Sprechzeiten
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Die aktuellen Sprechzeiten sind:
Mo, Di, Do von 9:00 bis 11:00 Uhr
Di und Do von 14:00 bis 15:00 Uhr während der Vorlesungszeiten
Telefon: 0202 439 4111
Email: rembold@uni-wuppertal.de
19.11.2024:
Die Klausurtermine für das WS 2024/25 sind da.
Diese Prüfungsordnung endet zum 31.03.2025.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden (§8, Satz 1).
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur) oder elektronischen Prüfung online über STUDILÖWE erfolgen (im Notfall können Sie mir auch eine Email senden über Ihren Uni-Email-Account)
oder
- muss bei mündlichen, integrierten Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten schriftlich erfolgen. Hier gilt die fristgerechte Abmeldung beim Prüfer.
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Abmeldung wegen Krankheit: siehe Attest/Verhalten im Krankheitsfall
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Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist das Prüfungsamt Bauingenieurwesen unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Und event. ein entsprechender Antrag an den Prüfungsausschuss einzureichen.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Beginn der Anmeldephase zu den Modulprüfungen und Klausuren beginnt ab dem 04.12.2023.
Bitte beachten Sie die An- und Abmeldungsformalitäten zu Prüfungen. Bei Nichtbeachten verlieren Sie möglicherweise einen Prüfungsversuch!
1. Anmeldung zur Prüfung
Bis spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin (§4 Abs. 3) muss die Anmeldung zur Prüfung online in StudiLöwe vorgenommen werden. (Sollte dies nicht klappen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Bauingenieurwesen) Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit wir noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen können. Bitte überprüfen Sie, ob die Anmeldung erfolgreich war, indem Sie in der Rubrik "Angemeldete Prüfungen" nachsehen.
Für viele Module haben Sie Vorleistungen zu erbringen. Hier können Sie sich erst für die Modulprüfung anmelden, wenn Sie die Vorleistung erbracht haben und diese an das Prüfungsamt gemeldet wurde. Sobald auf Ihrem Studienkonto über STUDILÖWE die UBL (blauer Orden) mit "BE" zu sehen ist können Sie sich für die Klausur anmelden.
Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie diese rechtzeitig, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann, auch nicht über das Prüfungsamt!
Sie können sich zu Prüfungen auch im Prüfungsamt anmelden.
Nach der Anmeldefrist werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!
Prüfungen im 1. Versuch, die eingeschränkt wiederholbar sind, können bis zu 7 Tagen vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.
2. Pflichtanmeldung (§4 Abs. 7)
Haben Sie eine eingeschränkt wiederholbare Prüfung nicht bestanden, so werden Sie automatisch im nächsten Jahr pflichtangemeldet (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = automatische Pflichtanmeldung im nächsten Wintersemester). Freiwillig können Sie Ihre nicht bestandene Prüfung, oder Ihre Prüfung mit gehnehmigten Rücktritt bereits im darauffolgenden Semester selbst anmelden. (nicht bestandene Prüfung im Wintersemester = eigene Anmeldung im kommenden Sommersemester).
Sie haben insgesamt 3 Versuche. Sollten Sie auch den 3. Versuch nicht bestehen, ist die Fortführung des Studiums nicht mehr möglich.
Der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen ist nach Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.
Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erhalten Sie im Prüfungsamt.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten eine Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt,
- Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht.
Sämtliche Unterlagen sind zusammen mit dem Antragsformular dem Prüfungsamt zur Verfügung zu stellen und werden dort auf Vollständigkeit überprüft.
Umgang mit Fehlversuchen bei Studienwechslern nach Wuppertal
Bei dem Wechsel von Studierenden von einer anderen Hochschule nach Wuppertal oder innerhalb der BUW bei einem Wechsel des Studienfachs stellt sich nicht nur die Frage nach der Anerkennung bereits erbrachter positiver Studienleistungen, sondern gleichermaßen das Problem mit dem Umgang negativer Leistungen, sprich Fehlversuchen. Hier wird zwischen zwei Fällen unterschieden.
Fall A: fachfremde Studienwechsler
Diese Studierenden brechen mit dem Wechsel ihr ursprüngliches Fach ab und können nur relativ wenige Leistungen anerkannt bekommen, da ihr bisheriges Studium überwiegend fachfremd ist. Aus der Sicht der Studierenden sollte die persönliche Enttäuschung eines gescheiterten Studiums mit dem Fachwechsel abgeschlossen sein, damit ein Neustart ohne psychologischen Ballast geschehen kann. Aus diesem Grund wird bei fachfremden Studienwechslern grundsätzlich auf eine Überprüfung/Anrechnng von Fehlversuchen verzichtet.
Fall B: fachinterne Studienwechsler
Anders stellt sich die Situation bei fachinternen Studienwechslern dar, da hier die nichterfolgreiche Ausschöpfung der maximalen Anzahl der Versuche zum endgültigen bundesweiten Nichtbestehen führt. Ein Verzicht auf die Anrechnung von Fehlversuchen könnte dazu führen, dass Studierende nach dem vorletzten Versuch die Universität wechseln, um dem drohenden Nichtbestehen zu entgehen und wieder von Null neu starten zu können. Das widerspräche vollständig der Idee der beschränkten Wiederholbarkeit und darf deshalb nicht gestattet werden. Fehlversuche werden somit so angerechnet, dass der Fehlversuchsstatus der bisherigen Universität dem Wesen nach erhalten bleibt. Das ist immer eine Entscheidung im Einzelfall, da die Prüfungsordnungen das endgültige Nichtbestehen z.T. stark unterschiedlich regeln, so dass eine einfache Übernahme der bisherigen Fehlversuche nicht immer möglich ist.
(Memorandum 2012-01 Prüfungsausschüsse Bauingenieurwesen)
Studienwechsler Bachelor - Anerkennung von Leistungen / Einstufungen
Bei Studienwechslern in den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen sieht das Einschreibungsprocedere der BUW vor, dass diese in das ihrem bisherigen Studienverlauf angemessene Fachsemsester einzustufen sind, und die aktuelle Prüfungsordnung regelt in § 7, dass der Prüfungsausschuss für die Anrechnung schon erbrachter Leistungen zuständig ist.
Der Fachstudienberater, aktuell Prof. Naujoks, ist die erste Anlaufstelle bei einem beabsichtigten Studienort- oder Studiengangwechsel. Er stellt fest, ob ein Wechsel möglich ist und wenn ja, in welches Fachsemester die Studienwechsler eingestuft werden. In diesem Gespräch stellt er, vorbehaltlich einer späteren Prüfung durch die Fachvertreter, in Aussicht, welche Studienleistungen anerkannt werden können. Die Anerkennung selbst kann erst nach erfolgter Immatrikulation erfolgen. Der Zulassungsbescheid mit der Einstufung wird dann offiziell vom Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt und an das Studierendensekretariat weitergeleitet.
Nach der Immatrikulation erhält der Studierende einen Laufzettel (im Prüfungsamt Bauingenieurwesen) zur Anerkennung seiner extern erbrachten Leistungen. Bei unstrittigen Fällen wird die Anerkennung zentral vom Prüfungsausschussvorsitzenden vorgenommen. In zweifelhaften Fällen wird der Studierende zu den einzelnen Fachvertretern geschickt, die dann im Einzelgespräch entscheiden. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestätigt die einzelnen Anerkennungen durch Unterschrift auf der letzten Seite.
Im Falle von Nichtakzeptanz einzelner Anerkennungsentscheidungen haben die Studierenden die Möglichkeit, einen schriftlichen Widerspruch beim Prüfungsausschuss einzulegen, den dieser auf seiner nächsten Sitzung behandeln wird.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sollten Sie mich, über Ihren Uni-Email-Account, darüber informieren und ein tagesaktuelles ärztliches Attest (auch über E-Mail möglich) einreichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest (Eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wird nicht anerkannt)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Ich informiere Sie darüber über Email.
Der Prüfungsausschuss Bauingenieurwesen hat festgelegt, dass die „üblichen“ Studienleistungen gemäß dem Formblatt 5 mindestens
78 bescheinigte Leistungspunkte (LP) bis Ende des 4. Semesters betragen.
Im Prüfungsamt erhalten Sie einen aktuellen Notenspiegel mit Stempel und Unterschrift der Sachbearbeiterin. Diese Bescheinigung können Sie anstelle des Formblatt 5 in Ihrem Bafög-Amt abgeben.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Zu eurem Studium gehört ein 8-wöchiges Baustellenpraktikum (§9)
Näheres zur Erbringung des Praktikums ist in einem vom Prüfungsausschuss verabschiedeten Merkblatt geregelt.
Das Praktikum kann vor dem Bachelorstudium oder studienbegleitend abgeleistet werden, der Nachweis muss jedoch spätestens bis zur Anmeldung zur Bachelorthesis vorliegen.
Der Praktikumsbericht und die Bescheinigung über das erbrachte Baustellenpraktikum ist im Prüfungsamt einzureichen.
1. Anmeldung, § 15
Haben Sie 130 Leistungspunkte erbracht und das Baustellenpraktikum, können Sie mit dem "Antrag auf Ausgabe einer Aufgabenstellung für eine Bachelorthesis" (erhältlich im Prüfungsamt) zum gewünschten Prüfer gehen und ein Thema beantragen.
Der Prüfer reicht das Thema im Prüfungsamt ein und hier findet dann die Ausgabe statt.
2. Bearbeitungszeit, §15 Abs. 4
Beginn der Bearbeitungszeit ist der Tag der Ausgabe des Themas. Der Abgabetermin wird im Prüfungsamt protokolliert und im Studienkonto eingetragen.
Die Bearbeitungszeit der Abschluss-Thesis beträgt 4 Monate.
3. Verlängerung der Bearbeitungszeit, §15, Abs. 4
Gemäß der Prüfungsordnung kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt werden. Der Antrag ist an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten. Eine Verlängerung aus inhaltlichen Gründen muss zusätzlich vorab vom Prüfer befürwortet werden. Der Antrag auf Verlängerung ist mindestens 14 Tage vor Ende der Abgabefrist zu stellen. Auf Antrag kann die Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen verlängert werden. Im Krankheitsfall ist ein ausführliches ärztliches Attest einzureichen.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
4. Abgabe, § 15, Abs. 8
Die Abgabe der Thesen erfolgt in dreifacher Ausfertigung gebunden und mind. einmal in einer digitalen Form. Die Abgabe erfolgt im Prüfungsamt.
Die Bewertung ist spätestens nach 8 Wochen dem/der Studiernden mitzuteilen.
Ausstellung:
- Zeugnis,
- Urkunde,
- Kontoauszug (Notenspiegel)
- Diploma Supplement
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente 2 Wochen.
Aushändigung:
Sie werden per E-Mail (Matrikelnummer{at}uni-wuppertal.de oder Ihre private e-Mail-Adresse) darüber informiert, dass Sie sich Ihre Dokumente im Zentralen Prüfungsamt bei der zuständigen Sachbearbeiterin abholen können.