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Eine Statue von Plato

MA Philosophie PO 2012

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Gemäß § 22 der PO 2021 vom 22.09.2021 (Amtl.  Mittlg. 50/21) können in der PO 2012 nur noch bis zum 31.03.2024 Modulprüfungen einschließlich der Abschlussarbeit (Thesis) abgelegt werden.

Die Anmeldung zu einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung erfolgt mit dem Formular zur Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt. 

Bei einer mündlichen Prüfung muss das Formular vor Einreichung im Prüfungsamt durch die*den Prüfer*in gegengezeichnet und damit der Termin bestätigt werden.

Bitte halten Sie unbedingt die angegebenen Anmeldefristen ein.

Für die Anmeldung einer Hausarbeit nutzen Sie bitte dieses Formular.

Abmeldung von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden. 

Dazu müssen Sie das folgende Formular downloaden und bei der zuständigen Sachbearbeiterin (s. rechter Kasten) einreichen:

Formular zur Abmeldung von einer Prüfung

Abmeldung im Krankheitsfall

Informationen s. u. bei "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s. o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen der*des Prüfers*in und das Prüfungsdatum.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" und wird mit der Note 5,0 bewertet.

Sollten Sie am Tag einer Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  • unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren. Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name, Vorname, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums


und
 

  • bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden: Ärztliches Attest.

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Attestes.  Bei Anerkennung wird der Rücktritt im System eingetragen; eine Aberkennung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Prüfungsleistungen, die Sie in einer vorhergehenden Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können ggf. anerkannt werden, sofern sie gleichwertig sind.

Bitte füllen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung aus und reichen diesen mit den entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Er wird anschließend an den*die Prüfungsausschussvorsitzende*n weitergeleitet; die Anerkennung selbst wird von dort vorgenommen.

Für Anerkennungen von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen nutzen Sie bitte diesen Antrag: Antrag Anerkennungen aus dem Ausland.

Anmeldung und Zulassung

Zur Master-Thesis können Sie sich jederzeit anmelden, vorausgesetzt, Sie sind für diesen Studiengang immatrikuliert. Es müssen keine Mindestleistungen erbracht worden sein.

 

Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Zulassung zur Anfertigung einer Master-Thesis aus und lassen ihn von beiden Gutachter*innen unterschreiben. Anschließend reichen Sie ihn bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Mit diesem Antrag werden das Thema, der Beginn der Arbeit, Gutachter*in und Zweitgutachter*in festgelegt. Dem Zulassungsschreiben liegen die Hinweise zur Anfertigung der Master-Thesis und die Erklärungen, die Sie in die Arbeit einbinden müssen, bei.

 

Änderung des Titels der Thesis

Der Titel der Thesis ist eins zu eins aus dem Zulassungsschreiben zu übernehmen.

Eine Änderung des Titels kann nur durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses beschlossen werden. Der*die Erstgutachter*in muss dazu die Änderung vor Abgabe der Thesis bei der zuständigen Sachbearbeitung bekannt geben und bestätigen (per E-Mail ist ausreichend). Die Entscheidung des*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

 

Abgabe der Thesis

Die fertige Thesis reichen Sie bitte fristgerecht und in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive der elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM [mit Namen beschriftet]) bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein. Bitte sorgen Sie dafür, dass die CD-/DVD-ROM nicht herausfallen kann.

Wahlweise können Sie die Thesis während der Öffnungszeiten des Studierenden Service Centers im SSC (Haupteingang, Campus Grifflenberg) oder, nach Dienstschluss bzw. an Sonn- und Feiertagen, in einem Briefumschlag beim Pförtner am Haupteingang abgeben. Beschriften Sie den Briefumschlag mit "Zentrales Prüfungsamt, Dez. 3.4", fügen Sie den Namen der zuständigen Sachbearbeitung hinzu.

 

Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Abgabefrist kann kann im Ausnahmefall um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein begründeter Antrag auf Verlängerung an den Prüfungsausschuss erforderlich. Dieser ist rechtzeitig bei der zuständigen Sachbearbeitung im Zentralen Prüfungsamt einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Die PO 2023 ist die derzeit aktuellste Prüfungsordnung.

Je nach Fortschritt Ihres Studiums ist vor dem Wechsel der PO ggf. ein Beratungsgespräch mit dem*der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ratsam.

Sofern Sie in die neue PO wechseln möchten, so sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Lassen Sie zunächst alle nach alter PO erbrachten Studienleistungen in Ihr Studienkonto eintragen. Reichen Sie die Leistungsbescheinigungen dazu bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
  2. Stellen Sie dann den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung sowie einen Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen.
  3. Reichen Sie beide Anträge bei der zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt ein.
  4. Nach erfolgreicher Anerkennung werden die Leistungen aus der alten PO in Ihrem Studienkonto in die neue PO eingetragen. In Ihrem Kontoauszug haben Sie dann einen Überblick der Leistungen.
     

Nach dem PO-Wechsel wird Ihr Studienkonto nicht mehr in WUSEL betreut, sondern in StudiLöwe.

Die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente benötigt in der Regel bis zu vier Wochen nach Abschluss Ihrer letzten Prüfungsleistung. Sie müssen keinen gesonderten Antrag einreichen.

Weitere Infos über #UniWuppertal: