Hinweise zum Einreichen von Unterlagen für das ZPA
Per E-Mail
Alle Formulare und Anträge können über den Matrikelnummer-Account (wichtig: ausschließlich über diesen) an Funktions-E-Mail-Adresse der zuständigen Sachbearbeitung gesendet werden. Diese Regelung gilt für (fast) alles, also auch für die An-/Abmeldung zu mündlichen, integrierten, fachpraktischen Prüfungen, An-/Abmeldungen zu Hausarbeiten, Anmeldungen zu Thesen, Verlängerung der Bearbeitungszeit der Thesis oder Hausarbeit, Anträge auf Anrechnung von Prüfungsleistungen, Leistungsbescheinigungen, Modulbogen, Bescheinigung über einen Auslandsaufenthalt usw.
Achtung es gibt Ausnahmen: Ärztliche Atteste (s.u.), Thesen und eingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten könnten nicht per E-Mail eingereicht werden!
Einreichen eines ärztlichen Attestes
Ein ärztliches Attest zur Krankmeldung bei Prüfungen wird über den folgenden Link Attest-Upload als pdf-Datei eingereicht (Anleitung zum Attest-Upload). Bitte beachten Sie, dass das Attest unverzüglich, das heißt in der Regel spätestens am Tag der Prüfung einzuholen ist. Außerdem funktioniert der Upload nur aus dem Uninetz heraus. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig. Das von Ihnen hochgeladene Attest erreicht automatisch Ihre zuständige Sachbearbeitung.
In Papierform
(bitte nur noch bei Thesen und eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten)
Thesen oder eingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten können auf folgendem Weg im ZPA persönlich abgegeben / eingeworfen werden:
- zu den Öffnungszeiten im Studierenden-Service-Center (SSC, Servicedesk ZPA, gegenüber vom Kiosk am Haupteingang)
- außerhalb der Öffnungszeiten des SSC
- in den großen grauen Postkasten vor dem SSC (links vor G.08.16)
- in die Postkästen der jeweils zuständigen Sachbearbeitung
- bei der Information (Haupteingang Gebäude G.08) abends, an Wochenenden und Feiertagen. Die Information ist 24 Stunden besetzt. Der Umschlag muss an das SSC (Servicedesk ZPA) oder die zuständige Sachbearbeitung im ZPA adressiert sein und wird per Hauspost weitergeleitet.
- oder weiterhin per Post an die Universität zu Händen des SSC (Servicedesk ZPA) oder der für Sie zuständigen Sachbearbeitung (Achtung: Bei Fristen gilt der Eingang an der BUW und nicht das Datum des Poststempels!).