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MSc Qualitäts-ingenieurwesen PO 2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Prüfungsanmeldezeitraum für das WS 2023/2024

Der Prüfungsanmeldezeitraum findet vom 20.11. - 10.12.2023 statt. Zuvor muss zur Freischaltung bis zum 13.11.2023 eine Akte angelegt werden (Antrag siehe unter "Informationen für Studienanfänger*innen").

Hier finden Sie den Prüfungsplan (Stand: 07.02.2024) für das WS 2023/2024. Hinweis: die Prüfungen beginnen 30 Minuten nach der im Prüfungsplan angegebenen Uhrzeit (diese Uhrzeit stellt den Zeitslot der Hörsaalbuchung dar); Ausnahme: "Arbeitssicherheit" im ZIM (Prüfungsbeginn: 8:30 Uhr).

Beachten Sie, dass Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen andere Anmeldezeiten haben können.

Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO) werden über den jeweiligen Prüfer/Lehrstuhl angemeldet!

Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Um den Masterstudiengang Qualitätsingenieurwesen als Bildungsinländer, dh. mit einem deutschen Bachelorabschluss, bei uns studieren zu können, müssen sich externe Bewerber (alle, die keinen Bachelorabschluss im Studiengang Sicherheitstechnik erworben haben) zunächst über das Studierendensekretariat bewerben (Studierende, die schon an der BUW eingeschrieben sind, müssen sich nicht noch einmal online bewerben):

Anmeldung zur Immatrikulation für zulassungsfreie Masterstudiengänge

Die Fristen, die hierbei zu beachten sind:
für das Sommersemster ab ca. Mitte Dezember - 30. April eines jeden Jahres
(online Bewerbung bis zum 15. April)
für das Wintersemster ab ca. Mitte Juni - 31. Oktober eines jeden Jahres
(online Bewerbung bis zum 15. Oktober)

Nach der Anmeldung zur Immatrikulation ist beim Prüfungsamt ein
Antrag zur Aufnahme in den Masterstudiengang (Zulassung)

zu stellen. Diesem Antrag zur Aufnahme in den Masterstudiengang ist

  • ein aktueller, unterschriebener Lebenslauf mit Foto
  • beglaubigte Kopien Ihrer Bachelor Urkunde und Ihres Bachelor Zeugnisses
  • falls Sie Urkunde und Zeugnis noch nicht erhalten haben: ein Original eines von Ihrem Prüfungsamt unterschriebenen Notenspiegels, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihr Bachelorstudium mit "mindestens ausreichend" bestanden haben (das heißt: alle Prüfungsleistungen müssen erbracht sein, Ihre Bachelorthesis muss abgegeben sein und mit "mindestens ausreichend" von Ihrem betreuenden Hochschullehrer bewertet sein) oder ein Original einer offiziellen Bescheinigung von Ihrem Prüfungsamt, dass Sie Ihr Bachelorstudium mit "mindestens ausreichend" bestanden haben zusätzlich zum Notenspiegel

beizufügen.

Bei einer positiven Entscheidung, erhalten Sie von uns postalisch eine Zulassungsbescheinigung, die Sie beim Studierendensekretariat einreichen müssen.


Externe Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen (dh. einem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss) wenden sich bitte an das Internationale Studierendensekretariat.


Nach erfolgter Immatrikulation ist von jedem Studenten eine Akte anzulegen:
Zulassungsantrag Masterprüfung (Prüfungsakte anlegen) - PO 2017

Dieses muss vor unserem Anmeldezeitraum zu Prüfungen geschehen, ansonsten können Sie nicht zu Prüfungen zugelassen werden.

Es gibt keine Ausnahmen bei verspäteter Abgabe der Unterlagen zur Prüfungsakte!

Bei Studierenden, die den Bachelor Sicherheitstechnik bei uns studieren (interne Bewerber), müssen, sofern noch kein Abschluss vorliegt, alle Leistungen erbracht und verbucht, die Thesis abgegeben und eine Bescheinigung vom betreuenden Professor, dass die Thesis mit "mindestens aureichend" bewertet wurde, bei uns eingereicht sein. Als nächstes ist der Antrag zur Aufnahme in den Masterstudiengang (Zulassung) zu stellen. Diesem Antrag zur Aufnahme in den Masterstudiengang ist

  • ein aktueller, unterschriebener Lebenslauf mit Foto

beizufügen.

Sie erhalten dann von uns eine Zulassungsbescheinigung, die Sie beim Studierendensekretariat zusammen mit dem Wechselantrag vom Studierendensekretariat und falls erforderlich, einer Bescheinigung von uns, dass Sie das Bachelorstudium mit "mindestens ausreichend" bestanden haben, einreichen müssen.

Nach erfolgter Umschreibung ist von jedem Studierenden eine Master-Akte anzulegen (die Bachelor-Akte wird geschlossen):

Zulassungsantrag Masterprüfung (Prüfungsakte anlegen) - PO 2017


Dieses muss vor unserem Anmeldezeitraum zu Prüfungengeschehen, ansonsten können Sie nicht zu Prüfungen zugelassen werden.

Es gibt keine Ausnahmen bei verspäteter Abgabe der Unterlagen zur Prüfungsakte!

Bedienung von StudiLöwe

Bei StudiLöwe melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort an.

Über "Mein Studium" - "Leistungen" - "Bescheinigungen" (unten links) - "Kontoauszug (PDF)" können Sie sich den Kontoauszug anzeigen lassen und ausdrucken. Wenn Sie einen Kontoauszug oder Notenspiegel mit Unterschrift vom Prüfungsamt benötigen, melden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten).

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung erfolgt online über StudiLöwe.

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen werden im Anmeldezeitraum über StudiLöwe angemeldet.

Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO) werden über den*die jeweilige*n Prüfer*in/Lehrstuhl angemeldet!

Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

Über "Mein Studium" - "Studienplaner mit Modulplan" können Sie die Struktur Ihrer Prüfungsordnung sehen. Mit einem Klick auf den Pfeil vor dem Modul öffnen Sie eine weitere Ebene, in der sich der Anmeldebutton für die jeweilige Modulabschlussprüfung (MAP) befindet. Bei einem weiteren Klick auf dden Pfeil vor der MAP öffnet sich die Ebene, in der Sie das Prüfungsdatum einsehen können.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen (gilt auch für vor Studienbeginn im Ausland erworbene Leistungen) oder den Antrag für während eines Auslandssemesters erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Über die erfolgte Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Informationen zum Verfahren und Abgabe der Thesis finden Sie in der Prüfungsordnung § 15.

Formblatt zur Anmeldung, Abgabe, Bewertung von Bachelor- / Master-Abschlussarbeiten PO 2017

Um die Bearbeitungszeit der Thesis aus triftigen Gründen zu verlängern (max. 6 Wochen gem. PO) reichen Sie bitte einen formlosen Antrag mit Begründung und Befürwortungsvermerk des*der Erstprüfer*in bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein. Über die Genehmigung des Antrags entscheidet der Prüfungsausschuss.

Um die Bearbeitungszeit der Thesis aufgrund von Krankheit zu verlängern, reichen Sie bitte ein entsprechendes Attest bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein. Eine Genehmigung kann auf Grundlage der Krankheitstage (jedoch max. 6 Wochen gem. PO) im Attest erfolgen. Über die Genehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Um Ihnen Ihre Abschlussdokumente ausstellen zu können, benötigt das Prüfungsamt den Zeugnisantrag PO 2017.

Die Ausstellung der Abschlussdokumente beträgt derzeit ca. 4-6 Wochen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: