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MSc Qualitäts- und Zuverlässigkeitsingenieurwesen PO 2024

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Feierliche Urkundenübergabe 2025 der FK7

Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter dem Abschnitt "Feierliche Urkundenübergabe".

Digitale Abgabe von Abschlussarbeiten ab WS2025/2026

Ab dem 01.10.2025 können Sie Ihre Abschlussarbeit wahlweise digital einreichen.
Informationen hierzu finden Sie unter dem Abschnitt "Rund um die Thesis".

Prüfungsordnungswechsel

Informationen zum Prüfungsordnungswechsel finden Sie unter dem Punkt "Wechsel der Prüfungsordnung".

Prüfungszeitraum SS 2025

Prüfungsplan (Stand:15.07.2025)

Anmeldezeitraum
Der Prüfungsanmeldezeitraum findet vom 19.05.2025 - 08.06.2025 statt.

Anlage Prüfungsakte

Vor dem Anmeldezeitraum muss einmalig im Masterstudium eine Prüfungsakte im Prüfungsamt angelegt werden.
Hierfür reichen Sie bitte den Antrag für Ihre PO bis zum 12.05.2025 ein (per Mail von Ihrem Uni-Account an zpateam5@uni-wuppertal.de). Verspätete Abgaben können nicht berücksichtigt werden!

Prüfungsakte PO 2024 (sobald die Prüfungsakte durch das Prüfungsamt in StudiLöwe angelegt wurde, erscheint in Ihrem Studienkonto die Buchung "Antrag auf Zulassung Master Qualitäts- und Zuverlässigkeitsingenieurwesen".)

 

Tipp: Speichern Sie sich Ihre Anmeldungen als pdf-Datei ab ("Mein Studium" - "Belegungen" - unter "Aktionen" "Belegungen und Prüfungsanmeldungen" als pdf-Datei erstellen)

Beachten Sie, dass Prüfungen aus anderen Fakultäten/Abteilungen andere Anmeldezeiten haben können.

Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO) werden über den jeweiligen Prüfer/Lehrstuhl angemeldet!

Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Um den Masterstudiengang Qualitäts- und Zuverlässigkeitsingenieurwesen als Bildungsinländer, dh. mit einem deutschen Bachelorabschluss, bei uns studieren zu können, müssen sich externe Bewerber (alle, die keinen Bachelorabschluss im Studiengang Sicherheitstechnik erworben haben) zunächst über das Studierendensekretariat bewerben (Studierende, die schon an der BUW eingeschrieben sind, müssen sich nicht noch einmal online bewerben):

Anmeldung zur Immatrikulation für zulassungsfreie Masterstudiengänge

Die Fristen, die hierbei zu beachten sind:
für das Sommersemster ab ca. Mitte Dezember - 30. April eines jeden Jahres
(online Bewerbung bis zum 15. April)
für das Wintersemster ab ca. Mitte Juni - 31. Oktober eines jeden Jahres
(online Bewerbung bis zum 15. Oktober)

Nach der Anmeldung zur Immatrikulation ist beim Prüfungsamt ein
Antrag zur Aufnahme in den Masterstudiengang (Zulassung)

zu stellen. Diesem Antrag zur Aufnahme in den Masterstudiengang ist

  • ein aktueller, unterschriebener Lebenslauf mit Foto
  • beglaubigte Kopien Ihrer Bachelor Urkunde und Ihres Bachelor Zeugnisses
  • falls Sie Urkunde und Zeugnis noch nicht erhalten haben: ein Original eines von Ihrem Prüfungsamt unterschriebenen Notenspiegels, aus dem hervorgeht, dass Sie Ihr Bachelorstudium mit "mindestens ausreichend" bestanden haben (das heißt: alle Prüfungsleistungen müssen erbracht sein, Ihre Bachelorthesis muss abgegeben sein und mit "mindestens ausreichend" von Ihrem betreuenden Hochschullehrer bewertet sein) oder ein Original einer offiziellen Bescheinigung von Ihrem Prüfungsamt, dass Sie Ihr Bachelorstudium mit "mindestens ausreichend" bestanden haben zusätzlich zum Notenspiegel

beizufügen.

Bei einer positiven Entscheidung, erhalten Sie von uns postalisch eine Zulassungsbescheinigung, die Sie beim Studierendensekretariat einreichen müssen.


Externe Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen (dh. einem im Ausland erworbenen Bachelorabschluss) wenden sich bitte an das Internationale Studierendensekretariat.


Nach erfolgter Immatrikulation ist von jedem Studenten eine Akte anzulegen:
Zulassungsantrag Masterprüfung (Prüfungsakte anlegen) - PO 2024

Dieses muss vor unserem Anmeldezeitraum zu Prüfungen geschehen, ansonsten können Sie nicht zu Prüfungen zugelassen werden.

Es gibt keine Ausnahmen bei verspäteter Abgabe der Unterlagen zur Prüfungsakte!

 

Bei Studierenden, die den Bachelor Sicherheitstechnik bei uns studieren (interne Bewerber), müssen, sofern noch kein Abschluss vorliegt, alle Leistungen erbracht und verbucht, die Thesis abgegeben und eine Bescheinigung vom betreuenden Professor, dass die Thesis mit "mindestens aureichend" bewertet wurde, bei uns eingereicht sein. Als nächstes ist der Antrag zur Aufnahme in den Masterstudiengang (Zulassung) zu stellen. Diesem Antrag zur Aufnahme in den Masterstudiengang ist

  • ein aktueller, unterschriebener Lebenslauf mit Foto

beizufügen.

Sie erhalten dann von uns eine Zulassungsbescheinigung, die Sie beim Studierendensekretariat zusammen mit dem Wechselantrag vom Studierendensekretariat und falls erforderlich, einer Bescheinigung von uns, dass Sie das Bachelorstudium mit "mindestens ausreichend" bestanden haben, einreichen müssen.

Nach erfolgter Umschreibung ist von jedem Studierenden eine Master-Akte anzulegen (die Bachelor-Akte wird geschlossen):

Zulassungsantrag Masterprüfung (Prüfungsakte anlegen) - PO 2024


Dieses muss vor unserem Anmeldezeitraum zu Prüfungengeschehen, ansonsten können Sie nicht zu Prüfungen zugelassen werden.

Es gibt keine Ausnahmen bei verspäteter Abgabe der Unterlagen zur Prüfungsakte!

 

Bedienung von StudiLöwe

Bei StudiLöwe melden Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem ZIM-Passwort an.

Über "Mein Studium" - "Leistungen" - "Bescheinigungen" (unten links) - "Kontoauszug (PDF)" können Sie sich den Kontoauszug anzeigen lassen und ausdrucken. Wenn Sie einen Kontoauszug oder Notenspiegel mit Unterschrift vom Prüfungsamt benötigen, melden Sie sich bitte per Mail oder telefonisch bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten).

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung erfolgt online über StudiLöwe.

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Eingeschränkt wiederholbare Prüfungen werden im Anmeldezeitraum über StudiLöwe angemeldet.

Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen (s. PO) werden über den*die jeweilige*n Prüfer*in/Lehrstuhl angemeldet!

Eine verspätete oder nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

Über "Mein Studium" - "Studienplaner mit Modulplan" können Sie die Struktur Ihrer Prüfungsordnung sehen. Mit einem Klick auf den Pfeil vor dem Modul öffnen Sie eine weitere Ebene, in der sich der Anmeldebutton für die jeweilige Modulabschlussprüfung (MAP) befindet. Bei einem weiteren Klick auf dden Pfeil vor der MAP öffnet sich die Ebene, in der Sie das Prüfungsdatum einsehen können.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.

Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.

Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen (gilt auch für vor Studienbeginn im Ausland erworbene Leistungen) oder den Antrag für während eines Auslandssemesters erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.

Über die erfolgte Nicht- Anrechnung werden Sie schriftlich informiert.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:

  1. über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen) unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., (Teil-)studiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatum
  2. unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung ein ärztliches Attest einzuholen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest

    und
     
  3. über den folgenden Link Attest-Upload unverzüglich im ZPA (d.h. innerhalb von drei Werktagen) das ärztliche Attest (per PDF-Upload über den o.g. Link) einzureichen. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung. (Anleitung Attest-Upload) Bitte beachten Sie, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig.

Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.

Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).

Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal

Feierliche Urkundenübergabe 2025

Die Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik lädt herzlich zur feierlichen Urkundenübergabe der Bachelor- und Masterstudiengänge ein:
Wir freuen uns sehr, Sie als Absolvent*in am Freitag, den 07.11.2025 begrüssen und Ihnen im feierlichen Rahmen Ihre Abschlussurkunde überreichen zu dürfen. Weitere organisatorische Details können Sie dem Veranstaltungsflyer entnehmen.
Gerne können Sie sich zu diesem besonderen Anlass von Familie oder Freunden begleiten lassen.
Weitere Informationen der Fakultät 7 zu der Urkundenübergabe finden Sie hier.

Abschlussfrist

Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen eine Übergabe der Urkunde während der Absolventenfeier am 07.11.2025 nur erfolgen kann, wenn Sie Ihren Studienabschluss vor dem 20.10.2025 erreicht haben. Bitte stellen Sie in diesem Fall sicher, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle Leistungen in Ihrem Studienkonto verbucht sind und Sie einen Zeugnisantrag gestellt haben (s. Abschnitt "Zeugniserstellung").

Ticketbuchung

Für die Teilnahme ist es erforderlich, dass Sie sich als Absolvent*in mit Name und Matrikelnummer registrieren und für sich und Ihre Gäste Tickets buchen (pro Person ein Ticket). Bitte buchen Sie Ihr Ticket und die für Ihre Gäste bis zum 26.10.2025! Eine spätere Buchung ist leider nicht möglich.
Den Link für die Ticketbuchung erhalten Sie per Email, nachdem Sie Ihren Zeugnisantrag im ZPA eingereicht haben.

Informationen zu Voraussetzung,  Verfahren und Abgabe der Thesis finden Sie in der Prüfungsordnung § 15.

Formblatt zur Anmeldung, Abgabe, Bewertung von Bachelor- / Master-Abschlussarbeiten PO 2024 (folgt zeitnah)

Bitte nutzen Sie folgende Vorlagen:

Um die Bearbeitungszeit der Thesis aus triftigen Gründen zu verlängern (max. 6 Wochen gem. PO) reichen Sie bitte einen formlosen Antrag mit Begründung und Befürwortungsvermerk des*der Erstprüfer*in bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein. Über die Genehmigung des Antrags entscheidet der Prüfungsausschuss.

Um die Bearbeitungszeit der Thesis aufgrund von Krankheit zu verlängern, reichen Sie bitte ein entsprechendes Attest bei Ihrem*Ihrer Ansprechpartner*in (s. rechter Kasten) ein. Eine Genehmigung kann auf Grundlage der Krankheitstage (jedoch max. 6 Wochen gem. PO) im Attest erfolgen. Über die Genehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Digitale Abgabe von Abschlussarbeiten ab WS 2025/2026

Ab dem 01.10.2025 können Sie Ihre Abschlussarbeit wahlweise digital einreichen. Die Abgabe von gedruckten Fassungen ist nicht mehr erforderlich.

Die digitale Abgabe erfolgt über den folgenden Link.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier*.

Bitte beachten Sie:

  • Über den Thesenupload können ausschließlich Abschlussarbeiten (Bachelor- oder Masterthesis) eingereicht werden.
  • Der Thesenupload kann für alle angemeldeten Abschlussarbeiten genutzt werden, deren Abgabetermin nach dem 30.09.2025 liegt.
  • Nutzen Sie ausschließlich die Thesenupload-Funktion. Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nicht per E-Mail direkt an Ihre Prüfenden!
  • Der Upload kann nur aus dem Uninetz erfolgen. Hierzu ist ggf. eine VPN-Verbindung erforderlich.

Nach erfolgreichem Upload erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zeitstempel des vollständigen Uploads, als Nachweis der fristgerechten Abgabe. Ihre Abschlussarbeit wird nach Eingang direkt an die zuständige Sachbearbeitung im ZPA zugestellt. Ist die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird Ihre Abschlussarbeit an Ihre Prüfenden weitergeleitet. Andernfalls werden Sie benachrichtigt.

*Wichtige Hinweise:

  • Fristwahrung:
    Beachten Sie die Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit. Für eine fristgerechte Abgabe muss Ihre Abschlussarbeit vor Ablauf der Abgabefrist vollständig hochgeladen sein (z.B. 15.10.2025 um 23:59:59 Uhr). Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Upload und kalkulieren ausreichend Zeit ein! Verspätet hochgeladene Abschlussarbeiten können nicht berücksichtigt werden und würden als nicht abgegeben gelten.
  • Verbindlichkeit:
    Die Arbeit kann nur einmal innerhalb der Abgabefrist hochgeladen werden. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind nicht möglich. Anderweitige bereitgestellte digitale Versionen können nicht berücksichtigt werden!
  • Erklärungen:
    Notwendige Eigenständigkeitserklärungen u. Sperrvermerke müssen im eingereichten PDF beinhaltet sein. Eine Nachsendung per E-Mail ist nicht zulässig.
  • Dateigröße und Dateiformat:
    Nutzen Sie das PDF-Format und beachten Sie die maximale Dateigröße von 20 MB. Achten Sie dabei auf Qualität, Vollständigkeit und Lesbarkeit.

Wenden Sie sich an das ZPA wenn:
Sollten am Tag der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit wider Erwarten technische Probleme auf Seiten der Bergischen Universität vorliegen und Sie können sich nicht ins DMS einloggen, weisen Sie dies bitte unbedingt wie vorgegeben via Screenshot/Fotos nach (s. Schritt für Schritt-Anleitung). Wenden Sie sich mit diesen Nachweisen unverzüglich an Ihre zuständige Sachbearbeitung über zpateam5[at]uni-wuppertal.de . Sollte festgestellt werden, dass kein Upload erfolgte, obwohl keine technischen Probleme seitens der Bergischen Universität vorlagen, gilt Ihre Abschlussarbeit als nicht abgegeben (sofern Ihre Abgabefrist bereits verstrichen ist).

Gemäß § 22 (Übergangsbestimmungen) der PO 2024 können Prüfungen in der PO 2017 einschließlich der Thesis inkl. Koloquium bis zum 31.03.2027 abgelegt werden.

Um von der PO 2017 in die PO 2024 wechseln zu können, müssen Sie in dem Semester des beabsichtigten PO-Wechsels den Antrag auf Wechsel bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungsanmeldezeitraum im Prüfungsamt (per pdf an zpateam5@uni-wuppertal.de von Ihrem Uni-Account) einreichen. Nach Eingang des Antrags findet eine entsprechende Überprüfung statt und Sie werden über den weiteren Verlauf informiert.

Bitte melden Sie bei beabsichtigtem Wechsel keine Prüfungen in der PO 2017 an.

Zur Orientierung können Sie die anzurechnenden Module der Äquivalenzliste entnehmen. Zur Klarstellung: bei äquivalenten Modulen werden Fehlversuche übernommen, da Sie in dem umbenannten Masterstudiengang Qualitäts- und Zuverlässigkeitsingenieurwesen mit fortlaufender Fachsemesterzahl eingeschrieben sind.

Um Ihnen Ihre Abschlussdokumente ausstellen zu können, benötigt das Prüfungsamt den Zeugnisantrag PO 2024 (Formular folgt zeitnah)

Die Ausstellung der Abschlussdokumente beträgt derzeit ca. 4-6 Wochen.