Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Ein Bild des Campus Grifflenberg

MA Public Interest Design PO 2018

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Finden Sie hier

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Informationen zum Studiengang finden Sie auch hier.

 

Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung

Den Antrag auf Zulassung sollten alle Studierenden nach Beginn des ersten Semesters im Prüfungsamt einreichen.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Anmeldung Master-Thesis

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist mit diesem Antragsformular möglich. Bitte fügen Sie eine Kopie der Vorderseite Ihres Personalausweises bei und reichen beides bei Ihrer Sachbearbeiterin ein, nachdem der Erstprüfer diesen Antrag unterschrieben hat.

Die Zulassung und die Abgabefrist

Die Zulassung und die Abgabefrist teilt Ihnen die/der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden Gutachter/innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und den spätesten Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen. 

Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.

Antrag zur Verlängerung der Bearbeitungszeit Master-Thesis

Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit ausnahmsweise um bis zu vier Wochen verlängern.


Das Antragsformular finden Sie hier:  Link

Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung, der im Original im Prüfungsamt eingereicht werden muss.

Weitere Infos über #UniWuppertal: