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M.Sc. Druck- und Medientechnologie PO 2014

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Aktuelles

Der Studiengang Druck- und Medientechnologie mit dem Abschluss Master of Science wird auslaufend eingestellt. Einschreibungen in diesen Studiengang sind letztmalig zum Sommersemester 2021 möglich. Das auslaufende Studienangebot wird bis zum Ende des Wintersemesters 2023/2024 gewährleistet. Prüfungen und Wiederholungsprüfungen können bis zum 31.03.2024 abgelegt werden; die Abschlussarbeit kann letztmalig am 31.03.2024 abgegeben werden.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung abmelden.

Die Abmeldung erfolgt online über WUSEL.

Bitte informieren Sie außerdem den*die jeweilige*n Dozenten*in.

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen des*r Prüfers*in und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Die An- bzw. Abmeldungen erfolgen grundsätzlich über WUSEL. Bitte beachten Sie, dass hierfür keine TAN-Nummern mehr erforderlich sind. Loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrer ZIM-PIN (wenn Sie diese bereits durch ein persönliches Passwort ersetzt haben, nutzen Sie bitte dieses) ein.

Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen werden können.

Nach dem Anmeldezeitraum werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!

Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie rechtzeitig alle Leistungsnachweise, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann; auch nicht über das Prüfungsamt!

Prüfungen können bis zu 7 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.

Bitte überprüfen Sie, ob die An- bzw. Abmeldung erfolgreich war, indem Sie das Programm schließen und wieder öffnen. Speichern Sie sich immer die Bestätigung ab, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis haben.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für Ihren Studiengang zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt.

Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können auf Antrag angerechnet werden.

Der Antrag auf Anrechnung ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.

Für das vollständige und korrekte Ausfüllen des Antragsformulars sind folgende Angaben unerlässlich:

  • Name und Matrikelnummer
  • Anschrift und Telefonnummer
  • Studienbeginn an der BU Wuppertal

 

Darüber hinaus sind folgende Unterlagen dem Antragsformular beizufügen:

  • Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten eine Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt.
  • Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen  - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch  - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht.
  • Ggf. Bescheinigung des Internationalen Studierendensekretariats zur Anrechnung von im Ausland erbrachter Studienleistungen (Ansprechpartner).

Sämtliche Unterlagen sind im Prüfungsamt zwingend einzureichen zwecks Prüfung durch den Prüfungsausschuss.

Den Antrag zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier.

Es wird empfohlen, im Vorfeld bereits selbst einen Abgleich vorzunehmen, welche Leistungen ggf. anrechenbar sind. Hierzu finden Sie neben der Prüfungsordnung auch die Angaben im Modulhandbuch, aus denen die notwendigen Informationen hervorgehen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet,

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung das Zentrale Prüfungsamt per Mail zu informieren. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen des*r Prüfers*in und das Prüfungsdatum

    und
     
  2. ein ärztliches Attest einzureichen (ebenfalls unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Werktagen).
    Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

In der Regel benötigen Sie für einen Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses wird von der Heimatuniversität ausgestellt und unterschrieben.

Das Transcript of Records ist eng mit dem Learning Agreement verknüpft, welches ein offizielles Dokument ist. In dem Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen festlegt, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erreichen wollen und die auf Ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal  angerechnet werden können, sobald Sie zurück gekehrt sind.

Das Learning Agreement, und jede Änderung (siehe Seite 2), muss von Ihrer Heimatuniversität unterzeichnet und genehmigt werden.

Nähere Informationen der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik zum Thema "Auslandsstudium" finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Thema "outgoing" erhalten Sie unter folgendem Link.

Thesenanmeldung

Die Voraussetzungen für das Anmelden einer Abschlussarbeit finden Sie in § 15 Absatz 1 Ihrer Prüfungsordnung (siehe Downloadbereich rechts).

Merkblatt für die Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten der FK6.

Die Anmeldung erfolgt über die Lehrstühle.

Strukturierung von Abschlussarbeiten

Die Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik empfiehlt bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten den Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten umzusetzen. Eine entsprechende LaTeX-Vorlage steht ebenfalls als Download zur Verfügung.

Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit

Sollten Sie die Abschlussarbeit aus triftigen Gründen nicht fristgerecht beenden können, füllen Sie bitte rechtzeitig den entsprechenden Antrag aus und lassen ihn von Ihrem betreuenden Professor befürworten.

Anschließend reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Prüfungsamt ein. Im Falle einer Verlängerung wegen Krankheit reichen Sie bitte auch ein Attest ein.

Drucken der Abschlussarbeit

Abschlussarbeiten können z. B. im OCON-Online-Shop primydo.de bestellt werden.

Hinweise zur Abgabe

  1. Im Prüfungsamt werden drei Exemplare (1 Original + 2 Kopien) abgegeben.
  2. In jedes der drei Exemplare muss das Themenblatt eingebunden werden. Das Dokument wird Ihnen an die im System hinterlegte Adresse per Post zugesandt, sobald die Abschlussarbeit in WUSEL als angemeldet gebucht wurde. Thesen ohne eingebundenes Themenblatt können vom Prüfungsamt nicht mehr entgegen genommen werden.
  3. Außerdem muss jedem der drei Exemplare der Inhalt der Thesis in digitaler Form (i. d. R. CD) beigefügt werden.
  4. Dies gilt für alle Studierende, unabhängig vom Studiengang, wenn sie durch das Prüfungsamt der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik betreut werden.
  5. Die Thesis muss fristgerecht eingereicht und in einem verschlossenen und an das Prüfungsamt der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik adressierten Umschlag / Karton abgegeben werden.

    Absender:
    Name, Matrikelnummer

    Empfänger:
    Zentrales Prüfungsamt
    Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik
    Gebäude FME
    Campus Freudenberg


    Die persönliche Abgabe ist wie folgt möglich: Werktags von 09:00 bis 15:00 Uhr im Studierenden Service Center (SSC) am Haupteingang des Campus Grifflenberg (Gebäude G, Ebene 08); außerhalb dieser Zeiten beim Pförtner gegenüber des SSC. Eine Abgabe direkt beim oder Adressierung an den*die Prüfer*in gilt als nicht abgegeben und ist nicht fristwahrend. Bei der Zusendung per Post gilt das Eingangsdatum der Poststelle der Bergischen Universität Wuppertal, nicht das Datum des Poststempels.

Sobald die letzte Note bzw. Prüfungsleistung als erfolgreich absolviert gebucht wurde, können die Abschlussdokumente erstellt werden.

Bitte reichen Sie dafür den Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses beim Prüfungsamt ein.

Zusatzleistungen können auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Nutzen Sie daüfr bitte die Wahlmöglichkeit auf dem Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses.

Weitere Infos über #UniWuppertal: