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B.Sc. Informations- technologie PO2011

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Die aktuellen Informationen für Klausurteilnehmer*innen finden Sie hier.

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Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungsordnung (PO) vom 06.10.2011 (Amtl. Mittlg. 118/11) aufgenommen haben, können ihre Modulprüfungen einschließlich der Abschlussarbeit und des Abschusskolloquiums bis zum 30.09.2024 ablegen, es sei denn, dass sie die Anwendung dieser neuen Prüfungsordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Bereits bestandene Modulabschlussprüfungen werden unter der neuen Bezeichnung und/oder dem neuen Modulkürzel weitergeführt. Der Antrag auf Anwendung der neuen Prüfungsordnung ist unwiderruflich.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

 

Die detaillierten Richtlinien zum Rücktritt von Prüfungen finden Sie hier.

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Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von Prüfungen wieder abmelden.

Die Abmeldung erfolgt online über StudiLöwe.

Bitte informieren Sie außerdem den/die jeweiligen Dozenten.

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Abmeldung wegen Krankheit s. hierfür "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Die An- bzw. Abmeldungen erfolgen grundsätzlich über WUSEL. Bitte beachten Sie, dass hierfür keine TAN-Nummern mehr erforderlich sind. Loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrer ZIM-PIN (wenn Sie diese bereits durch ein persönliches Passwort ersetzt haben, nutzen Sie bitte dieses) ein.

Prüfungen, die nicht online angemeldet werden können, werden beim Lehrstuhl direkt angemeldet.

Bitte melden Sie sich nicht im letzten Moment zu den Prüfungen an, damit noch während des Anmeldezeitraums Unstimmigkeiten bereinigen werden können. Nach dem Anmeldezeitraum werden keine Prüfungsanmeldungen mehr angenommen!

Sollten Ihnen Vorleistungen fehlen, besorgen Sie rechtzeitig alle Leistungsnachweise, da ansonsten keine Anmeldung vorgenommen werden kann; auch nicht über das Prüfungsamt!

Prüfungen können bis zu 7 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abgemeldet werden.

Bitte überprüfen Sie, ob die An- bzw. Abmeldung erfolgreich war, indem Sie das Programm schließen und wieder öffnen. Speichern Sie sich immer die Bestätigung ab, damit Sie im Zweifelsfall einen Nachweis haben.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für Ihren Studiengang zuständige Sachbearbeitung im Prüfungsamt.

Gleichwertige Prüfungsleistungen anderer Hochschulen können auf Antrag angerechnet werden.

Der Antrag auf Anrechnung ist erst nach der Immatrikulation an der Bergischen Universität Wuppertal möglich.

Für das vollständige und korrekte Ausfüllen des Antragsformulars sind folgende Angaben unerlässlich:

  • Name und Matrikelnummer
  • Anschrift und Telefonnummer
  • Studienbeginn an der BU Wuppertal

 

Darüber hinaus sind folgende Unterlagen dem Antragsformular beizufügen:

  • Zeugnis oder Leistungsübersicht - bei ausländischen Studenten eine Übersetzung in Deutsch - vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschule bestätigt.
  • Aussagefähige Unterlagen über den Inhalt der anzuerkennenden Prüfungsleistungen  - für ausländische Studenten eine Übersetzung in Deutsch  - aus denen der qualitative und quantitative Umfang der Prüfungsleistung, die angerechnet werden soll, hervorgeht.
  • Ggf. Bescheinigung des Internationalen Studierendensekretariats zur Anrechnung von im Ausland erbrachter Studienleistungen (Ansprechpartner).

Sämtliche Unterlagen sind im Prüfungsamt zwingend einzureichen zwecks Prüfung durch den Prüfungsausschuss.

Den Antrag zur Anrechnung von Prüfungsleistungen aus einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier.

Es wird empfohlen, im Vorfeld bereits selbst einen Abgleich vorzunehmen, welche Leistungen ggf. anrechenbar sind. Hierzu finden Sie neben der Prüfungsordnung auch die Angaben im Modulhandbuch, aus denen die notwendigen Informationen hervorgehen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie am Tag der Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet,

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung das Zentrale Prüfungsamt per Mail zu informieren. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen des*r Prüfers*in und das Prüfungsdatum

    und
     
  2. das ärztliche Attest innerhalb von drei Werktagen einzureichen.
    Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

In der Regel benötigen Sie für einen Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Transcript of Records. Dieses wird von der Heimatuniversität ausgestellt und unterschrieben.

Das Transcript of Records ist eng mit dem Learning Agreement verknüpft, welches ein offizielles Dokument ist. In dem Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen festlegt, die Sie während Ihres Auslandsaufenthalts erreichen wollen und die auf Ihr Studium an der Bergischen Universität Wuppertal  angerechnet werden können, sobald Sie zurück gekehrt sind.

Das Learning Agreement, und jede Änderung (siehe Seite 2), muss von Ihrer Heimatuniversität unterzeichnet und genehmigt werden.

Nähere Informationen der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik zum Thema "Auslandsstudium" finden Sie hier.

Nähere Informationen zum Thema "outgoing" erhalten Sie unter folgendem Link.

Hochschul- und Studiengangwechsler werden auf Antrag in ein höheres Fachsemester eingestuft.

Bitte beantragen Sie die Einstufung in ein höheres Fachsemester schriftlich. Der Antrag muss den Studiengang und Abschluss nennen, in den Sie eingestuft werden möchten. Bitte geben Sie im Antrag Ihren vollständigen bisherigen Studienverlauf an, also alle vorher studierten Studiengänge mit den angestrebten oder erreichten Abschlüssen und benennen Sie die Hochschulen.


Dem Antrag fügen Sie bitte für alle bisher studierten Studiengänge eine aktuelle und vollständige Leistungsübersicht bei. In dieser Leistungsübersicht müssen auch alle nicht bestandenen und noch offenen Prüfungen aufgeführt werden. Aus der Leistungsübersicht muss ferner eindeutig hervorgehen, ob Sie noch einen Prüfungsanspruch besitzen ("Unbedenklichkeitsbescheinigung"). Diese Bescheinigung muss im Original mit Siegel/Stempel Ihres Prüfungsamtes oder als beglaubigte Kopie hiervon vorgelegt werden, ein Ausdruck aus einem Prüfungsselbstverwaltungssystem ist nicht ausreichend.

Für Studiengangwechsler innerhalb der BUW genügt ein aktueller Kontoauszug.

Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen Einstufungsbescheid, den Sie zur Einschreibung dem Studierendensekretariat vorlegen müssen. Ohne einen solchen Bescheid ist keine Einschreibung in ein höheres Fachsemester möglich. Bitte beachten Sie die Fristen des Studierendensekretariats zur Bewerbung und Einschreibung und planen ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihres Antrages durch den Prüfungsausschuss ein.

Bitte senden Sie den Antrag an:

Bergische Universität Wuppertal
Zentrales Prüfungsamt
Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik, Medientechnik
Rainer-Gruenter-Straße
42119 Wuppertal


Die Anrechnung von Prüfungsleistungen erfolgt erst nach einer Immatrikulation.

Folgende Leistungspunkteanzahl bzw. ECTS-Werte wurden als erforderliche Studienleistung von der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik festgelegt:

Die entsprechende Tabelle finden Sie hier.

Für die Beantragung von BAföG wird eine von Ihrem Prüfungsamt unterschriebener Kontoauszug benötigt. Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des Hochschulsozialwerkes.

Bei Fragen zu Praktika wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt der Fakultät 6.

 

Thesenanmeldung

Die Voraussetzungen für das Anmelden einer Abschlussarbeit finden Sie hier.

Merkblatt für die Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten der FK6.

Die Anmeldung erfolgt über die Lehrstühle.

Strukturierung von Abschlussarbeiten

Die Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik empfiehlt bei der Anfertigung von Abschlussarbeiten den Leitfaden für wissenschaftliche Arbeiten umzusetzen. Eine entsprechende LaTeX-Vorlage steht ebenfalls als Download zur Verfügung.

Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit

Sollten Sie die Abschlussarbeit aus triftigen Gründen nicht fristgerecht beenden können, füllen Sie bitte rechtzeitig den entsprechenden Antrag aus und lassen ihn von Ihrem betreuenden Professor befürworten.

Anschließend reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Prüfungsamt ein. Im Falle einer Verlängerung wegen Krankheit reichen Sie bitte auch ein Attest ein.

Drucken der Abschlussarbeit

Abschlussarbeiten können z. B. im OCON-Online-Shop primydo.de bestellt werden.

Hinweise zur Abgabe

  1. Im Prüfungsamt werden drei Exemplare (1 Original + 2 Kopien) abgegeben.
  2. In jedes der drei Exemplare muss das Themenblatt eingebunden werden. Das Dokument wird Ihnen an die im System hinterlegte Adresse per Post zugesandt, sobald die Abschlussarbeit in WUSEL als angemeldet gebucht wurde. Thesen ohne eingebundenes Themenblatt können vom Prüfungsamt nicht mehr entgegen genommen werden.
  3. Außerdem muss jedem der drei Exemplare der Inhalt der Thesis in digitaler Form (i. d. R. CD) beigefügt werden.
  4. Dies gilt für alle Studierende, unabhängig vom Studiengang, wenn sie durch das Prüfungsamt der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik betreut werden.
  5. Die Thesis muss fristgerecht eingereicht und in einem verschlossenen und an das Prüfungsamt der Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik adressierten Umschlag / Karton abgegeben werden.

    Absender:
    Name, Matrikelnummer

    Empfänger:
    Zentrales Prüfungsamt
    Fakultät für Elektrotechnik, Informationstechnik und Medientechnik
    Gebäude FME
    Campus Freudenberg


    Die persönliche Abgabe ist wie folgt möglich: Werktags von 09:00 bis 15:00 Uhr im Studierenden Service Center (SSC) am Haupteingang des Campus Grifflenberg (Gebäude G, Ebene 08); außerhalb dieser Zeiten beim Pförtner gegenüber des SSC. Eine Abgabe direkt beim oder Adressierung an den*die Prüfer*in gilt als nicht abgegeben und ist nicht fristwahrend. Bei der Zusendung per Post gilt das Eingangsdatum der Poststelle der Bergischen Universität Wuppertal, nicht das Datum des Poststempels.

Umschreibung in den M.Sc. Informationstechnologie:

* Beschreibung

* Steckbrief

Die Umschreibung erfolgt im Studierendensekretariat. Nähere Informationen dazu finden Sie hier!

Für den Wechsel in die aktuellste Prüfungsordnung (PO) reichen Sie bitte einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beim Prüfungsamt ein.

Das Antragsformular finden Sie rechts im Downloadbereich.

Der Wechsel der Prüfungsordnung kann zu jedem Zeitpunkt im Semester erfolgen. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden, sofern sie Bestandteil der neuen PO sind, automatisch für die neue PO angerechnet.

Sobald die letzte Note bzw. Prüfungsleistung als erfolgreich absolviert gebucht wurde, können die Abschlussdokumente erstellt werden.

Bitte reichen Sie dafür den Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses beim Prüfungsamt ein.

Zusatzleistungen können auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Nutzen Sie daüfr bitte die Wahlmöglichkeit auf dem Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses.

Weitere Infos über #UniWuppertal: