Neu ab 15.06.2026 - Digitaler Thesis Upload:
Ab dem 15.06.2026 erfolgt die Abgabe der Abschlussarbeit ausschließlich digital über den Thesen-Upload. Die Abgabe von gedruckten Fassungen ist nicht mehr möglich. Informationen hierzu finden Sie unter dem Abschnitt "Rund um die Thesis".
Die aktuellen Sprechzeiten sind:
Mo, Di, Do von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
22.05.2026
Die Anmeldephase für die Klausuren beginnt. Sie können Sie online über STUDILÖWE für die gewünschten Prüfungen anmelden.
19.03.2026
Klausurtermine Sommersemester 2026
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Bewerbung für den Studiengang:
intern: Haben Sie 168 LP, dann können Sie im Prüfungsamt einen Zulassungsbescheid unter Vorbehalt erhalten. Hier ist dann der Vorbehalt dass Sie bis zum Ende des 1. Mastersesmesters Ihren Bacheloabschluss erbracht haben. Der Zulassungsbescheid wird in unserem Studierendensekretariat bzw. Internationalen Studierendensekretariat abgegeben. Siehe § 1, Satz 5.
extern: Hier gibt es ein zweigeteiltes Bewerbungsverfahren. 1. Sie bewerben sich online während der Bewerbungsfrist für die Masterstudiengänge an unserer Universität.
2. Sie benötigen vom Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen einen Zulassungsbescheid. Hierfür reichen Sie über mich mit Email Ihr Bachelorzeugnis als pdf-Datei ein.
Ich leite die Unterlagen zur Begutachtung weiter und informiere Sie dann über die Entscheidung des Prüfungsausschusses. Siehe § 1, Satz 3 + 4.
Liebe Studierende,
Lieber Studierender,
zu Beginn Ihres Studium lassen Sie eine Studienakte im Prüfungsamt anlegen.
Hierzu bringen Sie ein Passfoto und Ihren Ausweis mit. Und zur Vorlage ihre Originalunterlagen Ihres Bachelorstudiums. Dann wird Ihr Online-Studienkonto freigeschalten und Sie können sich für Ihre Prüfungen anmelden. Zudem haben Sie noch die Erklärung zur Zulassung zur MASTER-Prüfung im Studiengang Bauingenieurwesen - Planen, Bauen, Betreiben nach PO 2021 § 9 auszufüllen und zu unterschreiben.
Zur weiteren Beachtung während der Corona-Pandemie:
Sie haben jetzt auch die Möglichkeit Ihre Unterlagen über den Postweg einzusenden, oder in mein Postfach in HD 00 oder HB 01 zu legen. Hier statt des Ausweises eine Kopie, und eine beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses.
Bei persönlicher Abgabe der benötigten Unterlagen vereinbaren Sie vorher einen Termin mit mir.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Bei eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen über StudiLöwe oder Prüfungsamt Bauingenieurwesen. Bei nur am Lehrstuhl angemeldeten Prüfungen setzen Sie sich sofort mit den Prüfer*innen in Verbindung.
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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.
Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen können Sie über StudiLöwe angemelden oder mit Email über das Prüfungsamt.
Modulnoten aus anderen deutschen Universitäten werden generell anerkannt unter Beachtung der Leistungspunkte.
Ihr Ansprechpartner für die Anrechnung von Prüfungsleistungen ist zuerst das Prüfungsamt Bauingenieurwesen.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
- über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum - unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest
und
- über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload) Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Die Voraussetzung zum Beginn mit der Masterthesis sind mindestens 60 LP, siehe §15, Satz 1.
Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Monate, siehe §15, Satz 5.
Eine Verlängerung von bis zu 4 Wochen ist auf Antrag möglich, siehe §15, Satz 5. Antrag auf Verlängerung
Die Bewertung erfolgt spätestens 8 Wochen nach der Abgabe.
Es gibt ein Abschlusskolloquium; siehe §15, Satz 8 + 11.
Thesis 20 LP und Abschlusskolloquium 4 LP
Bei Nichtbestehen der Masterthesis gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit; siehe §15, Satz 13.
Digitaler Thesis-Upload (ab 15.06.2026):
Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*.
Bitte beachten Sie:
- Über den Thesenupload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis) eingereicht werden.
- Nutzen Sie ausschließlich die Thesenupload-Funktion. Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nicht per E-Mail direkt an Ihre Prüfenden!
- Der Upload kann nur aus dem Uninetz erfolgen. Hierzu ist ggf. eine VPN-Verbindung erforderlich.
Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.
*Wichtige Hinweise:
- Fristwahrung:
Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Abgabefrist vollständig hochgeladen sein (z.B. 15.10.2025 um 23:59:59 Uhr). Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Upload und kalkulieren ausreichend Zeit ein! Verspätet hochgeladene Abschlussarbeiten können nicht berücksichtigt werden und würden als nicht abgegeben gelten. - Verbindlichkeit:
Die Arbeit kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich. Anderweitige bereitgestellte digitale Versionen können nicht berücksichtigt werden! - Erklärungen:
Notwendige Eidesstattliche Versicherungen müssen im eingereichten PDF beinhaltet sein. Eine Nachsendung per E-Mail ist nicht zulässig. - Dateigröße und Dateiformat:
Nutzen Sie das PDF-Format und beachten Sie die maximale Dateigröße von 50 MB. Achten Sie dabei auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit.
Wenden Sie sich an das ZPA wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam5[at]uni-wuppertal.de . Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).
Ihre Abschlussdokumente werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen nach Erbringung der letzten Prüfungsleistung erstellt. Ein separater Antrag ist nicht nötig.