Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
Generalsanierung Bahnstrecke Nah- und Fernverkehr ab Februar 2026
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Die Studienanfänger*innen werden von der Fakultät 2 betreut, daher erhalten Sie auch dort die Informationen.
Eine wichtige Unterlage für Ihr Studium ist die Prüfungsordnung inkl. des Modulhandbuch (siehe Downloadbereich).
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung kann bei mündlichen, schriftlichen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über Studi Löwe erfolgen (im Notfall können Sie aber auch das Formular aus dem Downloadbereich nutzen)
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Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).
Alle Informationen zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen erhalten Sie von Ihren Prüfer*innen
In Modul I gibt es eine eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfung (MAP). Für diese Modulabschlussprüfung haben Sie maximal 3 Versuche.
Die Anmeldung
zu der eingeschränkt wiederholbaren MAP erfolgt
4-Wochen-Frist einhalten!
Die Online-Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen
Prüfungsleistungen, die Sie in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. angerechnet werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden.
Folgende Schritte sind zur Anerkennung erforderlich:
Nach erfolgreicher Anerkennung pflegt das ZPA die anerkannte Leistung in Ihr Konto ein, Sie können Ihr Konto über Studi Löwe einsehen.
Sollte mit der Anrechnung auch eine Einstufung möglich sein, So erhalten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einen Einstufungsbescheid, mit dem Sie sich an das Studierendensekretariat zwecks Einschreibung/Höherstufung wenden können.
Bei Nicht-Anerkennung werden Sie schriftlich informiert.
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Den Nachweis der Voraussetzungen für Ausbildungsförderung beim BAföG-Amt führen Studierende in der Regel durch Vorlage des nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Transcript of Records, das Sie sich bei der/dem für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeiter*in oder dem Studierenden Service Center während der Sprechstunden ausstellen lassen können.
Ein Nachweis durch das Formblatt 5 des BAföG-Amtes kann durch die Mitarbeiter/-innen des ZPA nicht ausgefüllt und unterschrieben werden.
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Voraussetzung für die Anmeldung der Master-Thesis
zur Master-Thesis können Sie sich anmelden, vorausgesetzt, Sie sind für diesen Studiengang immatrikuliert und Ihnen wurden bereits mindestens 70 LP im Studienkonto verbucht.
Die Anmeldung
der Thesis erfolgt über den
Reichen Sie diesen Antrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) ein.
Nach der Anmeldung erfragt das Zentrale Prüfungsamt bei Ihrer Erstgutachterin / Ihrem Erstgutachter den Titel der Thesis.
Die Zulassung und die Abgabefrist
teilt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende schriftlich mit. Die Namen der beiden GutachterInnen (Ihre Wünsche werden hier in der Regel berücksichtigt), das Thema der Thesis und der späteste Abgabetermin (die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate) können Sie ebenfalls diesem Schreiben entnehmen.
Dem Schreiben liegen auch die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Eidestaatliche Versicherung, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.
Änderung des Titels der Thesis:
Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.
Eine Änderung des Titels kann nur durch d. Vorsitz des Prüfungsausschusses beschlossen werden. Die Erstgutachterin/ der Erstgutachter muss dazu die Änderung vor Abgabe der Thesis der zuständigen Sachbearbeiterin bekannt geben (eine E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung d. Vorsitzenden wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Einzelfall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Abgabe der Thesis
erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden, keine Ring- bzw. Spiralbindung) inkl. je einer CD/DVD bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Die CD/DVD ist mit CD-Clip auf die hintere Innenseite des Umschlags anzubringen.
Oder:
Sie können die Arbeit während der Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers in Gebäude G 08.16 im SSC, oder nach Dienstschluss oder an Sonn- und Feiertagen, in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeiterin hinzu. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass der Pförtner Ihren Briefumschlag mit einem Eingangsstempel versieht. Der Pförtner sendet den Umschlag dann per Hauspost an die zuständige Sachbearbeiterin.
Bewertung:
Für die Bewertung der Master-Thesis haben die beiden Gutachter*innen 12 Wochen Zeit.
Sobald die Bewertungen von beiden Gutachter*innen im ZPA vorliegen, können Sie die Gesamtnote auch Ihrem Kontoauszug entnehmen, den Sie über Studi Löwe einsehen können.
Kolloquium (Referat)
Nach Abgabe der Master-Thesis wird das Kolloquium (Referat) abgehalten.
Den Termin vereinbaren Sie mit der Erstprüferin.
Nach absolviertem und bestandenem Kolloquium, reichen Sie der zuständigen Sachbearbeiterin die entsprechende Leistungsbescheinigung siehe Downloadbereich ein, die die 2 Leistungspunkte Ihrem Studienkonto gutschreibt.
Ausstellung:
werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.
In der Regel dauert die Ausstellung der Dokumente ca. 4 Wochen.
Aushändigung:
Die Unterlagen werden per Einschreiben an die hinterlegte Adresse versendet. Alternativ können Sie auch einen gesonderten Termin per E-Mail vereinbaren um die Unterlagen persönlich abzuholen.