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Eine Platine

BSc Wirtschaftsingenieur-wesen Elektrotechnik PO 2017

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Die aktuellen Informationen für Klausurteilnehmer*innen finden Sie hier.

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Hinweis: Die PO 2017 im B.Sc. Wirtschaftsing. Elektrotechnik läuft zum 30.09.2024 aus. Studierende, die den Bachelor bis zu diesem Datum nicht abgeschlossen haben, aber weiterhin in diesem Studiengang eingeschrieben bleiben möchten, müssten spätestens zum Wintersemester 2024/2025 einen Antrag auf Wechsel in die neue Prüfungsordnung stellen. Das Antragsformular finden Sie rechts im Downloadbereich.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Die detaillierten Richtlinien zum Rücktritt von Prüfungen finden Sie hier.

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Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von Prüfungen wieder abmelden.

Die Abmeldung erfolgt online über WUSEL.

Bitte informieren Sie außerdem den/die jeweiligen Dozenten.

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Abmeldung wegen Krankheit s. hierfür "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Die Anmeldungen zu Prüfungen erfolgen innerhalb des Anmeldezeitraums über WUSEL.

Sollte die von Ihnen gewünschte Prüfung nicht in WUSEL angezeigt werden, erfolgt die Anmeldung direkt beim Lehrstuhl, der die Prüfung anbietet.

Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen werden können.

Der Anmeldezeitraum für Prüfungen der Fakultät 6 wird hier auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht. Nach dem Anmeldezeitraum werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Anmeldezeiträume der wirtschaftswissenschaftlichen und mathematischen Prüfungen von denen der Fakultät 6 unterscheiden können. Es legt die Fakultät die Anmeldezeiträume fest, von der die Prüfung angeboten wird.

Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie rechtzeitig alle Leistungsnachweise, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann; auch nicht über das Prüfungsamt!

Bitte überprüfen Sie, ob die An- bzw. Abmeldung erfolgreich war, indem Sie das Programm schließen und wieder öffnen. Speichern Sie sich immer die Bestätigung ab, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis haben.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.

 

Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können auf Antrag angerechnet werden.

Der Antrag auf Anrechnung ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.

Für das vollständige und korrekte Ausfüllen des Antragsformulars sind folgende Angaben unerlässlich:

  • Name und Matrikelnummer
  • Anschrift und Telefonnummer
  • Studienbeginn an der BU Wuppertal

 

Darüber hinaus sind folgende Unterlagen dem Antragsformular beizufügen:

  • Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten mit einer Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt (im Original oder beglaubigter Kopie)
  • Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht.
  • Ggf. Bescheinigung des Internationalen Studierendensekretariats zur Anrechnung von im Ausland erbrachter Studienleistungen (Ansprechpartner).

Sämtliche Unterlagen sind im Prüfungsamt zwingend einzureichen zwecks Prüfung durch den Prüfungsausschuss.

Den Antrag zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier.

Es wird empfohlen, im Vorfeld bereits selbst einen Abgleich vorzunehmen, welche Leistungen ggf. anrechenbar sind. Hierzu finden Sie neben der Prüfungsordnung auch die Angaben im Modulhandbuch, aus denen die notwendigen Informationen hervorgehen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in und Ihre Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungsamt per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

In der Regel benötigen Sie für einen Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses wird von der Heimatuniversität ausgestellt und unterschrieben.

Das Transcript of Records ist eng mit dem Learning Agreement (LA) verknüpft, welches ein offizielles Dokument ist. In dem Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen festlegt, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erreichen wollen und die auf Ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal  angerechnet werden können, sobald Sie zurückgekehrt sind.

Das Learning Agreement, und jede Änderung (siehe Seite 2 des LA), muss von Ihrer Heimatuniversität unterzeichnet und genehmigt werden.

Nähere Informationen der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik zum Thema "Auslandsstudium" finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Thema "outgoing" erhalten Sie unter folgendem Link.

Folgende Leistungspunkteanzahl bzw. ECTS-Werte wurden als erforderliche Studienleistung von der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik festgelegt:

Die entsprechende Tabelle finden Sie hier.

Für die Beantragung von BAföG wird eine von Ihrem Prüfungsamt unterschriebener Kontoauszug benötigt. Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des Hochschulsozialwerkes.

Bei Fragen zu Praktika wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt der Fakultät 6.

 

Thesenanmeldung

Die Voraussetzungen für das Anmelden einer Abschlussarbeit finden Sie in § 15 Absatz 1 Ihrer Prüfungsordnung (siehe Downloadbereich rechts).

Merkblatt für die Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten der FK6.

Die Anmeldung erfolgt über die Lehrstühle.

Strukturierung von Abschlussarbeiten

Die Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik empfiehlt bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten den Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten umzusetzen. Eine entsprechende LaTeX-Vorlage steht ebenfalls als Download zur Verfügung.

Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit

Sollten Sie die Abschlussarbeit aus triftigen Gründen nicht fristgerecht beenden können, füllen Sie bitte rechtzeitig den entsprechenden Antrag aus und lassen ihn von Ihrem betreuenden Professor befürworten.

Anschließend reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Prüfungsamt ein. Im Falle einer Verlängerung wegen Krankheit reichen Sie bitte auch ein Attest ein.

Drucken der Abschlussarbeit

Abschlussarbeiten können z. B. im OCON-Online-Shop primydo.de bestellt werden.

Hinweise zur Abgabe

  1. Im Prüfungsamt werden drei Exemplare (1 Original + 2 Kopien) abgegeben.
  2. In jedes der drei Exemplare muss das Themenblatt eingebunden werden. Das Dokument wird Ihnen an die im System hinterlegte Adresse per Post zugesandt, sobald die Abschlussarbeit in WUSEL als angemeldet gebucht wurde. Thesen ohne eingebundenes Themenblatt können vom Prüfungsamt nicht mehr entgegen genommen werden.
  3. Außerdem muss jedem der drei Exemplare der Inhalt der Thesis in digitaler Form (i. d. R. CD) beigefügt werden.
  4. Dies gilt für alle Studierende, unabhängig vom Studiengang, wenn sie durch das Prüfungsamt der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik betreut werden.
  5. Die Thesis muss fristgerecht eingereicht und in einem verschlossenen und an das Prüfungsamt der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik adressierten Umschlag / Karton abgegeben werden.

    Absender:
    Name, Matrikelnummer

    Empfänger:
    Zentrales Prüfungsamt
    Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik
    Gebäude FME
    Campus Freudenberg


    Die persönliche Abgabe ist wie folgt möglich: Werktags von 09:00 bis 15:00 Uhr im Studierenden Service Center (SSC) am Haupteingang des Campus Grifflenberg (Gebäude G, Ebene 08); außerhalb dieser Zeiten beim Pförtner gegenüber des SSC. Eine Abgabe direkt beim oder Adressierung an den*die Prüfer*in gilt als nicht abgegeben und ist nicht fristwahrend. Bei der Zusendung per Post gilt das Eingangsdatum der Poststelle der Bergischen Universität Wuppertal, nicht das Datum des Poststempels.

Möchten Sie in die aktuellste Prüfungsordnung (PO) wechseln, reichen Sie bitte einen ausgefüllten Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung beim Prüfungsamt ein.

Das Antragsformular finden Sie rechts im Downloadbereich.

Der Wechsel der Prüfungsordnung kann zu jedem Zeitpunkt im Semester erfolgen. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden, sofern sie Bestandteil der neuen PO sind, automatisch für die neue PO angerechnet.

Folgende Abschlussdokumente

  • Zeugnis,
  • Urkunde,
  • Transkript of Records
  • Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle für den Abschluss erforderlichen Prüfungsleistungen nachgewiesen wurden.

Bitte reichen Sie den Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses beim Prüfungsamt ein, sobald Sie die letzte Prüfungsleistung absolviert haben.

Die Abschlussdokumente sind in der Regel nach 4-6 Wochen versandfertig und werden Ihnen als Einschreiben mit Rückschein an die auf dem o. g. Antrag genannte Anschrift per Post zugesandt.

Studierende können weitere als die vorgeschriebenen Module absolvieren.
Als Zusatzleistungen gelten Module des B.Sc. Wirtschaftsing. Elektroetchnik, die zusätzlich erfolgreich abge-
schlossen werden.  Zusatzleistungen werden auf Antrag auf dem Abschlusszeugnis dokumentiert. Die Leistungspunkte und Benotungen von Zusatzleistungen werden bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht mit einbezogen. (vgl. § 17 der Prüfungsordnung)

Weitere Infos über #UniWuppertal: