Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Infromationen hierzu finden Sie hier.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über StudiLöwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einreichen:
Formular zur Abmeldung von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung
____________________
Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
____________________
Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
____________________
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Fach-Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter(s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren.
Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist in jedem Semester nur in einem vom Prüfungsausschuss festgelegtem Zeitraum möglich.
Informationen dazu unter diesem Link
In der Anmeldezeit muss das Antragsformular (mit einer Kopie der Vorderseite des Personalausweises) im Prüfungsamt eingereicht werden.
Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungzeit der Thesis finden Sie hier.
Hier finden Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung, der im Original im Prüfungsamt eingereicht werden muss.