Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.
Jede*r Studierende muss am Anfang des Studiums im Prüfungsamt einen Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung stellen, um während des Studiums an Prüfungen teilnehmen zu können. Wir empfehlen, den Antrag unmittelbar nach Studienbeginn zu stellen.
Zu Beginn eines jeweiligen Semesters finden Einführungsveranstaltungen statt, in denen die Studienanfänger*innen mit Ihrem Studium vertraut gemacht werden. Informationen hierzu finden Sie bei den Fachschaften der Fakultät.
Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.
Die Abmeldung
- kann bei einer schriftlichen Prüfung (Klausur) online über WUSEL
oder
- muss bei mündlichen Prüfungen schriftlich erfolgen.
Dazu reichen Sie bitte das Formular zur Abmeldung von einer Prüfung bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
Abmeldung im Krankheitsfall
Informationen s. u. bei "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"
Abmeldung aus anderen Gründen
Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.
Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen der*des Prüfers*in und das Prüfungsdatum.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Nichterscheinen ohne Abmeldung
Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" und wird mit der Note 5,0 bewertet.
Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt online über WUSEL. Sollte eine Online-Anmeldung technisch nicht möglich sein, reichen Sie bitte das Formular zur Prüfungsanmeldung bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
Bei einer mündlichen Prüfung muss das Formular vor Einreichung im Prüfungsamt durch die*den Prüfer*in gegengezeichnet und damit der Termin bestätigt werden.
Bitte halten Sie unbedingt die angegebenen Anmeldefristen ein.
Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme an einigen Klausuren ein erfolgreiches Bestehen der jeweiligen Übungen Voraussetzung ist. Nähere Informationen finden Sie im Modulhandbuch.
Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. anerkannt werden, sofern sie gleichwertig sind.
Bitte füllen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung aus und reichen diesen mit den entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Er wird anschließend an den*die Prüfungsausschussvorsitzende*n weitergeleitet; die Anerkennung selbst wird von dort vorgenommen.
Für Anerkennungen aus dem Ausland nutzen Sie bitte diesen Antrag: Antrag Anerkennungen aus dem Ausland
Anrechnung von Prüfungsleistungen der Chemie
Da die u. a. Module aus zwei Prüfungsleistungen bestehen und nur die Buchung des gesamten Moduls möglich ist, sollten Sie sich das entsprechende Formular herunterladen und dieses, wenn alle Leistungen erbracht sind, beim Prüfungsamt einreichen.
Modul 10521 Chemie der Haupt- und Nebengruppenelemente
Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)
- unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren. Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums
und
- bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d. h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
Ärztliches Attest
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes. Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Sofern Sie einen gleichwertigen Studiengang studiert haben, können Sie ggf. in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Die Einstufung nimmt die*der Vorsitzende des Prüfungsausschusses vor. Füllen Sie den Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester aus und reichen Sie diesen zusammen mit den bereits vorliegenden Leistungen aus einem gleichwertigen Studiengang bei der zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt ein.
Die Bescheinigung nach § 48 BAföG kann ausgestellt werden, wenn nach dem 3. Fachsemester mindestens 40 LP, nach dem 4. Fachsemester mindestens 70 LP und nach dem 5. Fachsemester mindestens 100 LP erreicht wurden.
Die Bescheinigung sollte in der Regel durch einen Kontoauszug (erhältlich über WUSEL) des Zentralen Prüfungsamtes erfolgen (im Konto werden nur abgeschlossene Module erfasst).
Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des HSW.
Bitte beachten Sie auch die Prüfungsordnung für den Optionalbereich des Kombinatorischen Bachelor of Arts. Die hier aufgeführten Module sind auch für den Professionalisierungsbereich im Studiengang Applied Science zugelassen.
Nähere Informationen zum Professionalisierungsbereich finden Sie auf den Internetseiten der Schoof of Education.
Die Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelor-Thesis ist der Nachweis von mindestens 120 LP.
Bitte füllen Sie den Antrag zur Anmeldung der Bachelor-Thesis aus und lassen ihn von beiden Gutachter*innen unterschreiben. Dann reichen Sie ihn bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Mit diesem Antrag wird das Thema, der Beginn der Arbeit, Gutachter*in und Zweitgutachter*in festgelegt.
Sollte sich das Thema der Thesis geändert haben, ist eine Bestätigung des*der Gutachter*in erforderlich.
Eine Verlängerung der Berabeitungszeit von maximal vier Wochen ist möglich. Bitte nutzen Sie hierfür den Antrag auf Verlängerung der Thesis.
Die fertige Thesis reichen Sie bitte fristgerecht und in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive der elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
Die PO 2022 ist die derzeit aktuellste Prüfungsordnung.
Je nach Fortschritt Ihres Studiums ist vor dem Wechsel der PO ggf. ein Beratungsgespräch mit dem*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ratsam.
Sofern Sie in die neue PO wechseln möchten, so sind folgende Schritte erforderlich:
- Lassen Sie zunächst alle nach alter PO erbrachten Studienleistungen in Ihr Studienkonto eintragen. Reichen Sie die Leistungsbescheinigungen dazu bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
- Stellen Sie dann den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung.
- Reichen Sie diesen bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
- Nach erfolgreicher Anerkennung werden die Leistungen aus der alten PO in Ihrem Studienkonto in die neue PO eingetragen. In Ihrem Kontoauszug haben Sie dann einen Überblick der Leistungen.
Nach dem PO-Wechsel wird Ihr Studienkonto nicht mehr in WUSEL betreut, sondern in StudiLöwe.
Die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente benötigt in der Regel bis zu vier Wochen nach Abschluss Ihrer letzten Prüfungsleistung. Sie müssen keinen gesonderten Antrag einreichen.
Sollten Sie im Bachelor-Zeugnis die Aufnahme der Prüfungsergebnisse erbrachter Zusatzleistungen sowie der Fachstudiendauer wünschen, geben Sie bitte der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt per E-Mail Bescheid.
Die Angabe von Zusatzleistungen kann gemäß der Prüfungsordnung (§15, PO 2007) formlos per E-Mail beantragt werden.