25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Aktuelle Infos finden Sie hier.
Den Antrag auf Zulassung sollten alle Studierenden schnellstmoeglich nach Beginn des ersten Semesters im Prüfungsamt einreichen.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
oder
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Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Sie können von der Anmeldemöglichkeit online über StudiLöwe Gebrauch machen oder das Anmeldeformular ausgefüllt persönlich oder per Post rechtzeitig im Prüfungsamt einreichen (je Prüfung ein Formular).
Angemeldet werden müssen die Modulabschlussrüfungen für:
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor der Prüfung.
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Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter(s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung nimmt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses vor (s. unter wichtige Informationen, rechte Seite) vor. Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen zusammen mit den bereits vorliegenden Leistungen aus einem gleichwertigen Studiengang beim Fachsprecher ein.
Nach erfolgreicher Einstufung leiten Sie diese Unterlagen dann an den zuständigen Sachbearbeiter des Zentrale Prüfungsamt (s. rechter Kasten) weiter.
Für die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) zur Bestätigung des "üblichen" Leistungsstandes sind nach dem 4. Fachsemester mindestens 90 Leistungspunkte nachzuweisen. Der Nachweis kann auch über ein Transcript of Records erfolgen.
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist in jedem Semester nur in einem vom Prüfungsausschuss festgelegtem Zeitraum möglich.
Informationen dazu unter diesem Link
In der Anmeldezeit muss das Antragsformular (mit einer Kopie der Vorderseite des Personalausweises) im Prüfungsamt eingereicht werden.
Verlängerung der Bearbeitungszeit der Thesis wegen Krankheit oder anderer Gründe.