Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Die Prüfungsordnung ist zum 30.09.2023 ausgelaufen.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
- über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum - unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest
und
- über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload) Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung, der im Original im Prüfungsamt eingereicht werden muss.