und noch kein Industriepraktikum nachgewiesen haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Praktikumsnachweis bis zum 31.03.2023 im Praktikumsamt Maschinenbau vorgelegt werden muss. Andernfalls gelten die Zulassungsvoraussetzungen für das Studium als nicht erbracht!
Bitte beachten Sie, dass diese Frist ebenfalls regulär für Studierende gilt, die seit dem SoSe22 eingeschrieben sind.

 

Ingenieurpraktikum

Das Ingenieurpraktikum wird außerhalb der Universität in einem industriellen Betrieb abgeleistet und von einem*r Hochschullehrer*in betreut. Es liegt in Ihrer Verantwortung frühzeitig ein Unternehmen für das Ableisten des Ingenieurpraktikums zu finden. Der betreuende Hochschullehrer und das Praktikantenamt wirken natürlich unterstützend mit.

Das Ingenieurpraktikum soll an die berufliche Tätigkeit des Ingenieurs durch konkrete Aufgabenstellung und ingenieurnahe Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis heranführen. Es soll insgesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Im Ingenieurpraktikum sollen Sie durch eine Ihrem Ausbildungsstand angemessene Aufgabe mit ingenieuremäßiger Arbeitsweise vertraut gemacht werden.

Anhand der entsprechende Leistungsbescheinigung (s. Downloadbereich) wird das absolvierte Praktikum beim Prüfungsamt eingereicht.

Die Anmeldung zur Bachelor-Thesis erfolgt in Form des Antrags auf Zulassung. Für die Zulassung zur Anfertigung gelten folgende Voraussetzungen:

  • 150 Leistungspunkten gemäß § 10 der gültigen Prüfungsordnung wurden erbracht
  • der erfolgreiche Abschluss des Ingenieurprojektes

Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom 11.10.2022 hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten.
Das weitere Vorgehen entnehmen Sie bitte der Checkliste zur Abschlussarbeit.

Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag der Kandidatinnen und Kandidaten die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängern. Bitte nutzen den Antrag auf Verlängerung und reichen diesen im ZPA ein.

Bitte reichen Sie für einen Wechsel Ihrer Prüfungsordnung den Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung im ZPA ein.

Hier finden Sie Liste äquivalenter Lehrleistungen nach Wechsel von der BSc PO 2010 zu der BSc PO 2017.

Zeugnisantrag

Damit Ihre Abschlussdokumente erstellt werden können, reichen Sie bitte den dafür vorgesehenen Zeugnisantrag ein. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst erfolgen kann, nachdem dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden und diese in Ihrem Studienkonto verbucht sind.

Aushändigung

Die folgenden Abschlussdokumente werden Ihnen ausgestellt:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transkript of Records
  • Diploma Supplement

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, sobald Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt sind. Hier können Sie mitteilen, wie Sie Unterlagen erhalten möchten (Abholung im ZPA, Postversand oder Absolventenfeier).

Absolventenfeier

Aktuelle Informationen bezüglich der Absolventenfeier finden Sie hier.

Zusatzleistungen können auf Antrag hin Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Zeugniserstellung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: