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Optionalbereich im KBA

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Allgemeine Informationen zu Aufbau und Anforderungen im Optionalbereich des KBA finden Sie auf der Webseite des ISK.

Erworbene Leistungsbescheinigungen / Modulbogen im Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) geben Sei bei einem*r der Sachbearbeiter*innen ab, die Ihre beiden anderen Teilstudiengänge betreuen.

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Internetseiten des Optionalbereiches.

Berufliche Tätigkeiten an einer Schule oder fachpraktische Tätigkeiten können ggf. als Studien- oder Prüfungsleistung angerechnet werden.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des ISK.

Die Anrechnung nimmt der Fach-Prüfungsausschuss vor. Füllen Sie den Antrag für Tätigkeiten innnerhalb Deutschlands oder den Antrag für Tätigkeiten im Ausland aus und senden Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Nachweisen als Anlage (Bescheinigungen über die geleistete Tätigkeit oder Ausbildungszeugnis) als eine pdf-Datei per E-Mail an Frau Ackermann. Beglaubigungen sind nicht erforderlich.

Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel 6-8 Wochen!

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind.

Die Anrechnung nimmt der Fach-Prüfungsausschuss vor. Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und senden Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Nachweisen als Anlage (Bescheinigungen über die Leistung) in einer pdf-Datei per E-Mail an Frau Ackermann. Beglaubigungen sind nicht erforderlich.

Das oben erläuterte Verfahren inkl. des Formulars ist auch für die Anrechnung von Prüfungsleistungen in den Teilstudiengängen 1 oder 2 anzuwenden. Allerdings müssen Sie diese Anträge an die für den jeweiligen Teilstudiengang zuständigen Sachbearbeiterung des Zentralen Prüfungsamtes senden.

Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel 6-8 Wochen!

Spezielles Zusatzmodul

Studierende mit dem Ziel Master of Education (MEd 11) haben - unter bestimmten Voraussetzungen (s.u.) - die Möglichkeit, bereits im Bachelor ein Modul des Teilstudienganges Bildungswissenschaften zu studieren. Dieses Modul ist das Spezielle Zusatzmodul des Teilstudienganges 3 (Optionalbereich) nach der Prüfungsordnung 2019 oder 2021.
 

Nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Anmeldung zur eingeschränkt wiederholbaren Prüfung im Speziellen Zusatzmodul (nur erforderlich, falls die Anmeldung über WUSEL (alte Komb. BA-POs) oder StudiLöwe (ab Komb. BA-PO 2021) nicht funktioniert)

Leistungsbescheinigung

Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung im Speziellen Zusatzmodul (nur erforderlich, falls die Abmeldung über WUSEL oder StudiLöwe nicht funktioniert)

Die Prüfungstermine werden von den Prüfer*innen festgelegt und auch von diesen Personen kommuniziert.
Sobald der jeweilige Prüfungstermin für eine eingeschränkt wiederholbare schriftliche Prüfung (Klausur) im ZPA bekannt ist, wird er im System (WUSEL) oder ab SS 2022 für die Komb. BA-PO 2021 auch in StudiLöwe veröffentlicht und Sie können sich auf diesem Wege (über den Teilstudiengang Optionalbereich) anmelden.
Sollten Sie dort keinen Termin für Klausuren finden, so bitten Sie den*die Prüfer*in den Termin im ZPA bekannt zugeben, damit er freigeschaltet werden kann.

Die in dem Speziellen Zusatzmodul erbrachten Leistungen werden zunächst in Ihrem Studienkonto des Optionalbereiches verbucht. Die Umbuchung in Ihr MEd-Studienkonto erfolgt, sobald Ihre MEd-Akte erstellt wird und Sie der/die für Sie im MEd zuständige Sachbearbeiter*in um die Umbuchung bitten. In der Regel ist dies innerhalb des ersten MEd-Semesters der Fall. Sofern die Umbuchung im zweiten MEd-Semester noch nicht erfolgt ist, schreiben Sie bitte eine kurze E-Mail an den/die zuständige*n Sachbearbeiter*in (s.o.) und bitten Sie um die Umbuchung.


Die Lehrveranstaltungen zum Speziellen Zusatzmodul werden durch das IfB organisiert. Dort finden Sie weiterführende Informationen.

 

Die Anmeldung zur Prüfung zum Modul aus dem Feld „Spezielle Zusatzmodule“ setzt den Nachweis von mindestens 150 LP im gesamten Kombinatorischen Bachelor of Arts sowie einschließlich mindestens 12 LP (nach der PO 2021 mind. 15 LP) im Teilstudiengang 3 (Optionalbereich) voraus. Diese 12 (bzw. 15) LP sind in Modulen nachzuweisen, die zum Nachweis der bildungswissenschaftlichen Zugangsvoraussetzungen zu einem Studiengang Master of Education an der Bergischen Universität beitragen können.

Das Modul aus dem Feld „Spezielle Zusatzmodule“ kann nur als Zusatzmodul (Prüfungsordnung für den Kombinatorischen Bachelor of Arts - Allgemeine Bestimmungen, §22) studiert werden und kann nicht auf die zum Abschluss des Bachelor of Arts im Teilstudiengang 3 nachzuweisenden 18 LP (bzw. 20 LP nach der PO 2021) angerechnet werden. Sie werden beim Zugang zu einem Studiengang Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal nicht als Beitrag zur Erfüllung der bildungswissenschaftlichen Zugangsvoraussetzungen anerkannt.

Geben Sie die o.g. Formulare bitte im ZPA bei Frau Ackermann ab (per E-Mail, per Post, über das Postfach auf T.10, oder per E-Mail).
 

Weitere Infos über #UniWuppertal: