Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Eine Grafik mit Zahnrädern, Roboterarm und Hand

BSc Maschinenbau PO 2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Prüfungszeitraum WiSe 2023

Den vorläufigen Prüfungsplan für das WiSe 2023 finden Sie im Downloadbereich.

Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 2023 findet vom 20.11.2023 bis zum 10.12.2023 statt. Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen".

Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Bachelorstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden. Die Frist für das Anlegen zum WiSe 2023 ist der 13.11.2023.
Diese Frist gilt auch, wenn es um die Wiederfreischaltung der Anmeldemöglichkeit geht (Nachweis Grundpraktikum). Alle Informationen hierzu finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen" und "Informationen zu Praktika".

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der PO 2017 inkl. der Änderungen von 2019 und 2022 (s. Downloadbereich).

Die Online-Anmeldung zur Immatrikulation des Studierendensekretariats finden Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Nach erfolgter Einschreibung muss im Prüfungsamt einmalig eine Prüfungsakte angelegt werden. Das Anlegen muss vor dem Anmeldezeitraum des Semesters geschehen. Die Frist für die Aktenanlage sowie weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles" und "Anmeldung zu Prüfungen".

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur), mündlichen Prüfung oder elektronischen Prüfung online über StudiLöwe erfolgen.

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Abmeldung wegen Krankheit s. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Prüfungszeitraum WiSe 2023

Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 2023 findet vom 20.11.2023 bis zum 10.12.2023 statt.

Bitte beachten Sie:

  • Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Bachelorstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden. Die Frist für das Anlegen zum WiSe2023 ist der 13.11.2023.  Hierfür reichen Sie bitte den Antrag fristgerecht ein. Verspätete Abgaben können nicht berücksichtig werden.
  • Die Anmeldemöglichkeit über StudiLöwe wird gesperrt, sofern der Nachweis des Industriepraktikums nicht fristgerecht erfolgt (s. Abschnitt "Informationen zu Praktika").
  • Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über StudiLöwe angemeldet.
  • Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über die/den jeweiligen Prüfenden/Lehrstuhl angemeldet.
  • Für Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen können andere Anmeldezeiten und Anmelderegelungen gelten.
  • Eine verspätete oder nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag auf Anrechnung vollständig ausgefüllt (u.a. die linke und rechte Spalte der Tabelle) ein.
Wurden die Leistungen außerhalb des Fachbereiches Maschinenbau und nicht an der BUW ebracht, müssen ein vom zuständigen Prüfungsamt original unterschriebener Kontoauszug sowie die dazugehörigen Auszüge des zugehörigen Modulhandbuches dem Antrag beigefügt werden.

Die Anrechnung nimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses vor. Im Fall einer Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., (Teil-)Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls und Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird die Krankmeldung und der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Form einer Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben. Informationen hierzu finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".

 

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Hier finden Sie das Praktikumsamt Maschinenbau.

Industriepraktikum gem. § 9 der PO 2017

Die Dauer des Grundpraktikums bzw. Industriepraktikums beträgt insgesamt 6 Arbeitswochen und sollte von Studienbewerberinnen und -bewerber bzw. Studierende des Bachelorstudienganes Maschinenbau in der Regel vor Studienbeginn in Industriebetrieben abgeleistet werden.

Der Nachweis muss bis spätestens zum Ende des 2. Fachsemesters erfolgen!
Hierzu muss der Praktikumsnachweis inkl. Abschlussbericht fristgerecht zum jeweiligen Semesterende im Praktikumsamt vorgelegt werden. Andernfalls gelten die Zulassungsvoraussetzungen für das Studium als nicht erbracht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldemöglichkeit zu Prüfungen über StudiLöwe bei einem nicht fristgerechten Nachweis gesperrt wird.

Die Wiederfreischaltung ist immer erst im nächsten Semester und nach erfolgtem Praktikumsnachweis möglich!
Die Wiederfreischaltung erfolgt durch das Anlegen der Prüfungsakte (s. Abschnitt" Anmeldungen zu Prüfungen"). Sollten Sie vor der Sperrung bereits eine Prüfungsakte angelegt haben, können Sie dies alternativ per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung bekannt geben.
Bitte beachten Sie, dass für die Wiederfreischaltung die reguläre Frist zum Anlegen der Prüfungsakte gilt ! (s. Abschnitt" Anmeldungen zu Prüfungen")

Ingenieurpraktikum

Das Ingenieurpraktikum wird außerhalb der Universität in einem industriellen Betrieb abgeleistet und von einem*r Hochschullehrer*in betreut. Es liegt in Ihrer Verantwortung frühzeitig ein Unternehmen für das Ableisten des Ingenieurpraktikums zu finden. Der betreuende Hochschullehrer und das Praktikantenamt wirken natürlich unterstützend mit.

Das Ingenieurpraktikum soll an die berufliche Tätigkeit des Ingenieurs durch konkrete Aufgabenstellung und ingenieurnahe Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis heranführen. Es soll insgesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Im Ingenieurpraktikum sollen Sie durch eine Ihrem Ausbildungsstand angemessene Aufgabe mit ingenieuremäßiger Arbeitsweise vertraut gemacht werden.

Anhand der entsprechende Leistungsbescheinigung (s. Downloadbereich) wird das absolvierte Praktikum beim Prüfungsamt eingereicht.

Die Anmeldung zur Bachelor-Thesis erfolgt in Form des Antrags auf Zulassung. Für die Zulassung zur Anfertigung gelten folgende Voraussetzungen:

  • 150 Leistungspunkten gemäß § 10 der gültigen Prüfungsordnung wurden erbracht
  • der erfolgreiche Abschluss des Ingenieurprojektes

Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom 11.10.2022 hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten.
Das weitere Vorgehen entnehmen Sie bitte der Checkliste zur Abschlussarbeit.

Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag der Kandidatinnen und Kandidaten die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängern. Bitte nutzen den Antrag auf Verlängerung und reichen diesen im ZPA ein.

Bitte reichen Sie für einen Wechsel Ihrer Prüfungsordnung den Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung im ZPA ein.

Hier finden Sie Liste äquivalenter Lehrleistungen nach Wechsel von der BSc PO 2010 zu der BSc PO 2017.

Zeugnisantrag

Damit Ihre Abschlussdokumente erstellt werden können, reichen Sie bitte den dafür vorgesehenen Zeugnisantrag ein. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst erfolgen kann, nachdem dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden und diese in Ihrem Studienkonto verbucht sind.

Aushändigung

Die folgenden Abschlussdokumente werden Ihnen ausgestellt:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transkript of Records
  • Diploma Supplement

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, sobald Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt sind. Hier können Sie mitteilen, wie Sie Unterlagen erhalten möchten (Abholung im ZPA, Postversand oder Absolventenfeier).

Zusatzleistungen können auf Antrag hin Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Zeugniserstellung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: