Startseite Zentrales Prüfungsamt (ZPA)

Ein Stapel Akten

Einreichen von Unterlagen

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen für das ZPA

Einreichen per E-Mail

Alle Formulare und Anträge können über den Matrikelnummer-Account (wichtig: ausschließlich über diesen) an Funktions-E-Mail-Adresse der zuständigen Sachbearbeitung gesendet werden. Diese Regelung gilt für (fast) alles, also auch für die An-/Abmeldung zu mündlichen, integrierten, fachpraktischen Prüfungen, An-/Abmeldungen zu Hausarbeiten, Anmeldungen zu Thesen, Verlängerung der Bearbeitungszeit der Thesis oder Hausarbeit, Anträge auf Anrechnung von Prüfungsleistungen, Leistungsbescheinigungen, Modulbogen, Bescheinigung über einen Auslandsaufenthalt usw.
Achtung es gibt Ausnahmen: Ärztliche Atteste, Thesen und eingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten (s.u.) könnten nicht per E-Mail eingereicht werden!

Einreichen eines ärztlichen Attestes

Ein ärztliches Attest zur Krankmeldung bei Prüfungen wird über den folgenden Link Attest-Upload als pdf-Datei eingereicht (Anleitung zum Attest-Upload) (Click here for the English instructions). Bitte beachten Sie, dass das Attest unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung einzuholen ist. Außerdem funktioniert der Upload nur aus dem Uninetz heraus. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung.

NEU ab dem 05.10.2026: Digitaler Thesis-Upload

Ab dem 05.10.2026 kann die Abgabe von Abschlussarbeiten digital über den Thesis-Upload erfolgen; die Abgabe der gedruckten Fassungen ist dann nicht mehr nötig. Für Abschlussarbeiten, die ab dem 01.10.2026 angemeldet werden, ist der digitale Thesis-Upload verpflichtend.

Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*.

Instructions in English here.

Bitte beachten Sie:

  • Über den Thesenupload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis) eingereicht werden.
  • Nutzen Sie ausschließlich die Thesenupload-Funktion. Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nicht per E-Mail direkt an Ihre Prüfenden!
  • Der Upload kann nur aus dem Uninetz erfolgen. Hierzu ist ggf. eine VPN-Verbindung erforderlich.

Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.

Wichtige Hinweise:

  • Fristwahrung:
    Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Abgabefrist vollständig hochgeladen sein (z.B. 15.10.2026 um 23:59:59 Uhr). Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Upload und kalkulieren ausreichend Zeit ein! Verspätet hochgeladene Abschlussarbeiten können nicht berücksichtigt werden und würden als nicht abgegeben gelten.
     
  • Verbindlichkeit:
    Die Arbeit kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich. Anderweitige bereitgestellte digitale Versionen können nicht berücksichtigt werden!
     
  • Erklärungen:
    Notwendige Eidesstattliche Versicherungen müssen im eingereichten PDF beinhaltet sein. Eine Nachsendung per E-Mail ist nicht zulässig.
     
  • Dateigröße und Dateiformat:
    Nutzen Sie das PDF-Format und beachten Sie die maximale Dateigröße von 50 MB. Achten Sie dabei auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit.

*Wenden Sie sich an das ZPA, wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung (s. auf den Seiten Ihres Studienganges). Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).

Einreichen in Papierform

(bitte nur noch bei eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten und - nur noch bis zum 04.10.2026 - auch noch bei Thesen (s.o.))

Eingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten (oder bis zum 04.10.2026 auch Thesen) können auf folgendem Weg im ZPA persönlich abgegeben / eingeworfen werden:

  • zu den Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center  (SSC, Servicedesk ZPA, gegenüber vom Kiosk am Haupteingang)
  • außerhalb der Öffnungszeiten des SSC
    • in den großen grauen Postkasten vor dem SSC (links vor G.08.16)
    • in die Postkästen der jeweils zuständigen Sachbearbeitung
    • bei der Information (Haupteingang Gebäude G.08) abends, an Wochenenden und Feiertagen. Die Information ist 24 Stunden besetzt. Der Umschlag muss an das SSC (Servicedesk ZPA) oder die zuständige Sachbearbeitung im ZPA adressiert sein und wird per Hauspost weitergeleitet.
  • oder weiterhin per Post an die Universität zu Händen des SSC (Servicedesk ZPA) oder der für Sie zuständigen Sachbearbeitung (Achtung: Bei Fristen gilt der Eingang an der BUW und nicht das Datum des Poststempels!).