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Eine Grafik mit Zahnrädern, Roboterarm und Hand

MSc Maschinenbau PO 2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Prüfungszeitraum WiSe 2023

Den vorläufigen Prüfungsplan für das WiSe 2023 finden Sie im Downloadbereich.

Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 2023 findet vom 20.11.2023 bis zum 10.12.2023 statt. Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Anmeldung von Prüfungen".

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der PO 2017 inkl. Änderungen (s. Downloadbereich).

Für die Ein- bzw. Umschreibung in den MSc-Maschinenbau benötigten Sie einen Zulassungsbescheid.
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen (Details s.u.), wird Ihnen mit diesem Ihre Zulassung für das Studium bescheinigt. Die Eignungsprüfung und Erstellung des Zulassungsbescheides erfolgt durch den Prüfungsausschuss und nimmt in etwa zwei Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch. Im Anschluss wird Ihnen der Bescheid zugesandt. Für Ihre Ein- bzw. Umschreibung müssen Sie diesen im Anschluss im Studierendensekretariat einreichen.


Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Externe Studierende reichen folgende Unterlagen beim Prüfungsamt ein:
- den ausgefüllten Antrag auf Zulassung
- eine beglaubigte Kopie der Bachelorurkunde (im Original, sprich keine Kopie einer Beglaubigung)
- einen von Ihrem Prüfungsamt unterschriebenen Kontoauszug auf welchem die einzelnen Modulkomponenten der bestandenen Module ersichtlich sind (im Original, sprich keine Kopie)
- ggf. das zugehörige Modulhandbuch (per E-Mail möglich an pruefausmbau[at]uni-wuppertal.de und zpateam5[at]uni-wuppertal.de)
Weitere Informationen finden Sie hier.

Interne Studierende die an der BUW den Bachelor Maschinenbau studieren, reichen lediglich den Antrag auf Zulassung beim Prüfungsamt Maschinenbau ein (per E-Mail vom BUW-Mailaccount möglich).
Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Internationale und deutsche Studienbewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss („Bildungsausländer“) bewerben sich grundsätzlich über die Servicestelle uni-assist www.internationales.uni-wuppertal.de/incoming/internationale-studierende/studienbewerber.html

Internationale Studienbewerber*innen, die bereits ein Bachelorstudium in Deutschland abgeschlossen haben, bewerben sich nicht über die Servicestelle uni-assist, sondern direkt beim zuständigen Masterprüfungsausschuss und anschließend beim Akademischen Auslandsamt http://www.internationales.uni-wuppertal.de/fileadmin/internationales/files/Antrag_Masterbewerber_BI.pdf

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur), mündlichen Prüfung oder elektronischen Prüfung online über StudiLöwe erfolgen.

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Abmeldung wegen Krankheit s. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Prüfungszeitraum WiSe 2023

Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WiSe 2023 findet vom 20.11.2023 bis zum 10.12.2023 statt.

Bitte beachten Sie:

  • Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über StudiLöwe angemeldet.
  • Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO / Modulhandbuch) werden über die/den jeweiligen Prüfenden/Lehrstuhl angemeldet.
  • Für Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen können andere Anmeldezeiten und Anmelderegelungen gelten.
  • Eine verspätete oder nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich.


Anmeldung von Auflagen- und Brückensemester-Prüfungen:

  • Bitte nutzen Sie die Übersicht von anrechenbaren Prüfungen zu Ihrer Information!
  • Prüfungen aus dem B. Sc. werden innerhalb des Anmeldezeitraums per E-Mail an das ZPA, unter Angabe des Moduls und Prüfungsdatums, angemeldet.
  • Prüfungen aus dem M. Sc. werden regulär innerhalb des Anmeldezeitraums eigenständig über StudiLöwe angemeldet.
  • Die Anrechnungen von angemeldeten oder bereits abgelegten Prüfungen für Auflagen / das Brückensemester können per E-Mail an das ZPA, unter Angabe des kompletten Moduls und Prüfungsdatums, erfolgen. Dies kann auch nach dem Anmeldezeitraum, nach der Prüfung oder nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses geschehen!
  • Bitte beachten Sie, dass sobald Prüfungen für Auflagen / das Brückensemester angerechnet wurden, diese nicht mehr rückwirkend als Wahlpflichfach verwendet werden können!
  • Sie erhalten weder eine Bestätigungsmail über den Eingang Ihrer E-Mail, noch über das erfolgte Einbuchen in StudiLöwe. Nach Ablauf des Anmeldezeitraumes können Sie in StudiLöwe Ihren Strukturbaum der PO prüfen und die Anmeldungen sehen.
  • Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Auslaufens der Master PO 2013 zum 30.09.2020 die Prüfung "Fluid- und Thermodynamik" nicht mehr angeboten wird (für Zulassungsbescheide mit 5 LP Thermodynamik und 5 LP Strömungsmechanik). Es können stattdessen 2 Prüfungen aus der Vertiefung "Strömungsmechanik" aus der Master PO 2017 gewählt und über StudiLöwe angemeldet werden.
Geben Sie diese Prüfungen bitte ebenfalls per E-Mail bei Frau Meier bekannt.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag auf Anrechnung vollständig ausgefüllt (u.a. die linke und rechte Spalte der Tabelle) ein.
Wurden die Leistungen außerhalb des Fachbereiches Maschinenbau und nicht an der BUW ebracht, müssen ein vom zuständigen Prüfungsamt original unterschriebener Kontoauszug sowie die dazugehörigen Auszüge des zugehörigen Modulhandbuches dem Antrag beigefügt werden.

Die Anrechnung nimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses vor. Im Fall einer Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
 

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., (Teil-)Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls und Prüfungsdatums

    und
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird die Krankmeldung und der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Form einer Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben. Informationen hierzu finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.

Die Anmeldung zur Master-Thesis erfolgt in Form des Antrags auf Zulassung. Für die Zulassung zur Anfertigung gelten folgende Voraussetzungen:

  • 30 Leistungspunkten gemäß § 10 der gültigen Prüfungsordnung wurden erbracht
  • Auflagen die bei der Zulassung erteilt wurden (vgl. Zulassungsbescheid) sind erfüllt

Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom 11.10.2022 hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten. Das weitere Vorgehen entnehmen Sie bitte der Checkliste zur Abschlussarbeit.

Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag der Kandidatinnen und Kandidaten die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängern. Bitte nutzen den Antrag auf Verlängerung und reichen diesen im ZPA ein.

Bitte reichen Sie für einen Wechsel Ihrer Prüfungsordnung den Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung im ZPA ein.

Zeugnisantrag

Damit Ihre Abschlussdokumente erstellt werden können, reichen Sie bitte den dafür vorgesehenen Zeugnisantrag ein. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst erfolgen kann, nachdem dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden und diese in Ihrem Studienkonto verbucht sind.

Aushändigung

Die folgenden Abschlussdokumente werden Ihnen ausgestellt:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transkript of Records
  • Diploma Supplement
  • Bescheinigung des Brückensemesters (sofern vollständig abgeleistet)

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, sobald Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt sind. Hier können Sie mitteilen, wie Sie Unterlagen erhalten möchten (Abholung im ZPA, Postversand oder Absolventenfeier).

Zusatzleistungen können auf Antrag hin Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Zeugniserstellung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: