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FAQ-Corona Prüfungsangelegenheiten

zuletzt aktualisiert am 17.10.2022

Jede*r Studierende kann im aktuellen Semester ohne die Einhaltung der 3G-Regelung an den Lehrveranstaltungen der Bergischen Universität Wuppertal in Präsenz teilnehmen. Es gibt aktuell keine Zugangskontrollen mehr.

Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen. Der Regelfall im aktuellen Semester sind die Lehrveranstaltungen in Präsenz an der Bergischen Universität Wuppertal.

An der Bergischen Universität Wuppertal wurde die generelle Maskenpflicht aufgehoben und durch eine Empfehlung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes ersetzt.
Die Bergische Universität Wuppertal appelliert an alle Studierende und Besucher von Lehrveranstaltungen und Einrichtungen der Universität:  Masken schützen – Sie selbst und andere!

Achtung!

Für die anstehenden Klausuren im Semester wird eine Maskenpflicht eingeführt. Das Tragen einer medizinischen Maske ist verpflichtend; eine Maske nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar wird empfohlen.

Sie erreichen Ihre Sachbearbeiter*innen per Telefon und E-Mail. Eine persönliche Vorsprache und Beratung in Präsenz ist nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch, per E-Mail oder über den Service Desk ZPA des Studierenden-Service-Centers (SSC) möglich.

Schriftliche Unterlagen für das ZPA, auch Thesen und eingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten können Sie persönlich abgeben/ einwerfen

  • im Studierenden-Service-Center (SSC) am Haupteingang des Campus Grifflenberg (G.08.16) am Service-Desk des ZPA zu den Öffnungszeiten Mo-Do 9-15 Uhr und Fr 9-13 Uhr
     
  • oder außerhalb der Öffnungszeiten des SSC
    • bei der Poststelle (N.08.) Mo-Do 8-9 Uhr und 15-16 Uhr und Fr 8-9 Uhr
    • in den großen Postkasten vor dem SSC vor G.08.16
    • in die Postkästen der jeweils zuständigen Sachbearbeitung
    • bei der Information (Haupteingang Gebäude G.08) abends, an Wochenenden und Feiertagen. Die Information ist rund um die Uhr besetzt. Ihre Unterlagen werden dann an die für Sie zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.
       
  • oder weiterhin per Post an die Universität zu Händen der für Sie zuständigen Sachbearbeitung senden (Achtung: Bei Fristen gilt der Eingang an der BUW und nicht das Datum des Poststempels!).

Die zuständigen Prüfungsausschüsse entscheiden im Einzelfall über eine mögliche Änderung der Prüfungsform. Der Prüfungsausschuss kann die Änderung der Prüfungsform genehmigen, wenn durch die neue Prüfungsform die gleichen Kompetenzen nachgewiesen werden.

Ein Nachteilsausgleich kann nach dem eingespielten Verfahren bei der Beratungsstelle für Inklusion (https://www.inklusion.uni-wuppertal.de) beantragt werden. Es entscheiden die zuständigen Prüfungsausschüsse. Ein ärztliches Attest ist in jedem Fall erforderlich.

Ja. Das bekannte Verfahren bleibt unverändert. Bitte stellen Sie Ihren begründeten Antrag auf Fristverlängerung bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung. Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das dafür vorgesehene Formular, das Sie auf den Internetseiten zu Ihrem Studiengang finden. 

Seit dem 16.03.2021 können alle Studierenden über den Matrikelnummer-Account (wichtig: ausschließlich über diesen), Formulare zur Anmeldung zu eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen an die zuständige Sachbearbeitung senden. Diese Regelung gilt auch für die Anmeldung zu mündlichen, integrierten, fachpraktischen Prüfungen, Anmeldungen zu Hausarbeiten oder Thesen, Verlängerung der Bearbeitungszeit der Thesis, Anrechnung von Prüfungsleistungen usw.

Thesen müssen in gebundener Form eingereicht werden.

Die Thesen können Kopierzentrum an der Universitätsbibliothek eingebunden werden. (Beachten Sie die Öffnungszeiten des Kopierzentrums).
Es wird auf der Internetseite auf die Firma Ocon verwiesen, da der Druck auch weiterhin über den Webshop in Auftrag gegeben werden kann (https://www.bib.uni-wuppertal.de/de/lernen/kopierzentrum/)

Bitte nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Thesen oder eingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten den Postweg oder die Möglichkeit der persönlichen Abgabe im Studierenden Service Center sowie die unter dem Punkt „Wie kann ich den oder die für mich zuständige Sachbearbeiter*in im ZPA erreichen?“ genannten Alternativen.

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, Thesen und eingeschränkt wiederholbare Hausarbeiten per E-Mail einzureichen!

Das ZPA stellt weiterhin Abschlusszeugnisse, insbesondere die, die dringend sind, aus. Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die für Sie zuständige Sachbearbeitung, wenn Sie Fragen zu Ihrem Zeugnis haben.

Für Prüfungen zu Veranstaltungen im aktuellen Wintersemester 2022/23 wird es voraussichtlich keinen coronabedingten Freiversuch mehr geben und auch die vereinfachte Abmelderegelung von Prüfungen wird wegfallen. Es gelten dann wieder die jeweiligen spezifischen Prüfungsordnungen. D.h. ein Nichtantritt zu einer eingeschränkt wiederholbaren Prüfung (ohne fristgerechte Abmeldung) zählt als Prüfungsversuch. Ausnahmsweise werden voraussichtlich weiterhin Online-Prüfungsformate in den Studiengängen noch zulässig sein, in denen die entsprechenden Annex-Prüfungsordnungen  gültig sind.

Die einzelnen Regelungen dazu werden nach ihrer Veröffentlichung den voraussichtlich rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft tretenden Annex-Prüfungsordnungen zu entnehmen sein.

Studierende, die sich im Sommersemester 2022 in einen Masterstudiengang mit einer Auflage eingeschrieben haben und den Abschluss des Bachelor-Studiums bis zum 30.09.2022 nachzuweisen müssen, sind verpflichtet diese vorgegebene Frist einhalten.  

Prüfungen sollen im aktuellen Semester weitestgehend und unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder in Präsenz stattfinden. Kann eine Prüfung in Präsenz nicht durchgeführt werden oder sieht eine Annex-Prüfungsordnung abweichende Regelungen vor, so können andere Prüfungsformen wie z.B. die Durchführung von Online-Klausuren in begründeten Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden. Den genauen Ablauf wird Ihnen zu gegebener Zeit die Fakultät mitteilen.

Ja, in diesen Fällen müssen Sie eine Erklärung ausfüllen und per Post oder per E-Mail als Anhang über den Matrikelnummer-Account an die für Sie zuständige Sachbearbeitung schicken:

Erklärung zur Absolvierung einer schriftlichen Prüfung (Klausur) als Video-Prüfung

Erklärung zur Absolvierung einer mündlichen Prüfung als Video-Prüfung

Weitere Infos über #UniWuppertal: