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BSc Sicherheitstechnik PO 2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Prüfungsordnung 2024

Ab Wintersemester 2024/2025 wird es eine neue PO 2024 geben, welche derzeit noch nicht veröffentlicht ist. Weitere Informationen folgen zeitnah Veröffentlichung.

Prüfungszeitraum WS 2024/2025

Prüfungsplanung
Der Prüfungsplan wird zeitnah bekannt gegeben werden.

Anmeldezeitraum
Der Prüfungsanmeldezeitraum wird zeitnah bekannt gegeben werden.

Anlage Prüfungsakte

Vor dem Anmeldezeitraum muss einmalig im Bachelorstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag für Ihre PO bis zum 11.11.2024 ein (per Mail von Ihrem Uni-Account an zpateam5@uni-wuppertal.de). Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden!

Prüfungsakte PO 2024 (sobald die Prüfungsakte durch das Prüfungsamt in StudiLöwe angelegt wurde, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Bachelor Sicherheitstechnik".)
 

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Um den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik bei uns studieren zu können, müssen Sie folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem Beruf, der dem Studiengang Sicherheitstechnik inhaltlich fachlich entspricht (weitere Informationen vom Studierendensekretariat dazu finden Sie hier)

Die Online-Anmeldung zur Immatrikulation des Studierendensekretariats finden Sie hier.

Nach erfolgter Immatrikulation ist beim Prüfungsamt eine Akte anzulegen:

Zulassungsantrag Bachelorprüfung (Prüfungsakte anlegen) - Ab Wintersemester 2024/2025 wird es eine neue PO 2024 geben, welche derzeit noch nicht veröffentlicht ist. Weitere Informationen folgen nach Veröffentlichung.

Bitte beachten Sie, dass Sie die in dem Zulassungsantrag beschriebenen Unterlagen vollständig einreichen müssen, um die Akte anlegen zu können. Dieses muss vor unserem Anmeldezeitraum zu Prüfungen geschehen, ansonsten können Sie nicht zu Prüfungen zugelassen werden.
Es gibt keine Ausnahmen bei verspäteter Abgabe der Unterlagen zur Prüfungsakte!

 

Bedienung von StudiLöwe

Bei StudiLöwe melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort an.

Über "Mein Studium" - "Leistungen" - "Bescheinigungen" (unten links) - "Kontoauszug (PDF)" können Sie sich den Kontoauszug anzeigen lassen und ausdrucken. Wenn Sie einen Kontoauszug oder Notenspiegel mit Unterschrift vom Prüfungsamt benötigen, melden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. Kasten rechts).

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung erfolgt online über StudiLöwe.

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen werden im Anmeldezeitraum über StudiLöwe angemeldet.

Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO) werden über den*die jeweilige*n Prüfer*in/Lehrstuhl angemeldet!

Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

Über "Mein Studium" - "Studienplaner mit Modulplan" können Sie die Struktur Ihrer Prüfungsordnung sehen. Mit einem Klick auf den Pfeil vor dem Modul öffnen Sie eine weitere Ebene, in der sich der Anmeldebutton für die jeweilige Modulabschlussprüfung (MAP) befindet. Bei einem weiteren Klick auf den Pfeil vor der MAP öffnet sich die Ebene, in der Sie das Prüfungsdatum einsehen können.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen (gilt auch für vor Studienbeginn im Ausland erworbene Leistungen) oder den Antrag für während eines Auslandssemesters erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein.

Über die erfolgte Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Informationen zum Fachpraktikum erhalten Sie beim Praktikumsamt.

 

Informationen zum Verfahren und Abgabe der Thesis finden Sie in der Prüfungsordnung § 15.

Formblatt zur Anmeldung, Abgabe, Bewertung von Bachelor- / Master-Abschlussarbeiten PO 2017

Um die Bearbeitungszeit der Thesis aus triftigen Gründen zu verlängern (max. 6 Wochen gem. PO) reichen Sie bitte einen formlosen Antrag mit Begründung und Befürwortungsvermerk des*der Erstprüfer*in bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein. Über die Genehmigung des Antrags entscheidet der Prüfungsausschuss.

Um die Bearbeitungszeit der Thesis aufgrund von Krankheit zu verlängern, reichen Sie bitte ein entsprechendes Attest bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein. Eine Genehmigung kann auf Grundlage der Krankheitstage (jedoch max. 6 Wochen gem. PO) im Attest erfolgen. Über die Genehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Um Ihnen Ihre Abschlussdokumente ausstellen zu können, benötigt das Prüfungsamt den Zeugnisantrag PO 2017.

Die Ausstellung der Abschlussdokumente beträgt derzeit ca. 4-6 Wochen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: