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Gebäude HC am Haspel

B.Sc. Architektur PO 2020

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Zur Prüfung AG2 Teil B (am 9.7.25 bei Hr. Prof. Grafe) können Sie sich jetzt noch einmal bis spätestens am 25.6.2025 über StudiLöwe anmelden, um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen.

Der Prüfplan für das SoSe 2025 befindet sich als Aushang im Glaskasten neben dem Prüfungsamt, sowie zusätzliche Informationen zu den Anmeldungen über StudiLöwe.

Sollten Sie irgendwelche Probleme bei der Anmeldung über StudiLöwe haben, melden Sie sich bitte unbedingt vor Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist im Prüfungsamt Architektur persönlich oder per Mail (nur über den Uni-Mail-Account).

 

 

 

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Wichtig!

Erklärung zu Beginn des Studiums abgeben!

Jede(r) Studierende muss, am Anfang des Studiums, im Prüfungsamt eine Erklärung auf Zulassung zur Bachelorprüfung abgeben.

Sollten Sie diese Erklärung noch nicht abgegeben haben, holen Sie dieses möglichst bald nach.

Erklärung auf Zulassung zur Bachelorprüfung

 

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens vier Wochen vor einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne Angabe von Gründen wieder abmelden.

Die Abmeldung kann bei allen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen.

 

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.

Alle Anmeldungen zu eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erfolgen über StudiLöwe.

Bei der Anrechnung von bereits erfolgreich erbrachten Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Architektur.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:

  1. über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum
  2. unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest

    und
     
  3. über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload) Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.

Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.

Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).

Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal

Sollten Sie an die Bergische Universität Wuppertal wechseln wollen, müssen Sie mindestens 30 Leistungspunkte bereits erbracht haben. Legen Sie dem Prüfungsamt Architektur einen Kontoauszug sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original vor (versehen mit Unterschrift und Stempel von Ihrem jetzigen Prüfungsamt).

Der Prüfungsausschussvorsitzende wird dann die Prüfung auf die Einstufung in ein höheres Fachsemester durchführen und ggf. kann Ihnen dann ein Einstufungsbescheid ausgestellt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Leistungspunkte zum weiteren Bezug von BAFÖG:

BAFÖG-Voraussetzungen

Der Nachweis über ein achtwöchiges Praktikum muss erbracht werden. Dabei sind praktische Tätigkeiten in einem Hochbau-Unternehmen des Bauhauptgewerbes gem. § 1 Absatz 2 der BaubetrV oder in einer Bauschreinerei oder einer Bauschlosserei nachzuweisen.

Das Praktikum kann vor dem Bachelorstudium oder studienbegleitend abgeleistet werden, der Nachweis muss jedoch spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) vorliegen.

 

Nach Ihrer letzten bestandenen Prüfung (180 LP) füllen Sie bitte dieses Formular für die Zeugnisausstellung aus und geben es im Prüfungsamt Architektur ab, damit das Zeugnis und die Urkunde geschrieben werden können.

 

Zusatzleistungen können nur im Wahlpflichtbereich erbracht und auf Wunsch mit auf dem Zeugnis aufgeführt werden.