25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
25. und 26.10.2023: keine Erreichbarkeit der Sachbearbeitung im ZPA
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Informationen zur Absolventenfeier der Fakultät 7 am 17.11.2023 (sofern die Original-Urkunde nicht schon ausgehändigt wurde) finden Sie hier.
Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen eine Übergabe der Urkunde während der Absolventenfeier am 17.11.2023 nur erfolgen kann, wenn Sie Ihren Studienabschluss vor dem 27.10.2023 erreicht haben. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass zu diesem Zeitpunkt alle Leistungen in Ihrem Studienkonto verbucht sind bzw. dem Prüfungsamt vorliegen.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Um den Bachelorstudiengang Sicherheitstechnik bei uns studieren zu können, müssen Sie folgende Voraussetzung erfüllen:
Die Online-Anmeldung zur Immatrikulation des Studierendensekretariats finden Sie hier.
Nach erfolgter Immatrikulation ist beim Prüfungsamt eine Akte anzulegen:
Zulassungsantrag Bachelorprüfung (Prüfungsakte anlegen)
Bitte beachten Sie, dass Sie die in dem Zulassungsantrag beschriebenen Unterlagen vollständig einreichen müssen, um die Akte anlegen zu können. Dieses muss vor unserem Anmeldezeitraum zu Prüfungen geschehen, ansonsten können Sie nicht zu Prüfungen zugelassen werden.
Es gibt keine Ausnahmen bei verspäteter Abgabe der Unterlagen zur Prüfungsakte!
Bei StudiLöwe melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort an.
Über "Mein Studium" - "Leistungen" - "Bescheinigungen" (unten links) - "Kontoauszug (PDF)" können Sie sich den Kontoauszug anzeigen lassen und ausdrucken. Wenn Sie einen Kontoauszug oder Notenspiegel mit Unterschrift vom Prüfungsamt benötigen, melden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. Kasten rechts).
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung erfolgt online über StudiLöwe.
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Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen werden im Anmeldezeitraum über StudiLöwe angemeldet.
Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO) werden über den*die jeweilige*n Prüfer*in/Lehrstuhl angemeldet!
Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!
Über "Mein Studium" - "Studienplaner mit Modulplan" können Sie die Struktur Ihrer Prüfungsordnung sehen. Mit einem Klick auf den Pfeil vor dem Modul öffnen Sie eine weitere Ebene, in der sich der Anmeldebutton für die jeweilige Modulabschlussprüfung (MAP) befindet. Bei einem weiteren Klick auf den Pfeil vor der MAP öffnet sich die Ebene, in der Sie das Prüfungsdatum einsehen können.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen (gilt auch für vor Studienbeginn im Ausland erworbene Leistungen) oder den Antrag für während eines Auslandssemesters erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein.
Über die erfolgte Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Informationen zum Fachpraktikum erhalten Sie beim Praktikumsamt.
Informationen zum Verfahren und Abgabe der Thesis finden Sie in der Prüfungsordnung § 15.
Formblatt zur Anmeldung, Abgabe, Bewertung von Bachelor- / Master-Abschlussarbeiten PO 2017
Um die Bearbeitungszeit der Thesis aus triftigen Gründen zu verlängern (max. 6 Wochen gem. PO) reichen Sie bitte einen formlosen Antrag mit Begründung und Befürwortungsvermerk des*der Erstprüfer*in bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein. Über die Genehmigung des Antrags entscheidet der Prüfungsausschuss.
Um die Bearbeitungszeit der Thesis aufgrund von Krankheit zu verlängern, reichen Sie bitte ein entsprechendes Attest bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein. Eine Genehmigung kann auf Grundlage der Krankheitstage (jedoch max. 6 Wochen gem. PO) im Attest erfolgen. Über die Genehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.
Um Ihnen Ihre Abschlussdokumente ausstellen zu können, benötigt das Prüfungsamt den Zeugnisantrag PO 2017.
Die Ausstellung der Abschlussdokumente beträgt derzeit ca. 4-6 Wochen.