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Studierende am Computer

BSc Applied Science PO 2022

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Aktuelles

Die Freigabe zur Verwaltung dieser Prüfungsordnung (-version) in StudiLöwe erfolgte ohne vorherige finale Struktur- und Qualitätsprüfung. Für die Richtigkeit der Verbuchung kann daher keine Gewähr übernommen werden. Bis zur abschließenden Qualitätsprüfung sind strukturelle und funktionelle Änderungen im Studienkonto möglich.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Jede*r Studierende muss am Anfang des Studiums im Prüfungsamt einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung stellen, um während des Studiums an Prüfungen teilnehmen zu können. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach Studienbeginn zu stellen.

Zu Beginn eines jeweiligen Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt, in denen die Studienanfänger*innen mit Ihrem Studium vertraut gemacht werden. Informationen hierzu finden Sie bei den Fachschaften der Fakultät.

 

 

 

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. 

Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einreichen:

Formular zur Abmeldung von einer Prüfung

Abmeldung im Krankheitsfall

Informationen s. u. bei "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen der*des Prüfers*in und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" und wird mit der Note 5,0 bewertet.

Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt mit dem Formular zur Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt. 

Bei einer mündlichen Prüfung muss das Formular vor Einreichung im Prüfungsamt durch die*den Prüfer*in gegengezeichnet und damit der Termin bestätigt werden.

Bitte halten Sie unbedingt die angegebenen Anmeldefristen ein.

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an einigen Klausuren ein erfolgreiches Bestehen der jeweiligen Übungen Voraussetzung ist. Nähere Informationen finden Sie im Modulhandbuch.

 

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. anerkannt werden, sofern sie gleichwertig sind.

Bitte füllen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung aus und reichen diesen mit den entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Er wird anschließend an den*die Prüfungsausschussvorsitzende*n weitergeleitet; die Anerkennung selbst wird von dort vorgenommen.

Für Anerkennungen von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nutzen Sie bitte diesen Antrag: Antrag Anerkennungen aus dem Ausland.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  •  unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren. Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums


    und

  • bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d. h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:

   Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Die Einstufung nimmt die*der Vorsitzende des Prüfungsausschusses vor. Füllen Sie den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester aus und reichen Sie diesen zusammen mit den bereits vorliegenden Leistungen aus einem gleichwertigen Studiengang bei der zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt ein.

 

Die Bescheinigung nach § 48 BAföG kann ausgestellt werden, wenn nach dem 3. Fachsemester mindestens 40 LP, nach dem 4. Fachsemester mindestens 70 LP und nach dem 5. Fachsemester mindestens 100 LP erreicht wurden.

Die Bescheinigung sollte in der Regel durch einen Kontoauszug (erhältlich über WUSEL bzw. StudiLöwe) des Zentralen Prüfungsamtes erfolgen (bitte beachten: im Konto werden nur abgeschlossene Module erfasst).

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelor-Thesis ist der Nachweis von mindestens 120 LP.

Bitte füllen Sie den Antrag zur Anmeldung der Bachelor-Thesis aus und lassen ihn von beiden Gutachter*innen unterschreiben. Dann reichen Sie ihn bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Mit diesem Antrag wird das Thema, der Beginn der Arbeit, Gutachter*in und Zweitgutachter*in festgelegt.

Sollte sich das Thema der Thesis geändert haben, ist eine Bestätigung des*der Gutachter*in erforderlich.

Eine Verlängerung der Berabeitungszeit von maximal vier Wochen ist möglich. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Verlängerung der Thesis.

Die fertige Thesis reichen Sie bitte fristgerecht und in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive der elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Formelle Hinweise finden Sie hier.

Die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente benötigt in der Regel bis zu vier Wochen nach Abschluss Ihrer letzten Prüfungsleistung. Sie müssen keinen gesonderten Antrag einreichen.

Sollten Sie im Bachelor-Zeugnis die Aufnahme der Prüfungsergebnisse erbrachter Zusatzleistungen sowie der Fachstudiendauer wünschen, geben Sie bitte der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt per E-Mail Bescheid.

Die Angabe von Zusatzleistungen kann gemäß der Prüfungsordnung (§ 18 Abs. 1 der PO 2022) formlos per E-Mail beantragt werden.

Weitere Infos über #UniWuppertal: