Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Prüfungszeitraum WiSe 2024
Prüfungsplanung
Der Prüfungsplan wird zeitnah bekannt gegeben werden.
Anmeldezeitraum
Der Prüfungsanmeldezeitraum wird zeitnah bekannt gegeben werden. Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen".
PO 2024
Ab dem Wintersemester 2024/2025 wird es eine neue PO 2024 geben, welche derzeit noch nicht veröffentlicht ist. Einen ersten Einblick erhalten Sie über die vom Prüfungsausschuss erstellte Übersicht. Bitte beachten Sie, dass dieser Änderungen vorbehalten sind!
Nach Veröffentlichung der PO2024 folgen weitere Informationen sowie eine Äquivalenzliste der MAP nach PO2017 und PO2024.
Sollten Sie Ihr Studium im WS24,25 aufgenommen haben, studieren Sie nach der PO2024.
Sollten Sie Ihr Studium vor dem WS24,25 in der PO2017 aufgenommen haben, setzen Sie Ihr Studium nach dieser fort. Ein Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt nur auf freiwilligen Antrag, nicht automatisch. Möchten Sie die PO wechseln, ist ein Antrag hierauf vor dem Prüfungsanmeldezeitraum der gewünschten Prüfungsperiode erforderlich. Weitere Informationen s. Abschnitt „Wechsel der Prüfungsordnung“.
Anlage Prüfungsakte
Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Bachelorstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag für Ihre PO bis zum 11.11.2024 ein. Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden!
-Prüfungsakte PO 2017 (Haben Sie bereits eine Prüfungsakte angelegt, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Bachelor -Maschinenbau".)
-Prüfungsakte PO 2024
Wiederfreischaltung der Anmeldemöglichkeit
Sollten Sie aufgrund eines nichtfristgerechten Nachweises des Grundpraktikums für die Anmeldungen über StudiLöwe gesperrt worden sein, können Sie eine Wiederfreischaltung immer erst zum nächsten Semester und nach erbrachtem Nachweis beantragen. Die Frist für die Wiederfreischaltung im WS24,25 ist der 11.11.2024. Alle Informationen hierzu finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen" und "Informationen zu Praktika".
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der PO 2017 inkl. der Änderungen von 2019 und 2022 (s. Downloadbereich).
Die Online-Anmeldung zur Immatrikulation des Studierendensekretariats finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Nach erfolgter Einschreibung muss im Prüfungsamt einmalig eine Prüfungsakte angelegt werden. Das Anlegen muss vor dem Anmeldezeitraum des Semesters geschehen. Die Frist für die Aktenanlage sowie weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles" und "Anmeldung zu Prüfungen".
Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. Für alle Prüfungen die eigenständig über StudiLöwe angemeldet wurden, erfolgt eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ebenfalls eigenständig über StudiLöwe innerhalb der Rücktrittsfrist.
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Abmeldung wegen Krankheit s. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Prüfungszeitraum WiSe 2024
Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe24,25 wird zeitnah bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie:
- Für die Freischaltung der Anmeldemöglichkeit in StudiLöwe muss einmalig im Bachelorstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag PO2017 oder PO2024 fristgerecht ein. Die Frist für das Anlegen zum WiSe24,25 ist der 11.11.2024. Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden. Haben Sie bereits eine Prüfungsakte angelegt, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Bachelor Maschinenbau". - Die Anmeldemöglichkeit über StudiLöwe wird gesperrt, sofern der Nachweis des Industriepraktikums nicht fristgerecht erfolgt (s. Abschnitt "Informationen zu Praktika").
- Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über StudiLöwe angemeldet.
- Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über die/den jeweiligen Prüfenden/Lehrstuhl angemeldet.
- Für Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen können andere Anmeldezeiten und Anmelderegelungen gelten.
- Eine verspätete oder nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen vollständig ausgefüllt (u.a. die linke und rechte Spalte der Tabelle) ein.
Wurden die Leistungen außerhalb des Fachbereiches Maschinenbau und nicht an der BUW ebracht, müssen ein vom zuständigen Prüfungsamt original unterschriebener Kontoauszug sowie die dazugehörigen Auszüge des zugehörigen Modulhandbuches dem Antrag beigefügt werden!
Die Anrechnung nimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses vor. Im Fall einer Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., (Teil-)Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls und Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird die Krankmeldung und der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Form einer Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben. Informationen hierzu finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Hier finden Sie das Praktikumsamt Maschinenbau.
Industriepraktikum gem. § 9 der PO 2017
Die Dauer des Grundpraktikums bzw. Industriepraktikums beträgt insgesamt 6 Arbeitswochen und sollte von Studienbewerberinnen und -bewerber bzw. Studierende des Bachelorstudienganes Maschinenbau in der Regel vor Studienbeginn in Industriebetrieben abgeleistet werden.
Sperrung bei nichtfristgerechtem Nachweis
Der Nachweis des Grundpraktikums muss bis spätestens zum Ende des 2. Fachsemesters erfolgen!
Hierzu muss der Praktikumsnachweis inkl. Abschlussbericht fristgerecht zum jeweiligen Semesterende im Praktikumsamt vorgelegt werden. Andernfalls gelten die Zulassungsvoraussetzungen für das Studium als nicht erbracht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anmeldemöglichkeit zu Prüfungen über StudiLöwe bei einem nicht fristgerechten Nachweis gesperrt wird.
Wiederfreischaltung
Die Wiederfreischaltung der Anmeldemöglichkeit über StudiLöwe ist immer erst im nächsten Semester und nach erfolgtem Praktikumsnachweis möglich!
Die Wiederfreischaltung kann durch das Anlegen einer neuen Prüfungsakte (s. Abschnitt" Anmeldungen zu Prüfungen") erfolgen oder alternativ per E-Mail bei der zuständige Sachbearbeitung im ZPA beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass für die Wiederfreischaltung die reguläre Frist zum Anlegen der Prüfungsakte gilt ! (s. Abschnitt" Anmeldungen zu Prüfungen")
Ingenieurpraktikum
Das Ingenieurpraktikum wird außerhalb der Universität in einem industriellen Betrieb abgeleistet und von einem*r Hochschullehrer*in betreut. Es liegt in Ihrer Verantwortung frühzeitig ein Unternehmen für das Ableisten des Ingenieurpraktikums zu finden. Der betreuende Hochschullehrer und das Praktikantenamt wirken natürlich unterstützend mit.
Das Ingenieurpraktikum soll an die berufliche Tätigkeit des Ingenieurs durch konkrete Aufgabenstellung und ingenieurnahe Mitarbeit in Betrieben oder anderen Einrichtungen der Berufspraxis heranführen. Es soll insgesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Im Ingenieurpraktikum sollen Sie durch eine Ihrem Ausbildungsstand angemessene Aufgabe mit ingenieuremäßiger Arbeitsweise vertraut gemacht werden.
Anhand der entsprechende Leistungsbescheinigung (s. Downloadbereich) wird das absolvierte Praktikum beim Prüfungsamt eingereicht.
Die Anmeldung zur Bachelor-Thesis erfolgt in Form des Antrags auf Zulassung. Für die Zulassung zur Anfertigung gelten folgende Voraussetzungen:
- der Nachweis des Industriepraktikums liegt vor
- 150 Leistungspunkten gemäß § 10 der gültigen Prüfungsordnung wurden erbracht
- der erfolgreiche Abschluss des Ingenieurprojektes
Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom 11.10.2022 hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten.
Das weitere Vorgehen entnehmen Sie bitte der Checkliste zur Abschlussarbeit.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag der Kandidatinnen und Kandidaten die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängern. Bitte nutzen den Antrag auf Verlängerung und reichen diesen im ZPA ein.
Bitte beantragen Sie einen Wechsel der Prüfungsordnung über das Zentrale Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie: Damit ein Wechsel der Prüfungsordnung für das gewünschte Semester / die gewünschte Prüfungsperiode umgesetzt werden kann, muss der Antrag hierauf spätestens vor dem jeweiligen Anmeldezeitraum des Semesters im Zentralen Prüfungsamt vorliegen.
Hier finden Sie die Liste äquivalenter Lehrleistungen nach Wechsel von der BSc PO 2010 zu der BSc PO 2017.
Zeugnisantrag
Damit Ihre Abschlussdokumente erstellt werden können, reichen Sie bitte den dafür vorgesehenen Zeugnisantrag ein. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst erfolgen kann, nachdem dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden und diese in Ihrem Studienkonto verbucht sind.
Aushändigung
Die folgenden Abschlussdokumente werden Ihnen ausgestellt:
- Zeugnis
- Urkunde
- Transkript of Records
- Diploma Supplement
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, sobald Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt sind. Hier können Sie mitteilen, wie Sie Unterlagen erhalten möchten (Abholung im ZPA, Postversand oder Absolventenfeier).
Zusatzleistungen können auf Antrag hin Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Zeugniserstellung.