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MA Editions- und Dokument-wissenschaft PO 2015

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Für die Zulassung und Immatrikulation zum Master Editions- und Dokumentwissenschaften, benötigen Sie:

1. einen Brief mit Ihrem Briefkopf und den folgenden Unterlagen:

Gestalten Sie diesen Brief als Motivationsschreiben, in dem Sie in ein paar Sätzen Ihr Interesse an diesem Studiengang erläutern, eventuell auch die angestrebte Profilierung nennen, sofern Sie hierzu schon besondere Vorstellungen haben. Das ist völlig unverbindlich und dient lediglich der Einschätzung der Studierendenschaft.

  • Ihr BA-Zeugnis bzw. ersatzweise, falls dieses noch nicht vorliegt, Ihren aktuellen Notenspiegel/ Transcript of Records, aus dem hervorgeht, dass Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen: also erfolgreich abgeschlossenes Studium einer sog. 'Textwissenschaft' mit mind. 60 LP.

Diese Unterlagen richten Sie postalisch an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses:

Bergische Universität Wuppertal,
z. H. Herrn Prof. Dr. Lukas,
Fk 1 - Germanistik
Gauss-Str. 20
42119 Wuppertal

Sie erhalten dann von Prof. Lukas ein Bewilligungsschreiben (evtl. unter Vorbehalt, dass Sie den nötigen Notendurchschnitt noch erreichen werden). Dieses dient Ihnen dann für die eigentliche administrative Einschreibung und signalisiert dem Studierendensekretariat die fachliche Prüfung Ihrer Zulassung.

2. Dieses Bewilligungsschreiben reichen Sie bis spätestens 31.10. beim Studierendensekretariat ein. Falls Sie von einer auswärtigen Hochschule kommen, müssen Sie sich auch bis spätestens 15.10. beim Studierendensekretariat elektronisch einschreiben. Für interne Bewerber, die bereits an der BUW eingeschrieben sind, genügt die normale Rückmeldung (bis 15.09.).

Prüfungsleistungen, die Sie nach der  Prüfungsordnung (PO) von 2015 erworben haben, können ggf. angerechnet werden. Füllen Sie einen Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung aus und markieren Sie mit einem Leuchtstift in der Synopse die Leistungen, die bei WUSEL nach alter PO 2015 bereits in Ihrem Studienkonto gebucht wurden. Reichen Sie den o. g. Antrag und die mit Leuchtstift bearbeitete Synopse bei Frau Hovestadt ein.

Auch Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind. In diesem Fall müssen Sie einen der folgenden Anträge ausfüllen:

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen (es werden nur Notenspiegel/ Einzel-Leistungsnachweise akzeptiert, die von Ihrer Universität gestempelt und unterschrieben wurden) bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Für Leistungen, die Sie sich aus einem noch bevorstehenden Auslandsaufenthalt anerkennen lassen wollen, beachten Sie bitte die Informationen Sie unter "Auslandsaufenthalt"

Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Im Rahmen der Anerkennung ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich.

In diesem Fall erhalten Sie per Post von der Sachbearbeiterin einen Einstufungsbescheid, den Sie zur Einschreibung an das Studierendensekretariat weiterleiten müssen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Studierendensekretariates, welche Schritte Sie darüber hinaus zur Einschreibung vornehmen müssen.

Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben und eingeschrieben werden, studieren Sie nach der neuesten Prüfungsordnung, die für alle Studierenden gültig ist, die in dem Semester, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. im neu gewählten Masterstudiengang Editions- und Dokumentwissenschaft an unserer Universität beginnen.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren. Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:

Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Die An- und Aberkennung des Rücktritts wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Wenn Sie Leistungen im Ausland erbringen wollen, sprechen Sie vorab mit Herrn Prof. Dr. Lukas ab, ob Ihre dort erbrachten Leistungen für Ihren EDW-Masterstudiengang anerkannt werden können. Fragen Sie im International Office nach einem Formular für ein Study Agreement, auf dem Sie die Leistungen eintragen, die Sie im Ausland erbringen wollen und lassen Sie sie von Herrn Prof. Dr. Lukas lassen auf dem Study Agreement gegenzeichnen, damit die Leistungen nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland anerkannt werden.

Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus Deutschland bzw. ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland erforderlich, dessen linke Spalte Sie ausfüllen, wobei pro Kästchen eine Leistung (keine kompletten Module) eingetragen werden. Ggf. müssen Sie die 1. Seite des Antrags mehrmals ausfüllen, um alle anzuerkennenden Leistungen eintragen zu können. Sie erhalten von Ihrer Sachbearbeiterin einen Einstufungsbescheid, sobald die Einstufung seitens des Fach-Prüfungsausschusses aufgrund Ihrer bisherigen Leistungen vorgenommen wurde.

Bevor Sie sich um einen Praktikumsplatz bewerben, sprechen Sie mit Herrn Prof. Dr. Lukas ab, ob dieses Praktikum als das für Ihren Masterstudiengang vorgesehene Praktikum anerkannt werden kann.

Voraussetzung für die Anmeldung
Die Anmeldung zur Master-Thesis erfolgt frühestens nach Abschluss des 3. Fachsemesters. 

Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis
Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) ein.

Die Zulassung, der offiziell gestellte Titel und die Abgabefrist werden Ihnen von der zuständigen Sachbearbeiterin schriftlich per Post zugesandt.
Die Namen der beiden Gutachter*innen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der spätest mögliche Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate) können Sie ebenfalls dem o. g. Schreiben entnehmen.

Die Erklärung über die eigenständige Autorschaft der Thesis muss mit eingebunden werden.

Formate:
Abgesehen von den Regelungen im Hinweisblatt bestehen seitens des ZPA keine Festlegungen bzgl Schriftgröße, Rand u.Ä. Bitte klären Sie diese Fragen mit Ihrer/ Ihrem Erstgutachter*in der Thesis.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Die Abgabefrist kann im Einzelfall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag an den Fach-Prüfungsausschuss erforderlich. Der Antrag ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin mit entsprechenden Nachweisen, z. B. Attest, einzureichen. Die Entscheidung des Fach-Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur durch den/die Vorsitzende*n des Fach-Prüfungsausschusses vor Abgabe der Thesis genehmigt werden. Der/ die Erstgutachter*in muss der zuständigen Sachbearbeiterin die Änderung des Titels mitteilen (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung der/des Vorsitzenden geht Ihnen schriftlich zu. 

Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM oder USB-Stick) bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Die CD/DVD bzw. der USB-Stick  muss beschriftet sein und in der hinteren Klappe des Einbandes innen fest angebracht werden, die Druckereien haben entsprechende Hilfsmittel dafür.

Bitte reichen Sie die Thesis
entweder bei Ihrer Sachbearbeiterin oder in deren Postfach auf Ebene T-10
oder
im Studierenden Service Center
oder
nach Dienstschulss oder an Sonn- und Feiertagen in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang ab. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt - z. H. (Name Ihrer Sachbearbeiterin)

Falls Ihre Sachbearbeiterin Urlaub hat oder krank sein sollte, können Sie der Liste der Ansprechpartnerinnen bei Abwesenheit entnehmen, bei wem Sie die Arbeit alternativ abgeben können. 

Wiederholung der Abschlussarbeit
ist einmal möglich. Sie erhalten einen neuen Titel für die Thesis - in Absprache mit Ihrem/ Ihrer Erstgutachter*in.

Bewertung:
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen vorliegen, können Sie die Gesamtnote Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über WUSEL einsehen können.

Prüfungsleistungen, die Sie nach der  Prüfungsordnung (PO) von 2015 erworben haben, können ggf. angerechnet werden. Füllen Sie einen Antrag auf Anwendung einer neuen Prüfungsordnung aus und markieren Sie mit einem Leuchtstift in der Synopse die Leistungen, die bei WUSEL nach alter PO 2015 bereits in Ihrem Studienkonto gebucht wurden. Reichen Sie den o. g. Antrag und die mit Leuchtstift bearbeitete Synopse bei Ihrer Sachbearbeiterin ein.

Auch Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern sie gleichwertig sind.

Die Anrechnung nimmt der Fachprüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen (es werden nur Notenspiegel/ Einzel-Leistungsnachweise akzeptiert, die von Ihrer Universität gestempelt und unterschrieben wurden) bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Im Rahmen der Anerkennung ist ggf. eine Einstufung in ein höheres Fachsemester möglich.

In diesem Fall erhalten Sie per Post von der Sachbearbeiterin einen Einstufungsbescheid, den Sie zur Einschreibung ins Studierendensekretariat weiterleiten müssen.Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Studierendensekretariates, welche Schritte Sie darüber hinaus zur Einschreibung vornehmen müssen.

Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben und eingeschrieben werden, studieren Sie nach der neuesten Prüfungsordnung, d. h., die für alle Studierenden gültig ist, die in dem Semester, in dem Sie Ihr Studium aufnehmen bzw. im neu gewählten Masterstudiengang Germanistik an unserer Universität beginnen.

Zeugniserstellung

Ausstellung:

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Diploma Supplement
  • Transcript of Records

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.

Antrag auf Aufnahme von Zusatzmodulen oder der Fachstudiendauer
Auf einen formlos an den Prüfungsausschuss gestellten Antrag werden in das Zeugnis auch die Ergebnisse der Prüfungen in den Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht werden, und die bis zum Abschluss der Masterprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen.

Versand der Dokumente:
Ihre Dokumente werden Ihnen in der Regel per Post mit Einschreiben und Rückschein zugeschickt. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass Ihre Adresse, die Sie im Studierendensekretariat angegeben haben, aktuell ist.

Weitere Infos über #UniWuppertal: