Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Aktuelles zum Studiengang finden Sie hier.
-Die Prüfungsordnung 2014 läuft zum 31.03.2025 aus.
-Bitte stellen Sie einen Antrag auf Prüfungsordnungswechsel.
Studienanfänger*innen: Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung
Den Antrag auf Zulassung sollten alle Studierenden schnellstmoeglich nach Beginn des ersten Semesters im Prüfungsamt einreichen. Damit wird Ihnen u.a. die Online-Prüfungsanmeldungsfunktion über WUSEL zur Verfuegung gestellt
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
oder
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Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Sie können von der Anmeldemöglichkeit online über WUSEL Gebrauch machen oder das Anmeldeformular ausgefüllt persönlich oder per Post rechtzeitig im Prüfungsamt einreichen (je Prüfung ein Formular).
Angemeldet werden müssen die Modulabschlussrüfungen für:
Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor der Prüfung.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Die Anrechnung nimmt der Prüfungsausschuss vor.
Füllen Sie den Antrag für in Deutschland erworbene Leistungen oder den Antrag für im Ausland erworbene Leistungen aus und reichen Sie diesen zusammen mit den entsprechenden Anlagen bei dem zuständigen Sachbearbeiter(s. rechter Kasten) im Zentralen Prüfungsamt ein.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet:
Wichtig: Sie müssen für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Sie krankheitsbedingt verpassen, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.
Der (Fach-)Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung oder Ablehnung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Ablehnung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Im Einzelfall kann die*der zuständige (Fach-)Prüfungsausschuss-Vorsitzende ein Attest von einem Vertrauensarzt bzw. von einer Vertrauensärztin verlangen. Die Kosten hierfür trägt die Bergische Universität Wuppertal (§ 63 Abs. 7 HG NW).
Liste der Vertrauensärzt*innen der Bergischen Universität Wuppertal
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung nimmt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses vor (s. unter wichtige Informationen, rechte Seite) vor. Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen zusammen mit den bereits vorliegenden Leistungen aus einem gleichwertigen Studiengang beim Fachsprecher ein.
Nach erfolgreicher Einstufung leiten Sie diese Unterlagen dann an den zuständigen Sachbearbeiter des Zentrale Prüfungsamt (s. rechter Kasten) weiter.
Für die Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) zur Bestätigung des "üblichen" Leistungsstandes sind nach dem 4. Fachsemester mindestens 90 Leistungspunkte nachzuweisen. Der Nachweis kann auch über ein Transcript of Records erfolgen.
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist in jedem Semester nur in einem vom Prüfungsausschuss festgelegtem Zeitraum möglich.
In der PO2014 ist eine Anmeldung zur Thesis zum Sommersemester 2025 aufgrund der auslaufenden PO2014 zum 31.03.2025 nicht mehr möglich.
Die PO 2021 ist die derzeit aktuellste Prüfungsordnung.
Sofern Sie in die neue PO wechseln möchten, so sind folgende Schritte erforderlich:
Nach dem PO-Wechsel wird Ihr Studienkonto nicht mehr in WUSEL betreut, sondern in StudiLöwe