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Ein Tisch mit Laborutensilien

1. Staatsexamen Lebensmittelchemie PO 2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Informationen zu Bewerbung und Studienbeginn finden Sie auf der Webseite des Fachbereichs.

Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.

Sie können sich zu Zwischen- und Staatsexamensprüfungen anmelden, wenn Sie die erforderlichen Vorleistungen bestanden haben. Die Einzeltermine vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Prüfer und reichen das ausgefüllte Formular danach bei mir ein. Ich lasse Sie zur Prüfung zu und leite das entsprechende Prüfungsprotokoll weiter.

Zur Anmeldung von Zwischen- und Staatsexamensprüfungen nutzen Sie bitte die entsprechenden Anmeldeformulare:

Grundstudium

Staatsexamensprüfungen werden als Einzeltermin oder als Prüfungsblock mehrmals im Semester angeboten. Die Termine werden frühzeitig im Fach bekannt gegeben.

Hauptstudium

Wenn Sie sich Studienleistungen aus einem anderen Studiengang oder aus dem Ausland anrechnen lassen möchten, verwenden Sie bitte folgende Formulare:

 

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Sie benötigen einen Studienkontoauszug als Nachweis für das BAföG?

Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Transcript of Records, das Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin bzw. bei dem zuständigen Sachbearbeiter während der Sprechstunden im ZPA ausstellen lassen können.

Sollten Sie zwar Studienleistungen erbracht haben, diese aber nicht in Ihrem Studienkontoauszug sehen können, kann das unterschiedliche Ursachen haben:

  • Die Leistungen sind von Ihnen zwar erbracht worden, sind aber von der Fakultät, vom Prüfer/von der Prüferin oder von Ihnen noch nicht an das ZPA weitergeleitet worden. Im Normalfall werden  alle im ZPA eingehenden Prüfungsleistungen zeitnah von den Sachbearbeiter/innen im ZPA in das Studienkonto eingepflegt (in Urlaubs- und Krankheitszeiten kann es zu Verzögerungen kommen). Bei Unklarheiten würde eine Rückfrage durch die Sachbearbeiterin / den Sachbearbeiter an Sie erfolgen.
  • Die Leistungen sind zwar erbracht, liegen auch alle im ZPA vor, können aber nicht verbucht werden, weil die für Sie geltende Prüfungsordnung noch nicht EDV-technisch abgebildet ist. In diesen Fällen kann Ihre zuständige Sachbearbeiterin /Ihr zuständiger Sachbearbeiter Ihnen einen Studienkontoauszug händisch erstellen oder bescheinigen, dass die bis zum 4. Fachsemester geforderten Leistungspunkte erbracht wurden.

Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund erbrachte Prüfungsleistungen nach einer gewissen dem ZPA einzuräumenden Arbeitszeit noch nicht in Ihrem Studienkonto einzusehen sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor der Wahrung irgendwelcher Fristen zur Einreichung des Transcript of Records, Ihre/n Sachbearbeiter/in im ZPA, die/der Ihnen bei der Aufklärung der Angelegenheit behilflich ist.

Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter/-innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.

 
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

  • Die wissenschaftliche Abschlussarbeit wird nach der staatlichen Zwischenprüfung durchgeführt und ist Teil der Ersten Staatsprüfung. Das Thema der Abschlussarbeit wird von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Erste Staatsprüfung ausgegeben und von dieser oder von diesem oder von einer Person mit der in § 5 Abs. 1 und 2 APVOLChem genannten Prüferqualifikation betreut.
     
  • Sofern die wissenschaftliche Abschlussarbeit außerhalb der Universität oder nicht im Kernfach Lebensmittelchemie durchgeführt werden soll, bedarf dies der Zustimmung der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die Erste Staatsprüfung.
     
  • Die Frist zur Anfertigung der wissenschaftlichen Abschlussarbeit beträgt sechs Monate. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die vorgeschriebene Bearbeitungszeit durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses um drei Monate verlängert werden. Eine Rückgabe des Themas ist ausgeschlossen. Die nicht bestandene wissenschaftliche Abschlussarbeit kann gemäß § 16 Abs. 1 APVOLChem einmal wiederholt werden.

Antrag Bestätigung des endgültigen Titels der wissenschaftlichen Abschlussarbeit

Ausstellung:

  • Zeugnis 1. Staatsexamen
  • Transkript of Records

und auf Antrag eine

  • Master Urkunde deutsch und
  • Master Urkunde englisch

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: