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Computertastatur mit Psychologietaste

BSc Psychologie PO 2015

Sprechzeiten

Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in der Regel telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Bei Bedarf kann ein individueller Termin für eine Beratung vor Ort über das Studierenden Service Center vereinbart werden.

Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Bitte beachten Sie:

Auslaufender Studiengang!

Studierende, die ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 27.08.2015 (Amtl. Mittlg. 95/15) aufgenommen haben, können ihre Modulprüfungen einschl. der Abschlussarbeit bis zum 30.09.2024 ablegen.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Ansprechpartner*innen auf einen Blick.

Abmeldungen von Prüfungen ohne Angabe von Gründen

Sie können sich bis spätestens eine Woche vor einer Prüfung ohne Angabe von Gründen von einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung abmelden.

Die Abmeldung 

  • kann bei einer schriftliche Prüfungen (Klausur) oder elektronischen Prüfungen online über Wuselerfolgen (im Notfall können Sie aber auch u.g. Formular nutzen)

oder

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Abmeldung wegen Krankheit s.h. "Attest/Verhalten im Krankheitsfall"

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Abmeldung aus anderen Gründen

Sollten Sie nach der Wochenfrist (s.o.) zurücktreten wollen, so ist der Prüfungsausschuss über das Zentrale Prüfungsamt unverzüglich und noch vor der Prüfung zu informieren.

Dazu stellen Sie einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss (abzugeben bei der zuständigen Sachbearbeiterin) und erläutern die Gründe. Folgende Angaben müssen Sie in diesem Fall dringend übermitteln: Ihren Name, Vorname, Matrikel-Nr., das Fach, die Bezeichnung des Moduls, den Namen d. PrüferIn und das Prüfungsdatum

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die An- oder Aberkennung des Antrages. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

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Nichterscheinen ohne Abmeldung

Sollten Sie zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung ohne triftige Gründe (s. o.) nicht erscheinen oder eine schriftliche Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen, so gilt die Prüfungsleistung als "nicht ausreichend" (5.0).

Für eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen gibt es folgende Prüfungsformen:
- Mündliche Prüfungen
- Klausuren
- Hausarbeiten
- Elektronische Prüfung

Anmeldungen zu eingeschränkt wiederholbare Modulabschlussprüfungen (siehe Prüfungstermine) müssen fristgerecht, d.h. spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, über Wusel erfolgen.

Wird bei mündlichen Modulabschlussprüfungen ein individueller Termin vergeben, bei dem eine Anmeldung über Wusel nicht angeboten wird, ist auf dem Anmeldeformular der Prüfungstag von dem*der Prüfer*in bzw. vom Sekretariat einzutragen. Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Termin über Wusel erfolgen.

Bei Hausarbeiten müssen zwei Formulare ausgefüllt werden: das Anmeldeformular und die Anlage. Das Anmeldeformular wird ohne Prüfungsdatum ausgefüllt und unterschrieben. Auf der Anlage wird von dem*der Prüfer*in  das Thema eingetragen und mit Datum und Unterschrift versehen. Mit dem Datum der Unterschrift beginnt die 6 Wochen Bearbeitungszeit.
Beide Formulare müssen spätestens zwei Wochen nach Datum der Unterschrift des Prüfers im ZPA vorliegen. Eine Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.
Der Abgabetermin der Hausarbeit wird von der Sachbearbeiterin im Prüfungsamt auf der Anlage und auf das Wusel-Konto der/des Studierenden eingetragen. Die Anlage mit dem Thema und dem Abgabedatum wird nur bei persönlicher Anmeldung der/dem Studierenden wieder ausgehändigt.
Die Hausarbeit ist fristgerecht im ZPA einzureichen. Von dort wird sie an den*die Prüfer*in geschickt und nach Bewertung wird die Note in das Studienkonto übertragen und ist in Wusel einsehbar.

Allgemeine Hinweise
Hausarbeiten oder schriftliche An- und Abmeldungen müssen nicht persönlich eingereicht werden, sondern können auch
• auf dem Postweg zugeschickt werden (Bergische Universität Wuppertal, Zentrales Prüfungsamt, Name der Sachbearbeiterin, Gaußstraße 20, 42119 Wuppertal). Dabei ist darauf zu achten, dass die Unterlagen fristgerecht im Zentralen Prüfungsamt eingehen müssen.
• in das Postfach Nr. 5 auf der Ebene T.12 oder das Postfach 7 auf der Ebene T.10 eingeworfen werden. Das Postfach wird auch in Abwesenheitszeiten der Sachbearbeiterin morgens geleert und alle Unterlagen mit dem Eingangsdatum des Vortages versehen. 
Die Abgabe wird nicht bestätigt, sondern die Bearbeitung ist im Wusel-Konto einsehbar.

Für alle gilt: sie können zweimal wiederholt werden. Das heißt maximal 3 Versuche. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig.

Grundsätzlich muss die Anmeldung spätestens vier Wochen und die Abmeldung spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen.

Ob und wann eingeschränkt wiederholbare Prüfungen stattfinden und An- und Abmeldungen möglich sind, finden Sie auf der Seite Prüfungstermine.

 

Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist die Einschreibung im Bachelorstudiengang Psychologie Voraussetzung.

Der ausgefüllte Antrag wird mit den entsprechenden Nachweisen in der Sprechstunde bei dem bzw. der Modulbeauftragten oder Fachvertreter*in eingereicht. Nach Überprüfung der Gleichwertigkeit wird die Anerkennung eventuell mit Einschränkungen oder Auflagen befürwortet.

Der Antrag wird bei der zuständigen Sachbearbeiterin zur Vorlage für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht. Nach erfolgter Anerkennung werden die Studien- und Prüfungsleistungen in das StudiLöwe-Konto eingetragen.

Sollten Sie am Tag einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung krank sein, sind Sie verpflichtet, über Ihren Matrikelnummer-Account (und nur über diesen)

  1. unverzüglich und noch vor der Prüfung den*die Prüfer*in per E-Mail zu informieren
    Folgende Angaben sind dafür notwendig: Namen, Vornamen, Matrikel-Nr., Teilstudiengang, Bezeichnung des Prüfungs-Moduls, Prüfungsdatums

    und
     
  2. bei der zuständigen Sachbearbeitung im ZPA unverzüglich (d.h. innerhalb von drei Werktagen) ein ärztliches Attest (per E-Mail) einzureichen. Das Formular für das ärztliche Attest können Sie hier downloaden:
    Ärztliches Attest

Das Formblatt 5 unterschreibt Herr Dr. Christian Vorstius., Gebäude Z.01.04.

 

Informationen zum Thema BAföG und Studienfinanzierung finden Sie auf den  Seiten des HSW.

Im BSc Psychologie (PO 2015) ist im Modul 6.1 ein Berufsbezogenes Praktikum erforderlich. Dies kann auf maximal 3 verschiedene Praktikumsstellen aufgeteilt werden und schließt jeweils mit einem (unbenoteten) Praktikumsbericht ab. Modulbeauftragter und Ansprechpartner ist Herr Dr. Christian Vorstius.

 

 

Voraussetzung
für die Ausgabe des Themas der Abschlussarbeit ist der Nachweis von 120 LP.

Die Anmeldung

erfolgt über den Antrag zur Abschlussarbeit. Dieser wird ausgefüllt im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Original (per Post oder per Einwurf in einen der Briefkästen), nicht per Mail, eingereicht. Von der vorgeschlagenen Prüferin bzw. dem vorgeschlagenen Prüfer wird nach Aufforderung das Thema der Abschlussarbeit mitgeteilt und damit festgelegt. Das Thema, die Namen beider Prüfer*innen und der letztmögliche Termin der Abgabe (Bearbeitungszeit 20 Wochen) werden durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mitgeteilt. Ebenso liegen diesem Schreiben die Hinweise zur Anfertigung der Abschlussarbeit bei und die Vorlage für die Erklärungen, die in die Arbeit als letzte Seite eingebunden werden muss.

Das Thema der Abschlussarbeit ist eins zu eins aus dem Schreiben des Vorsitzenden zu übernehmen.

Externe Zweitgutachter*in: Bachelorarbeiten mit der Beteiligung (Begutachtung und u.U. Ko-Betreuung) von Personen, die nicht dem Institut für Psychologie an der Bergischen Universität (IfPsy) angehören, sind möglich. Grundsätzlich muss jedoch der*die Betreuer*in der Arbeit, bei der*dem die Arbeit angemeldet wird, Mitglied des IfPsy sein. „Externe“ Beteiligte an anderen Instituten oder Fakultäten der BUW oder anderen Universitäten können als Gutachter*in im Einzelfall bestellt werden. Voraussetzungen hierfür sind:
•    Abgeschlossene Promotion der*des extern Beteiligten im Fach Psychologie
•    Bereitschaftserklärung der*des extern Beteiligten zur Begutachtung
•    Einverständniserklärung der*des Betreuerin/Betreuers im IfPsy
Für die Bereitschaft- beziehungsweise Einverständniserklärung sind lediglich kurze formlose E-Mails an die Sachbearbeiterin im ZPA ausreichend.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall ausnahmsweise um bis zu sechs Wochen verlängert werden. Dazu ist ein formloser begründeter Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Bei Krankheit ist mit dem Antrag ein ärztliches Attest einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die Arbeit an der Bachelor-Thesis nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

Dieser Antrag ist rechtzeitig im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeiterin einzureichen. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird schriftlich mitgeteilt.

Änderung des Themas der Thesis

Eine Änderung des Themas kann nur durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses genehmigt werden. Dazu muss rechtzeitig vor dem Abgabetermin ein formloser begründeter Antrag gestellt werden, der von der Betreuerin/Prüferin bzw. dem Betreuer/Prüfer befürwortet wird. Die Entscheidung des Vorsitzenden wird schriftlich mitgeteilt.

Die Abgabe der Abschlussarbeit

erfolgt fristgerecht in dreifacher Ausfertigung (gebunden und inklusive je einer elektronischen Fassung auf CD- oder DVD-ROM) im ZPA bei der zuständigen Sachbearbeiterin. Falls diese nicht im Hause sein sollte, kann der Liste der Ansprechpartnerinnen bei Abwesenheit entnommen werden, wo die Arbeit alternativ abgeben werden kann. Die Erklärung wird in allen drei Ausfertigungen im Original unterschrieben!

Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise zum Einreichen von Unterlagen

Wie wird die Anzahl der VP-Stunden bestimmt?

a) Die Anzahl der bescheinigten Stunden muss den tatsächlich geleisteten Stunden in der Funktion als Teilnehmer/in einer Untersuchung entsprechen. Ausnahme: Untersuchungen unter 30 Minuten werden mit 30 Minuten bescheinigt.

b) Die tatsächlich geleisteten Stunden umfassen nicht An- und Abfahrt zur Untersuchung und sind auch keine "Währung", die zur Kompensation von Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit der Untersuchung o.ä. eingesetzt werden kann.

c) Die bescheinigten Stunden werden im halb-Stunden-Takt vergeben. Reale Untersuchungszeiten werden auf eine halbe Stunde gerundet. 40 Minuten Testzeit werden also mit 30 Minuten bescheinigt, 50 Minuten Testzeit mit 1 Stunde usw.

d) In manchen Untersuchungen kann die tatsächliche Dauer einer Untersuchung vorab nur geschätzt werden und variiert interindividuell. Auch hier ist die VP-Stundenzahl an der dann erreichten tatsächlichen Dauer zu orientieren. Angaben zu VP-Stunden im Zusammenhang mit der VP-Werbung sind am Median der geschätzten tatsächlichen Dauer der Untersuchung zu orientieren und insbesondere nicht als "maximal denkbare Dauer" der Teilnahme festzulegen.

e) Studierende besprechen potentielle Unklarheiten bei der Bestimmung der Dauer der Untersuchung bitte auf jeden Fall rechtzeitig mit Ihrem*er Betreuer*in, der*die die Stunden vergibt.

Wer vergibt VP-Stunden?

a) Die Stunden können nur durch Lehrende vergeben werden, die aktuell Lehrveranstaltungen im Fach Psychologie an der BUW leiten und/oder in laufenden Forschungsprojekten der Arbeitseinheiten tätig sind.

b) Die Bescheinigungen können nicht durch Studierende und/oder an externen Forschungseinrichtungen Tätige ausgestellt werden.

c) Es gibt ein Formular, das für die Bescheinigung der VP-Stunden zu verwenden ist.

Wer bescheinigt VP-Stunden?

Die gesammelten Nachweise über 30 Stunden sind beim Prüfungsausschuss (Sekretariat, NICHT zu verwechseln mit dem Zentralen Prüfungsamt!) einzureichen. Ein vorbereiteter Leistungsnachweis ist beizufügen. Bitte reichen Sie die Unterlagen in ausgedruckter und vorab ausgefüllter Form ein. Dies tun Sie, indem Sie a) die Unterlagen per Post an den Lehrstuhl der*s Prüfungsauschußvorsitzenden senden, oder 2) die Unterlagen in einem Briefumschlag in das Postfach der*s Prüfungsauschußvorsitzenden auf Ebene S.13 (Briefkästen vor dem Dekanat) einwerfen. Informieren Sie sich bitte, wer aktuell den Vorsitz inne hat.

Wie kann ich mich über Untersuchungen informieren, für deren Teilnahme VP-Stunden vergeben werden?

Die Untersuchungen werden

a) per Aushang

b) oft auch per Email-Newsletter der Fachschaft sowie

c) über das Studienportal (www.studienportal.uni-wuppertal.de)

bekanntgegeben.

Wie soll ich für meine Untersuchung werben?

Bekanntmachungen müssen folgende Information enthalten:

a) die (geschätzte) tatsächliche Dauer der Untersuchung. Ist die Dauer eine Schätzung, dann ist im Interesse der Teilnehmenden darauf hinzuweisen.

b) Ansprechpartner. Dies kann die*der Projektleiter*in sein oder jemand aus dem Untersuchungsteam, die*der Auskünfte zur Untersuchung erteilen kann. Anonyme Hinweise auf Untersuchungen per Link o.ä. sind nicht statthaft.

Abschließend ist auch aus rechtlichen Gründen zu empfehlen, das Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Teilnehmer*innen in Erwägung zu ziehen.

Sie können von der BSc Psychologie PO 2015 in die BSc Psychologie PO 2022 vom 15.11.2022 auch innerhalb des Semesters wechseln.

Bis Sie die eventuell angerechneten Leistungen sehen können, wird es einige Zeit dauern.

Wenn Sie die Prüfungsordnung wechseln möchten, müssen Sie den Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung ausfüllen und bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsamt im Original einreichen. Dies geht auf dem Postweg, oder Sie werfen den Antrag in das Postfach Nummer 5, auf Ebene T.12.

Abschluss des Studiums und Zeugniserstellung

  •     Zeugnis,
  •     Urkunde,
  •     Transkript of Records und
  •     Diploma Supplement

werden erstellt, sobald dem Zentralen Prüfungsamt alle Prüfungsleistungen vorliegen.

 

Wichtig: Für die Zeugnisunterlagen werden aus StudiLöwe Ihre persönlichen Daten übernommen, wie Sie sich eingeschrieben haben! Diese Eintragungen sollten mit Ihrem Personalausweis oder Pass bzw. Geburtsurkunde übereinstimmen.

Bitte einplanen: Die Ausstellung der Dokumente kann 4-6 Wochen dauern.

Auf Antrag können in das Zeugnis bzw. als Anlage zum Zeugnis auch die Ergebnisse von Prüfungen in Zusatzmodulen, die Ergebnisse von Leistungspunkteprüfungen, die nicht in die Wertung eingebracht wurden und die bis zum Abschluss der Bachelorprüfung benötigte Fachstudiendauer aufgenommen werden. Der Antrag ist spätestens vor der letzten Prüfungsleistung einzureichen.

Aushändigung der Unterlagen:

Die Abschlussdokumente werden Ihnen per Einschreiben an die von Ihnen hinterlegte Adresse in Ihrem StudiLöwe Konto verschickt.

Gemäß § 17 Abs. 1 der Prüfungsordnung vom 27.08.2015 können weitere als die vorgeschriebenen Leistungspunkte erworben werden.

Zusatzleistungen sind Module oder Modulkomponente gemäß der Prüfungsordnung.

Module oder Modulkomponente, die für den Abschluss bereits angerechnet wurden, dürfen kein zweites Mal eingereicht werden.

Auf Antrag können Zusatzleistungen aus dem Bachelorstudiengang Psychologie in das Zeugnis aufgenommen werden:
 

  • Leistungsnachweise aus den Modulen, bei denen aus mehreren angebotenen Komponenten gewählt werden kann (z.B. Modul 4.2).
  • Modulabschlussprüfungen in Wahlmodulen (z.B. Modul 3.3 oder 3.5). Bei benoteten Zusatzleistungen ist das zuletzt abgelegte Modul eine Zusatzleistung.


Zusatzleistungen aus anderen Studiengängen:

Hierzu muss ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Diesem Antrag sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen.

 Im Ausland abgelegte Leistungen können auf Antrag in das Diploma Supplement eingetragen werden.

  •  
  • Modulabschlussprüfungen in Wahlmodulen (z.B. Modul BPsy3.3 oder BPsy3.5). Bei benoteten Zusatzleistungen ist das zuletzt abgelegte Modul eine Zusatzleistung.

Zusatzleistungen aus anderen Studiengängen:

Hierzu muss ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Diesem Antrag sind die entsprechenden Unterlagen beizufügen.

 Im Ausland abgelegte Leistungen können auf Antrag in das Diploma Supplement eingetragen werden.

Weitere Infos über #UniWuppertal: