Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
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Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Informationen zu Bewerbung und Studienbeginn finden Sie auf der Webseite des Fachbereichs.
Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen.
Sie können sich zu Zwischen- und Staatsexamensprüfungen anmelden, wenn Sie die erforderlichen Vorleistungen bestanden haben. Die Einzeltermine vereinbaren Sie direkt mit Ihrem Prüfer und reichen das ausgefüllte Formular danach bei mir ein. Ich lasse Sie zur Prüfung zu und leite das entsprechende Prüfungsprotokoll weiter.
Zur Anmeldung von Zwischen- und Staatsexamensprüfungen nutzen Sie bitte die entsprechenden Anmeldeformulare:
Grundstudium
Staatsexamensprüfungen werden als Einzeltermin oder als Prüfungsblock mehrmals im Semester angeboten. Die Termine werden frühzeitig im Fach bekannt gegeben.
Hauptstudium
Wenn Sie sich Studienleistungen aus einem anderen Studiengang oder aus dem Ausland anrechnen lassen möchten, verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Sie benötigen einen Studienkontoauszug als Nachweis für das BAföG?
Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Transcript of Records, das Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin bzw. bei dem zuständigen Sachbearbeiter während der Sprechstunden im ZPA ausstellen lassen können.
Sollten Sie zwar Studienleistungen erbracht haben, diese aber nicht in Ihrem Studienkontoauszug sehen können, kann das unterschiedliche Ursachen haben:
Wenn Sie unsicher sind, aus welchem Grund erbrachte Prüfungsleistungen nach einer gewissen dem ZPA einzuräumenden Arbeitszeit noch nicht in Ihrem Studienkonto einzusehen sind, kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor der Wahrung irgendwelcher Fristen zur Einreichung des Transcript of Records, Ihre/n Sachbearbeiter/in im ZPA, die/der Ihnen bei der Aufklärung der Angelegenheit behilflich ist.
Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter/-innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Antrag Bestätigung des endgültigen Titels der wissenschaftlichen Abschlussarbeit
Ausstellung:
und auf Antrag eine
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 4-6 Wochen.