Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Ab dem 01.10.2025 können Sie Ihre Abschlussarbeit wahlweise digital einreichen.
Informationen hierzu finden Sie unter dem Abschnitt "Rund um die Thesis".
Hinweis:
Einschreibungen sind ab dem WiSe 2024,2025 ausschließlich in die PO2024 möglich.
Bitte beachten Sie:
Damit Sie zu Modulabschlussprüfungen zugelassen werden können, müssen Sie nach der Einschreibung bzw. Umschreibung einmalig die Erklärung nach §9 der geltenden Prüfungsordnung vorlegen. Diese reichen Sie in Form des Antrags auf Zulassung zur Masterprüfung (sog. "Prüfungsakte"). Die Fristen hierfür sowie weitere Informationen finden Sie unter "Aktuelles" bzw. "Anmeldung zu Prüfungen".
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. Für alle Prüfungen die eigenständig über StudiLöwe angemeldet wurden, erfolgt eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen ebenfalls eigenständig über StudiLöwe innerhalb der Rücktrittsfrist.
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Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Der Prüfungsanmeldezeitraum für das WS2025 findet vom 17.11.2025 bis zum 07.12.2025 statt.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen vollständig ausgefüllt (u.a. die linke und rechte Spalte der Tabelle) ein.
Wurden die Leistungen außerhalb des Fachbereiches Maschinenbau und nicht an der BUW ebracht, müssen ein vom zuständigen Prüfungsamt original unterschriebener Kontoauszug sowie die dazugehörigen Auszüge des zugehörigen Modulhandbuches dem Antrag beigefügt werden.
Die Anrechnung nimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses vor. Im Fall einer Nicht-Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt in Form einer Anerkennung Ihrer Studienleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Universität erworben haben. Informationen hierzu finden Sie unter "Anrechnung von Prüfungsleistungen".
Die Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik lädt herzlich zur feierlichen Urkundenübergabe der Bachelor- und Masterstudiengänge ein:
Wir freuen uns sehr, Sie als Absolvent*in am Freitag, den 07.11.2025 begrüssen und Ihnen im feierlichen Rahmen Ihre Abschlussurkunde überreichen zu dürfen. Weitere organisatorische Details können Sie dem Veranstaltungsflyer entnehmen.
Gerne können Sie sich zu diesem besonderen Anlass von Familie oder Freunden begleiten lassen.
Weitere Informationen der Fakultät 7 zu der Urkundenübergabe finden Sie hier.
Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen eine Übergabe der Urkunde während der Absolventenfeier am 07.11.2025 nur erfolgen kann, wenn Sie Ihren Studienabschluss vor dem 20.10.2025 erreicht haben. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Leistungen in Ihrem Studienkonto verbucht sind und Sie einen Zeugnisantrag gestellt haben (s. Abschnitt "Zeugniserstellung").
Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass Sie sich als Absolvent*in mit Name und Matrikelnummer registrieren und für sich und Ihre Gäste Tickets buchen (pro Person ein Ticket). Bitte buchen Sie Ihr Ticket und die für Ihre Gäste bis zum 26.10.2025! Eine spätere Buchung ist leider nicht möglich.
Den Link für die Ticketbuchung erhalten Sie per Email, nachdem Sie Ihren Zeugnisantrag im ZPA eingereicht haben.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Die Anmeldung zur Master-Thesis erfolgt in Form des Antrags auf Zulassung.
Die Zulassungsvoraussetzungen und das weitere Vorgehen entnehmen Sie bitte der Handreichung zur Anfertigung der Abschlussarbeit.
Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses Maschinenbau vom 11.10.2022 hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten.
Bitte nutzen Sie folgende Vorlagen:
- Eidesstattliche Versicherung
- Sperrvermerk (sofern erforderlich)
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss auf Antrag auf Verlängerung hin die Bearbeitungszeit ausnahmsweise verlängern.
Ab dem 01.10.2025 können Sie Ihre Abschlussarbeit wahlweise digital einreichen. Die Abgabe von gedruckten Fassungen ist nicht mehr erforderlich.
Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*.
Bitte beachten Sie:
Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.
*Wichtige Hinweise:
Wenden Sie sich an das ZPA wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam5[at]uni-wuppertal.de . Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).
Sollten Sie Ihr Studium vor dem WS24,25 in der PO2017 aufgenommen haben, setzen Sie Ihr Studium nach dieser fort. Ein Wechsel der Prüfungsordnung erfolgt nur auf freiwilligen Antrag, nicht automatisch. Als Entscheidungshilfe, ob ein Wechsel für Ihren individuellen Studienverlauf sinnvoll ist, können Sie die Äquivalenzliste nutzen. Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie Ihr Studium nach der PO2017 noch bis zum 31.03.2027 abschließen können!
Möchten Sie von der PO2017 in die PO2024 wechseln, reichen Sie den Antrag hierauf vor dem Ende des Prüfungsanmeldezeitraums der gewünschten Prüfungsperiode ein.
Prüfungsanmeldungen nach der PO2024 können Sie bereits vor der Verbuchung der anerkannten Leistungen in Ihrem Studienkonto über ein gesondertes Anmeldeformular einreichen. Bitte beachten Sie hierzu den jeweiligen Anmeldezeitraum.
Achtung: Bei Stellung eines Antrags auf PO-Wechsel, dürfen keine Prüfungsanmeldungen mehr nach PO 2017 erfolgen!
Sollten Sie Ihr Studium zum WS24,25 aufgenommen haben, studieren Sie bereits nach der PO2024.
Damit Ihre Abschlussdokumente erstellt werden können, reichen Sie bitte den dafür vorgesehenen Zeugnisantrag ein. Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst erfolgen kann, nachdem dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden und diese in Ihrem Studienkonto verbucht sind.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.
Sollten Sie dringend vorab einen Nachweis Ihres Studienabschlusses benötigen, können Sie sich einen unterschriebenen Notenspiegel im Studierenden Service Center aushändigen lassen oder bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung anfragen.
Die folgenden Abschlussdokumente werden Ihnen ausgestellt:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer@uni-wuppertal.de) darüber informiert, sobald Ihre Abschlussdokumente fertig gestellt sind. Hier können Sie mitteilen, wie Sie Unterlagen erhalten möchten (Abholung im ZPA, Postversand oder Absolventenfeier).
Zusatzleistungen können auf Antrag hin Ihrem Abschlusszeugnis ausgewiesen werden. Bitte nutzen Sie hierfür den Zeugnisantrag.